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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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Richtlinie<br />

Züge fahren 408.0221<br />

Zugmeldungen Seite 1 von 6<br />

1 Allgemeines<br />

(1) Es gibt folgende Zugmeldungen:<br />

- Anbieten und Annehmen,<br />

- Abmelden und<br />

- Rückmelden.<br />

(2) Geben Sie Zugmeldungen müssen auf der in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

genannten Fernsprechverbindung gegeben werden. In denIm<br />

Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch kann zugelassen sein, dass Sie Zugmeldungen<br />

unmittelbar mündlich gegeben werden dürfen.<br />

(3) Als Mitarbeiter einer Zugmeldestelle müssen Sie sich mit „Fahrdienstleiter / Zugmelder<br />

(Name der Betriebsstelle)" melden. Bei der ersten Zugmeldung nach Arbeitsübernahme<br />

müssen Sie sie Ihren Namen nennen. Sind Sie Mitarbeiter einer<br />

anderen Betriebsstelle, melden Sie sich nur mit der Bezeichnung der Stelle (z. B.<br />

„Blockstelle Heide“).<br />

Bei umfangreichen Namen von Betriebsstellen können in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch<br />

Verkürzungen zugelassen sein.<br />

(4) Leiten Sie jede Jede Zugmeldung muss mit dem Wort „Zugmeldung" eingeleitet<br />

werden. Folgt der Annahme unmittelbar die Abmeldung, ist das Wort „Zugmeldung“<br />

vor der Abmeldung nicht erforderlich.<br />

(5) a) Geben Sie bei Bei parallel verlaufenden Strecken muss in der Zugmeldung<br />

zusätzlich die Strecke angegeben werden (Örtliche RichtlinienBetriebsstellenbuch).<br />

b) Wenn ein Züge Zug auf Haltepunkten enden endet oder beginnenbeginnt,<br />

müssen muss Sie in der Zugmeldungen darauf hinweisenhingewiesen werden.<br />

(6) a) Wo auf den beteiligten Zugmeldestellen Zugmeldungen durch technische Meldeeinrichtungen<br />

gegeben werden, brauchen muss Sie nicht mündlich anzubietenangeboten,<br />

anzunehmen angenommen oder abzumeldenabgemeldet zu<br />

werden.<br />

b) Sie müssen jedoch Züge müssen jedoch in folgenden Fällen nach den Regeln<br />

in den Abschnitten 2 bzw. 3 mündlich anbieten angeboten, und annehmen angenommen<br />

oder abmeldenabgemeldet werden:, wenn<br />

1. die Die technischen Meldeeinrichtungen sind gestört. sind,<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

2. Rückmelden ist eingeführt ist oder bei Räumungsprüfung auf Zeit ist die<br />

Räumungsprüfung zu bestätigen. ist,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

3. für Für Zugmeldungen sind besondere Formen oder Zusätze angeordnet<br />

sind (z. B. für Sperrfahrten, „mit außergewöhnlichen Sendungen“, Lü-<br />

Sendungen „Cäsar“), außer wenn Gleiswechselbetrieb ständig eingerichtet<br />

ist, für den Zusatz „auf dem Gegengleis“.<br />

c) Wo Zugmeldungen durch technische Meldeeinrichtungen gegeben werden,<br />

können in denim Örtlichen RichtlinienBetriebsstellenbuch Regeln für das Rückmelden<br />

gegeben sein.<br />

Arten<br />

Fernsprechverbindung<br />

Melden<br />

Einleiten<br />

Angabe der<br />

Strecke<br />

Technische<br />

Meldeeinrichtungen<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 28.08.2013

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