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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0531<br />

Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder Seite 1 von 3<br />

an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-<br />

Betriebsart TR<br />

1 Aufgaben des Triebfahrzeugführers<br />

(1) Wenn Sie ein Triebfahrzeugführer an einem<br />

- Halt zeigenden Signal,<br />

- LZB-Halt,<br />

- LZB-Nothalt oder einem<br />

- ETCS-Halt<br />

unzulässig vorbeigefahren sindist, müssen Siemuss er sofort anhalten und nach<br />

dem Anhalten sofort den Fahrdienstleiter verständigen. Dies gilt auch bei jedem<br />

Wechsel in die ETCS-Betriebsart TR sowie bei jeder PZB-Zwangsbremsung an<br />

einem Hauptsignal, das Fahrtstellung oder Kennlicht zeigt oder einem Sperrsignal,<br />

das Signal Sh 1, Ra 12 (DV 301) oder Kennlicht zeigt.<br />

(2) Wenn Sie ein Triebfahrzeugführer an einer Stelle vorbeigefahren sindist, an der<br />

nach Befehl zu halten war, müssen Siemuss er sofort anhalten und nach dem<br />

Anhalten sofort den Fahrdienstleiter verständigen.<br />

(3) Für die Weiterfahrt erteilt der Fahrdienstleiter Befehl 2.<br />

2 Aufgaben des Fahrdienstleiters<br />

(1) Sie müssenDer Fahrdienstleiter muss dem Triebfahrzeugführer für die Weiterfahrt<br />

Befehl 2 erteilen, auch wenn Sieer das Signal nachträglich bedienten.<br />

Beispiele für Befehle 2:<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Befehl 2<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 09.01.2014

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