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Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg

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Seite 28<br />

Rechnungsabgrenzungsposition<br />

(RAP)<br />

Ressourcenverbrauch<br />

Ressourcenverbrauchskonzept<br />

Rücklagen<br />

Rückstellungen<br />

Schulden<br />

Sonderposten<br />

Verbindlichkeit<br />

Vermögen<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben<br />

vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine<br />

bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite sind<br />

als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag<br />

auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach<br />

diesem Tag darstellen.<br />

Verbrauch von Gütern, Arbeitsleistungen und Dienstleistungen.<br />

Dem bis zum Ende <strong>des</strong> Jahres 2008 geltenden Haushaltsrecht lag das<br />

„Konzept der kameralistischen Einnahme- und Ausgaberechnung“ zugrunde,<br />

wonach die Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres,<br />

aber ohne Berücksichtigung von Abschreibungen, Rückstellungen,<br />

Auflösung von Sonderposten und ohne Rechnungsabgrenzung erfasst<br />

wurden.<br />

Ab dem 01.01.2009 ist für alle Gemeinden in NRW das dem „Ressourcenverbrauchskonzept“<br />

entsprechende Neue Kommunale Finanzmanagement<br />

(NKF) verbindlich, Dadurch wird auch in den kommunalen<br />

Haushalten eine periodengerechte Ausweisung <strong>des</strong> vollständigen Ressourcenverbrauchs<br />

gewährleistet.<br />

Rücklagen sind Teil <strong>des</strong> Eigenkapitals. Sie sind die Differenz zwischen<br />

Aktiva und allen übrigen Passivposten. Änderungen der Rückalge ergeben<br />

sich durch die mögliche Zuführung von Ergebnisvorträgen und<br />

durch die Entnahme zur Abdeckung von Jahresfehlbeträgen.<br />

Der hier definierte Begriff „Rücklage“ hat eine andere Bedeutung als<br />

der kamerale Rücklagenbegriff. Rücklagen im Sinne der hier verwendeten<br />

Definition stellen keine Finanzmittel oder Liquiditätsreserven dar.<br />

Diese finden sich auf der Aktivseite der Bilanz unter der Position „Liquide<br />

Mittel“.<br />

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, die hinsichtlich<br />

ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Durch die Bildung<br />

der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Auszahlungen den<br />

Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Typische Beispiele<br />

für Rückstellungen sind Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für<br />

unterlassene Instandhaltungen, Rückstellungen für Prozessrisiken, etc.<br />

Rückstellungen sind Teil <strong>des</strong> Fremdkapitals (Passiva).<br />

Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten. Sie sind in der Bilanz mit<br />

ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.<br />

Nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung sind erhaltene<br />

investive Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer<br />

Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden als Sonderposten auf der<br />

Passivseite zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen.<br />

Die Sonderposten stellen einen Gegenposten zu den jeweils<br />

zuwendungs- bzw. beitragsfinanzierten Vermögensgegenständen dar.<br />

Sonderpostenwerden analog zur Abschreibung der zugehörigen Vermögensgegenstände<br />

ertragswirksam aufgelöst. Per Saldo wird der<br />

Aufwand aus den Abschreibungen somit um die Erträge aus den Auflösung<br />

der Sonderposten reduziert.<br />

Verbindlichkeiten sind alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe<br />

und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden. Verbindlichkeiten sind<br />

in der Bilanz mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Sie sind dem<br />

Fremdkapital zuzuordnen.<br />

Als Vermögen bezeichnet man im Rechnungswesen den Teil der Aktiva<br />

der Bilanz.<br />

Verpflichtungsermächtigungen sind Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen zu Lasten<br />

künftiger Haushaltsjahre.

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