Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg
Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg
Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 24<br />
Die Produktbereiche entsprechen in etwa den bisherigen Einzelplänen 0 – 9.<br />
Unterhalb der gesetzlich normierten Ebene der Produktbereiche kann jede Kommune grundsätzlich<br />
eine weitergehende individuelle Untergliederung in Produktgruppen und Produkte vornehmen.<br />
Allerdings wird diese grundsätzliche Gestaltungsfreiheit durch die Anforderungen der Finanzstatistik<br />
erheblich eingeschränkt, da die die Statistik vielfach von der verbindlichen Grundstruktur abweichende<br />
Darstellungen der Zahlungsströme verlangt.<br />
Der Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> enthält insgesamt 16 Produktbereiche, da keine im Rahmen der<br />
städtischen Haushaltswirtschaft zu führende Stiftungen vorhanden sind. Der hierarchische Aufbau der<br />
in <strong>Rietberg</strong> gebildeten 58 Produkte kann der Übersicht vor dem Gesamtergebnisplan entnommen werden.<br />
Inhalt <strong>des</strong> Produkthaushalts<br />
Im Mittelpunkt der Haushaltsplanung steht der Ergebnisplan mit der vollständigen, periodengerechten<br />
Darstellung <strong>des</strong> Ressourcenaufkommens und –verbrauchs.<br />
Als wesentliche Unterscheidung zum kameralen System gehört hierzu vor allem die Berücksichtigung<br />
<strong>des</strong> Werteverzehrs <strong>des</strong> kommunalen Vermögens durch die Aufnahme von Abschreibungen sowie die<br />
Darstellung künftiger Verpflichtungen durch die Bildung von Rückstellungen (z.B. für Pensionszahlungen).<br />
Für die Zuordnung zu einem Haushaltsjahr ist im NKF nicht mehr der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend,<br />
sondern der Zeitpunkt <strong>des</strong> Ressourcenaufkommens- bzw. verbrauchs. Je nachdem in welchem<br />
Jahr der wirtschaftliche Grund für den Aufwand oder den Ertrag liegt, ist eine entsprechende Zuordnung<br />
(Abgrenzung) zum jeweiligen Haushaltsjahr vorzunehmen.<br />
Die Darstellung <strong>des</strong> Zahlenwerks im NKF umfasst einen Zeitraum von sechs Jahren. In den Ergebnisund<br />
Finanzplänen werden somit dargestellt:<br />
• das Rechnungsergebnis <strong>des</strong> Vorvorjahres<br />
• der Planansatz <strong>des</strong> Vorjahres<br />
• der Planansatz <strong>des</strong> laufenden Jahres<br />
• die Planansätze für die dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahre<br />
Die bisher gesondert dargestellte Finanzplanung ist damit in die Haushaltsplanung integriert.<br />
Aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit <strong>des</strong> früheren kameralen Haushalts- und Rechnungswesens mit<br />
dem NKF enthielten die Haushaltsplan-Entwürfe 2009 und 2010 keine Rechnungsergebnisse. Vielmehr<br />
enthielt erstmalig der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2011 die Rechnungsergebnisse <strong>des</strong><br />
Vorvorjahres (2009). Dabei handelte es sich allerdings um vorläufige Werte, da insbesondere die Abschreibungen<br />
und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Zuwendungen und Zuschüsse) erst<br />
nach der Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 ermittelt und verbucht werden. Ferner sind<br />
bei Aufstellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses 2009 noch sonstige Änderungen (z.B. aufgrund von Korrekturen<br />
udgl.) möglich.<br />
Da die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 voraussichtlich erst gegen Ende<br />
2011 abgeschlossen werden kann und die Feststellung durch den Rat erst danach möglich ist, gilt dieser<br />
Vorbehalt in gleicher Weise für die in diesem Haushaltsplanentwurf angegebenen Ergebnisse <strong>des</strong><br />
Haushaltsjahres 2010.<br />
Haushaltsausgleich im NKF<br />
Im früheren kameralen System wurden für den Haushaltsausgleich die Solleinnahmen und Sollausgaben<br />
gegenüber gestellt. Demgegenüber sind für den Haushaltsausgleich im NKF die Aufwendungen<br />
und Erträge die entscheidenden Größen. Gemäß § 75 Abs. 2 S. 2 GemHVO ist der Haushalt ausgeglichen,<br />
wenn der Ergebnisplan ausgeglichen ist, d.h. wenn die Erträge min<strong>des</strong>tens so hoch sind wie die<br />
Aufwendungen. Alle Aufwendungen einer Periode (Haushaltsjahr) müssen folglich vollständig durch<br />
Erträge derselben Periode gedeckt werden.