Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg
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Seite 42<br />
Kreisumlage<br />
Zur Finanzierung <strong>des</strong> Kreishaushaltes erhebt der Kreis von den kreisangehörigen Gemeinden eine<br />
Umlage, die sich durch die Vervielfältigung der Umlagegrundlagen mit dem vom Kreistag in der<br />
Haushaltssatzung festgelegten Hebesatz ergibt.<br />
Nach den vom Kreis bekanntgegebenen Eckdaten für die Haushaltsplanung <strong>2012</strong> erhöht sich der<br />
Umlagebedarf für die allgemeine Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr um 6,1 Mio. € auf jetzt 165,5<br />
Mio. €.<br />
Diese Erhöhung ist auf die nachstehenden Änderungen zurückzuführen. Trotz der höheren Bun<strong>des</strong>beteiligung<br />
bei den Kosten der Unterkunft (+ 2,18 Mio. €) kommt es aufgrund von höheren Aufwendungen<br />
für die Hilfe zur Pflege (+ 2,74 Mio. €) und für die Grundsicherung nach dem SGB II (+1,74<br />
Mio. €) per Saldo zu einer Erhöhung um 0,7 Mio. €. Da der Kreis nach den neuesten Prognosen mit<br />
um 1,6 Mio. € niedrigeren Kreisschlüsselzuweisungen sowie einer um rd. 5,2 Mio. € höheren Landschaftsumlage<br />
rechnet, ergibt sich insgesamt ein um rd. 6,1 Mio. € höherer Umlagebedarf für die<br />
allgemeine Umlage.<br />
Nach den vom Kreis zugrunde gelegten vorläufigen Umlagegrundlagen ergibt sich ein voraussichtlicher<br />
Umlagesatz von 37,69 v.H. (2011: 39,46 v.H.), wonach auf <strong>Rietberg</strong> eine allgemeine Kreisumlage<br />
von rd. 11,5 Mio. € entfällt (2011: 10,4 Mio. €). Infolge der um 4,1 Mio. € höheren Umlagegrundlagen<br />
erhöht sich der absolute Anteil der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> an der allgemeinen Kreisumlage von bisher 6,53<br />
v.H. auf jetzt 6,95 v.H.<br />
Für die Jugendamtsumlage geht der Eckwertebeschluss von Mehraufwendungen von 760.000 €<br />
aus. Unter Berücksichtigung <strong>des</strong> ab <strong>2012</strong> wegfallenden Jugendhilfeaufwan<strong>des</strong> für die <strong>Stadt</strong> Rheda-<br />
Wiedenbrück (9 Mio. €) reduziert sich der Umlagebedarf auf 42,46 Mio. € (Vorjahr: 50,7 Mio. €). Bei<br />
Zugrundelegung der vom Kreis mitgeteilten voraussichtlichen Umlagegrundlagen, ergibt sich für die<br />
Jugendhilfeumlage ein Umlagesatz von 19,90 v.H. (2011: 20,17 v.H.).<br />
Da noch keine Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz <strong>2012</strong> vorliegt, können allerdings<br />
Änderungen nicht ausgeschlossen werden. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> beläuft sich die voraussichtliche<br />
Jugendhilfeumlage auf rd. 6,07 Mio. € (2011: 5,3 Mio. €). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere<br />
auf die um rd. 4,1 Mio. € höheren Umlagegrundlagen sowie das Ausscheiden der <strong>Stadt</strong><br />
Rheda-Wiedenbrück aus der Zuständigkeit <strong>des</strong> Kreisjugendamtes zurückzuführen. Während der<br />
absolute Anteil der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> an den Jugendhilfeaufwendungen sich in 2011 noch auf 10,5<br />
v.H. belief, erhöht sich dieser Wert für <strong>2012</strong> nunmehr auf 14,3 v.H.<br />
Festsetzung<br />
<strong>2012</strong><br />
Bezeichnung<br />
2011<br />
+/-<br />
€ € €<br />
Steuerkraftmesszahl 30.513.151 25.436.811 5.076.340<br />
+ Schlüsselzuweisungen 0 954.820 -954.820<br />
= UMLAGEGRUNDLAGE (vorläufig): 30.513.151 26.391.631 4.121.520,00<br />
Hebesatz für die allgemeine Umlage: 37,69% 39,46% -1,77%<br />
Hebesatz für die Mehrbelastung Jugendamt: 19,90% 20,17% -0,27%<br />
Gesamt – H e b e s a t z: 57,59% 59,63% -2,04%<br />
= K R E I S U M L A G E (vorläufig) 17.572.524 15.737.330 1.835.194<br />
0<br />
davon entfallen auf die 0<br />
allgemeine Umlage 11.500.407 10.414.138 1.086.269<br />
Jugendamtsumlage 6.072.117 5.323.192 748.925<br />
Die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> voraussichtlich aufzubringende Gesamtumlage erhöht sich danach um<br />
rd. 1,8 Mio. € auf rd. 17,57 Mio. €. Vorsorglich wurde daher ein entsprechender Ansatz in dieser<br />
Höhe veranschlagt.<br />
Die von Jahr drastisch weiter steigende Kreisumlage bereitet den kreisangehörigen Kommunen immer<br />
größere Probleme bei dem Ausgleich ihrer eigenen Haushalte.