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Zentrale Kohärenz bei Menschen mit Autismus

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Rahmenbedingungen für ein Persönliches Budget für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderung<br />

Leistungsumfang<br />

Beim Leistungsumfang gibt es in der Theorie zwar einige Unterschiede<br />

zwischen den Bundesländern, in der Praxis ähneln sich die<br />

Modelle jedoch sehr. In allen Projekten bezieht sich das Persönliche<br />

Budget in erster Linie auf die Eingliederungshilfe. Da<strong>mit</strong> sollen alltägliche,<br />

regiefähige Bedarfe, wie zum Beispiel Freizeit, Tagesgestaltung<br />

etc. bezahlt werden. Leistungen zur Pflege <strong>bei</strong>nhaltet bisher<br />

nur das niedersächsische Konzept. Das Hamburger Modell bietet eine<br />

Kopplung des Persönlichen Budgets <strong>mit</strong> dem Ar<strong>bei</strong>tgebermodell an,<br />

um so die Persönliche Assistenz zu integrieren. Niedersachsen und<br />

Nordrhein-Westfalen bieten in ihren Konzeptionen die Möglichkeit eines<br />

Teilbudgets an, das zunächst nur einige, wenige regiefähige Bereiche<br />

umfasst, das dann aber <strong>bei</strong> einer positiven Entwicklung auf<br />

weitere Bereiche der Eingliederungshilfe ausgedehnt werden kann.<br />

Da<strong>mit</strong> macht man die Risiken zum Einstieg kalkulierbarer und die<br />

Hemmschwelle zum Beantragen des Persönlichen Budgets wird niedriger.<br />

Das nordrhein-westfälische Konzept begründet diese Variante<br />

auch <strong>mit</strong> der bisher wenig ausgebauten ambulanten Infrastruktur,<br />

die den Budgetnehmern noch nicht genügend Auswahlmöglichkeiten<br />

bietet.<br />

Trotz der fehlenden praktischen Umsetzung eines trägerübergreifenden<br />

Persönlichen Budgets gestaltet sich der baden-württembergische<br />

Ansatz interessant. Das durch die Landesversicherungsanstalt<br />

(LVA) gewährte Budget zur beruflichen Rehabilitation zeigt, dass die<br />

Erprobung dieser Finanzierungsvariante auf andere Leistungsbereiche<br />

wünschenswert ist. So scheint die Umsetzung der<br />

Idee der trägerübergreifenden Komplexleistung zwar aufgrund der<br />

verworrenen deutschen Zuständigkeiten im Sozialrecht zu Beginn<br />

durchaus kompliziert zu sein, doch aufbauend auf den baden-württembergischen<br />

Erfahrungen wird diese Hürde voraussichtlich durch<br />

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Heilpädagogik online 02/07

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