Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg
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Seite 28<br />
Rechnungsabgrenzungsposition<br />
(RAP)<br />
Ressourcenverbrauch<br />
Ressourcenverbrauchskonzept<br />
Rücklagen<br />
Rückstellungen<br />
Schulden<br />
Sonderposten<br />
Verbindlichkeit<br />
Vermögen<br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben<br />
vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine<br />
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite sind<br />
als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag<br />
auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach<br />
diesem Tag darstellen.<br />
Verbrauch von Gütern, Arbeitsleistungen und Dienstleistungen.<br />
Dem bis zum Ende <strong>des</strong> Jahres 2008 geltenden Haushaltsrecht lag das<br />
„Konzept der kameralistischen Einnahme- und Ausgaberechnung“ zugrunde,<br />
wonach die Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres,<br />
aber ohne Berücksichtigung von Abschreibungen, Rückstellungen,<br />
Auflösung von Sonderposten und ohne Rechnungsabgrenzung erfasst<br />
wurden.<br />
Ab dem 01.01.2009 ist für alle Gemeinden in NRW das dem „Ressourcenverbrauchskonzept“<br />
entsprechende Neue Kommunale Finanzmanagement<br />
(NKF) verbindlich, Dadurch wird auch in den kommunalen<br />
Haushalten eine periodengerechte Ausweisung <strong>des</strong> vollständigen Ressourcenverbrauchs<br />
gewährleistet.<br />
Rücklagen sind Teil <strong>des</strong> Eigenkapitals. Sie sind die Differenz zwischen<br />
Aktiva und allen übrigen Passivposten. Änderungen der Rückalge ergeben<br />
sich durch die mögliche Zuführung von Ergebnisvorträgen und<br />
durch die Entnahme zur Abdeckung von Jahresfehlbeträgen.<br />
Der hier definierte Begriff „Rücklage“ hat eine andere Bedeutung als<br />
der kamerale Rücklagenbegriff. Rücklagen im Sinne der hier verwendeten<br />
Definition stellen keine Finanzmittel oder Liquiditätsreserven dar.<br />
Diese finden sich auf der Aktivseite der Bilanz unter der Position „Liquide<br />
Mittel“.<br />
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, die hinsichtlich<br />
ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Durch die Bildung<br />
der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Auszahlungen den<br />
Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Typische Beispiele<br />
für Rückstellungen sind Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für<br />
unterlassene Instandhaltungen, Rückstellungen für Prozessrisiken, etc.<br />
Rückstellungen sind Teil <strong>des</strong> Fremdkapitals (Passiva).<br />
Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten. Sie sind in der Bilanz mit<br />
ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.<br />
Nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung sind erhaltene<br />
investive Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer<br />
Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden als Sonderposten auf der<br />
Passivseite zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen.<br />
Die Sonderposten stellen einen Gegenposten zu den jeweils<br />
zuwendungs- bzw. beitragsfinanzierten Vermögensgegenständen dar.<br />
Sonderpostenwerden analog zur Abschreibung der zugehörigen Vermögensgegenstände<br />
ertragswirksam aufgelöst. Per Saldo wird der<br />
Aufwand aus den Abschreibungen somit um die Erträge aus den Auflösung<br />
der Sonderposten reduziert.<br />
Verbindlichkeiten sind alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe<br />
und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Verbindlichkeiten sind<br />
in der Bilanz mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Sie sind dem<br />
Fremdkapital zuzuordnen.<br />
Als Vermögen bezeichnet man im Rechnungswesen den Teil der Aktiva<br />
der Bilanz.<br />
Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen zum Eingehen<br />
von Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen zu Lasten<br />
künftiger Haushaltsjahre.