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Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg

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Seite 25<br />

Der Finanzplan, also das Verhältnis der Einzahlungen und Auszahlungen, ist nicht unmittelbar relevant<br />

für den Haushaltsausgleich. Hier zeigt sich die entscheidende Neuerung im NKF, nämlich die Abkehr<br />

vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept. Gleichwohl hat die Gemeinde gemäß § 89<br />

Abs. 1 GO ihre Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen. Selbst ein in der Summe ausgeglichener<br />

Finanzplan wäre dazu als Instrument allerdings ungeeignet, da auch bei insgesamt ausgeglichenen<br />

Ein –und Auszahlungen unterjährig durchaus vorübergehende Liquiditätsengpässe auftreten können,<br />

wenn z.B. erhebliche Auszahlungen am Jahresanfang (z.B. Löhne und Gehälter) geleistet werden<br />

müssen, bevor entsprechende Einzahlungen (z.B. Steuern) erfolgen.<br />

Mithin ist für den Haushaltsausgleich im engeren Sinne nicht der Finanzplan, sondern allein der Ergebnisplan<br />

maßgebend.<br />

Für den Fall, dass die im Ergebnisplan veranschlagten Aufwendungen höher sind als die ausgewiesenen<br />

Erträge, kann ggf. mit Hilfe der Ausgleichsrücklage noch ein Haushaltsausgleich erzielt werden.<br />

Bei der Ausgleichsrücklage handelt es sich um einen verbindlich festgelegten Teil <strong>des</strong> in der Eröffnungsbilanz<br />

auszuweisenden Eigenkapitals. Die Höhe der Ausgleichsrücklage darf maximal ein Drittel<br />

<strong>des</strong> Eigenkapitals, höchstens jedoch ein Dritten der durchschnittlichen Einnahmen aus Steuern und<br />

allgemeinen Zuweisungen in den letzten drei Jahren vor dem Eröffnungsbilanzstichtag betragen.<br />

Die Ausgleichsrücklage nimmt hinsichtlich <strong>des</strong> Haushaltsausgleichs eine Pufferfunktion ein und kann<br />

zum Ausgleich eines Fehlbetrages in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gilt der Haushalt<br />

immer noch als ausgeglichen (sog. fiktiver Haushaltsausgleich). Umgekehrt kann die Ausgleichsrücklage<br />

durch Zuführung von Jahresüberschüssen auch wieder aufgefüllt werden, allerdings maximal bis<br />

zu dem in der ersten Eröffnungsbilanz festgelegten Betrag.<br />

Die voraussichtliche Höhe und die Entwicklung der Ausgleichsrücklage der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> sind im Vorbericht<br />

im Kapitel „Ergebnis und Haushaltsausgleich“ dargestellt.<br />

Kosten- und Leistungsrechnung<br />

Zur besseren Steuerung <strong>des</strong> Verwaltungshandelns und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und<br />

Leistungsfähigkeit einer Komme soll gemäß § 18 GemHVO eine Kosten- und Leistungsverrechnung<br />

geführt werden, über deren Umfang und Ausgestaltung jede Kommune eigenverantwortlich entscheidet.<br />

Zurzeit erfolgt bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> eine Kosten- und Leistungsverrechnung lediglich für die Inanspruchnahme<br />

der Baubetriebsabteilung und für die sog. kostenrechnenden Einrichtungen.<br />

Inwieweit ein Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung sinnvoll und steuerungsrelevant ist, sollte<br />

künftig unter Abwägung <strong>des</strong> Mehraufwan<strong>des</strong> mit den Vorteilen in regelmäßigen Abständen überprüft<br />

werden.<br />

Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte<br />

Für die kommunale Aufgabenerfüllung sollen nach § 12 GemHVO produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> einsetzbaren Ressourcenaufkommens und <strong>des</strong> voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs<br />

formuliert werden. Zur Überprüfung der Zielerreichung sollen entsprechende Kennzahlen bestimmt<br />

werden.<br />

Der Haushaltsplanentwurf der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> enthält zu jedem der 58 Produkte neben einer Produktbeschreibung<br />

auch allgemeine Zielsetzungen. Auch dieser Planentwurf enthält wieder fortgeschriebene<br />

Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung. Der Aufbau eines aussagekräftigen Kennzahlensystems<br />

erfordert eine Konkretisierung der allgemeinen Zielsetzungen. Es ist beabsichtigt, das Kennzahlensystem<br />

in den kommenden Jahren noch um weitere sinnvolle Kennzahlen zu ergänzen.

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