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Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg

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Seite 21<br />

5. Haushaltsplan<br />

Gemäß § 79 GO enthält der Haushaltsplan alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der<br />

Gemeinde voraussichtlich<br />

• anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen<br />

• entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen,<br />

• notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.<br />

Bestandteile <strong>des</strong> <strong>Haushaltsplans</strong> sind nach § 1 GemHVO<br />

• der Ergebnisplan (Gesamtergebnisplan),<br />

• der Finanzplan (Gesamtfinanzplan),<br />

• die Teilpläne (Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne) und<br />

• das Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.<br />

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen:<br />

• der Vorbericht,<br />

• der Stellenplan,<br />

• die Bilanz <strong>des</strong> Vorvorjahres,<br />

• eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,<br />

• eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,<br />

• eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn <strong>des</strong><br />

Haushaltsjahres,<br />

• eine Übersicht über die Entwicklung <strong>des</strong> Eigenkapitals, wenn eine Inanspruchnahme der<br />

Ausgleichs- oder der allgemeinen Rücklage erfolgt,<br />

• die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die<br />

Sonderrechnungen geführt werden,<br />

• eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen<br />

und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist.<br />

6. Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)<br />

Allgemeines<br />

Mit Beginn <strong>des</strong> Haushaltsjahres 2009 wurde die Haushaltswirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> auf das Neue<br />

Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Die bisherige kamerale Haushaltswirtschaft endete<br />

dementsprechend am 31.12.2008.<br />

Rechtliche Grundlage für das NKF ist das „Gesetz zur Einführung <strong>des</strong> Neuen Kommunalen Finanzmanagements<br />

für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen“ (sog. NKF-Einführungsgesetz NRW –<br />

NKFEG NRW) vom 16.11.2004, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist.<br />

Danach haben alle Gemeinden und Gemeindeverbände <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW spätestens ab dem Haushaltsjahr<br />

2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und<br />

zum Stichtag 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.<br />

Aufgrund der großen Belastung durch die Ausrichtung der Lan<strong>des</strong>gartenschau im Haushaltsjahr 2008<br />

wurde der Termin für die Umstellung <strong>des</strong> Haushaltswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> auf das NKF entgegen<br />

den ursprünglichen Planungen auf den letztmöglichen Termin 01.01.2009 festgelegt.

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