Entwurf des Haushaltsplans 2012 - Stadt Rietberg
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Seite 25<br />
Der Finanzplan, also das Verhältnis der Einzahlungen und Auszahlungen, ist nicht unmittelbar relevant<br />
für den Haushaltsausgleich. Hier zeigt sich die entscheidende Neuerung im NKF, nämlich die Abkehr<br />
vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept. Gleichwohl hat die Gemeinde gemäß § 89<br />
Abs. 1 GO ihre Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen. Selbst ein in der Summe ausgeglichener<br />
Finanzplan wäre dazu als Instrument allerdings ungeeignet, da auch bei insgesamt ausgeglichenen<br />
Ein –und Auszahlungen unterjährig durchaus vorübergehende Liquiditätsengpässe auftreten können,<br />
wenn z.B. erhebliche Auszahlungen am Jahresanfang (z.B. Löhne und Gehälter) geleistet werden<br />
müssen, bevor entsprechende Einzahlungen (z.B. Steuern) erfolgen.<br />
Mithin ist für den Haushaltsausgleich im engeren Sinne nicht der Finanzplan, sondern allein der Ergebnisplan<br />
maßgebend.<br />
Für den Fall, dass die im Ergebnisplan veranschlagten Aufwendungen höher sind als die ausgewiesenen<br />
Erträge, kann ggf. mit Hilfe der Ausgleichsrücklage noch ein Haushaltsausgleich erzielt werden.<br />
Bei der Ausgleichsrücklage handelt es sich um einen verbindlich festgelegten Teil <strong>des</strong> in der Eröffnungsbilanz<br />
auszuweisenden Eigenkapitals. Die Höhe der Ausgleichsrücklage darf maximal ein Drittel<br />
<strong>des</strong> Eigenkapitals, höchstens jedoch ein Dritten der durchschnittlichen Einnahmen aus Steuern und<br />
allgemeinen Zuweisungen in den letzten drei Jahren vor dem Eröffnungsbilanzstichtag betragen.<br />
Die Ausgleichsrücklage nimmt hinsichtlich <strong>des</strong> Haushaltsausgleichs eine Pufferfunktion ein und kann<br />
zum Ausgleich eines Fehlbetrages in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gilt der Haushalt<br />
immer noch als ausgeglichen (sog. fiktiver Haushaltsausgleich). Umgekehrt kann die Ausgleichsrücklage<br />
durch Zuführung von Jahresüberschüssen auch wieder aufgefüllt werden, allerdings maximal bis<br />
zu dem in der ersten Eröffnungsbilanz festgelegten Betrag.<br />
Die voraussichtliche Höhe und die Entwicklung der Ausgleichsrücklage der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> sind im Vorbericht<br />
im Kapitel „Ergebnis und Haushaltsausgleich“ dargestellt.<br />
Kosten- und Leistungsrechnung<br />
Zur besseren Steuerung <strong>des</strong> Verwaltungshandelns und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und<br />
Leistungsfähigkeit einer Komme soll gemäß § 18 GemHVO eine Kosten- und Leistungsverrechnung<br />
geführt werden, über deren Umfang und Ausgestaltung jede Kommune eigenverantwortlich entscheidet.<br />
Zurzeit erfolgt bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> eine Kosten- und Leistungsverrechnung lediglich für die Inanspruchnahme<br />
der Baubetriebsabteilung und für die sog. kostenrechnenden Einrichtungen.<br />
Inwieweit ein Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung sinnvoll und steuerungsrelevant ist, sollte<br />
künftig unter Abwägung <strong>des</strong> Mehraufwan<strong>des</strong> mit den Vorteilen in regelmäßigen Abständen überprüft<br />
werden.<br />
Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte<br />
Für die kommunale Aufgabenerfüllung sollen nach § 12 GemHVO produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung<br />
<strong>des</strong> einsetzbaren Ressourcenaufkommens und <strong>des</strong> voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs<br />
formuliert werden. Zur Überprüfung der Zielerreichung sollen entsprechende Kennzahlen bestimmt<br />
werden.<br />
Der Haushaltsplanentwurf der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> enthält zu jedem der 58 Produkte neben einer Produktbeschreibung<br />
auch allgemeine Zielsetzungen. Auch dieser Planentwurf enthält wieder fortgeschriebene<br />
Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung. Der Aufbau eines aussagekräftigen Kennzahlensystems<br />
erfordert eine Konkretisierung der allgemeinen Zielsetzungen. Es ist beabsichtigt, das Kennzahlensystem<br />
in den kommenden Jahren noch um weitere sinnvolle Kennzahlen zu ergänzen.