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Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg

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Seite 36<br />

Die Steuerkraft ergibt sich aus dem Ist-Aufkommen der jeweiligen Steuerarten geteilt durch den tatsächlichen<br />

Hebesatz vervielfältigt mit einem sog. fiktiven Hebesatz. Die Summe der einzelnen Steuerkraftzahlen<br />

bildet die Steuerkraftmesszahl.<br />

Sofern die Steuerkraftmesszahl niedriger als die Ausgangsmesszahl ist, werden 90 v.H. der Differenz<br />

zwischen Ausgangsmesszahl und Steuerkraftmesszahl als Schlüsselzuweisungen gezahlt.<br />

Nach dem Steueraufkommen im Referenzzeitraum (01.07.2010-30.06.2011) berechnet sich die für<br />

die Schlüsselzuweisungen maßgebliche (vorläufige) Steuerkraftmesszahl wie folgt:<br />

tatsächl. tatsächliches fiktiver Steuerkraft-<br />

Mehr-<br />

Steuerart<br />

Hebesatz Aufkommen Hebesatz messzahl Anrechnung<br />

v.H. € v.H. € €<br />

Grundsteuer A 192% 214.564 209% 233.562 18.998<br />

Grundsteuer B 355% 3.846.391 413% 4.474.815 628.424<br />

Gewerbesteuer 389% 17.359.950 411% 18.341.747 981.797<br />

abzüglich Gewerbesteuerumlage -3.148.450 -3.148.450 0<br />

Anteil a.d. Einkommensteuer 8.318.795 8.318.795 0<br />

Anteil an der Umsatzsteuer 1.309.336 1.309.336 0<br />

Kompensationszahlungen 983.346 983.346 0<br />

Zusammen: 28.883.932 30.513.151 1.629.219<br />

Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen wird gegenüber der tatsächlichen Steuerkraft eine<br />

um rd. 1,6 Mio. € höhere fiktive Steuerkraft zugrunde gelegt.<br />

Leider liegen seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> noch keine konkreten Informationen zum Gemeindefinanzierungsgesetz<br />

<strong>2012</strong> (GFG <strong>2012</strong>) vor. Bislang wurden lediglich die Steuerkraftmesszahlen der einzelnen<br />

Kommunen bekanntgegeben. Eine erste Modellrechnung soll Mitte Oktober bekanntgegeben werden.<br />

Doch sind hier keine wesentlichen Verbesserungen zu erwarten, da durch die vom Land veranlassten<br />

Umverteilungen und Schlüsselzuweisungskürzungen im GFG 2011 und die beabsichtigten<br />

weiteren Umverteilungen im GFG <strong>2012</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> keine Schlüsselzuweisungen mehr erhalten<br />

wird. In den letzten Jahren hat <strong>Rietberg</strong> jährlich etwa 3 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen erhalten.<br />

Besonders negativ wirkt sich für <strong>Rietberg</strong> insbesondere die Erhöhung der fiktiven Hebesätze<br />

durch das Land NRW im Jahre 2011 aus.<br />

Unter Zugrundlegung der bisherigen Parameter ergibt sich für <strong>2012</strong> folgende vorläufige Berechnung:<br />

Schlüsselzuweisungen<br />

<strong>2012</strong> 2011 + / -<br />

Einwohnerzahl am 31.12.d.Vvj.: 28.868 28.824 44<br />

x Hundertsatz 100,9 % 100,9 % 0<br />

= Hauptansatz 29.128 29.083 44<br />

+ Schüleransatz 3.555 3.700 -145<br />

+ Soziallastenansatz 6.000 6.000 0<br />

+ Zentralitätsansatz 1.523 1.523 0<br />

= Gesamtansatz 40.206 40.306 -101<br />

x Grundbetrag 657,413838800 € 657,4138388 € 0,00000 €<br />

= Ausgangsmesszahl 26.431.323 € 26.497.722 € -66.399 €<br />

- Steuerkraftmesszahl 30.513.151 € 25.436.811 € 5.076.340 €<br />

= Unterschiedsbetrag -4.081.828 € 1.060.911 € -5.142.739 €<br />

davon v.H.<br />

(<strong>des</strong> positiven Unterschiedsbetrages) 90 % 90 % 0 %<br />

= Schlüsselzuweisungen: 0 € 954.820 € -954.820 €<br />

Allgemeine Zuweisungen vom Land<br />

Hierunter wurden in den Vorjahren die Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II veranschlagt. Die<br />

Maßnahmen laufen im Haushaltsjahr 2011 aus.

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