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Zentrale Kohärenz bei Menschen mit Autismus

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Rahmenbedingungen für ein Persönliches Budget für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderung<br />

abhängiger Sozialar<strong>bei</strong>ter geben eine Einschätzung der Bedarfe und<br />

Ressourcen des behinderten <strong>Menschen</strong> ab, die die Grundlage für die<br />

Hilfeplankonferenz darstellt. Durch die Unabhängigkeit wird dem Betroffenen<br />

eine faire Bedarfser<strong>mit</strong>tlung ermöglicht.<br />

Die Höchstgrenzen der Bewilligung weisen keine großen Unterschiede<br />

auf. Sie bewegen sich zwischen 770 und 950 Euro.<br />

Einsparungsgedanken<br />

Alle Modellvorhaben sind daran gebunden, kosteneinsparend beziehungsweise<br />

mindestens kostenneutral zu sein. Die Konzeptionen unterscheiden<br />

sich nur darin, wie offen sie diesen Grundsatz ansprechen.<br />

Budgetnutzer in Hamburg und Rheinland-Pfalz müssen ab einer gewissen<br />

Höhe des Einkommens und/oder des Vermögens Teile des<br />

Budgets selbst tragen. Diese auch <strong>bei</strong> vielen anderen Sozialleistungen<br />

für behinderte <strong>Menschen</strong> gängige Praxis ist wenig durchdacht.<br />

Beim Vermögen zahlt der Betroffene solange, bis das Vermögen aufgebraucht<br />

ist. Die Einkommensgrenze führt dazu, dass es sich für<br />

den behinderten <strong>Menschen</strong> weniger lohnt zu ar<strong>bei</strong>ten. Gerade die Berufstätigkeit<br />

von behinderten <strong>Menschen</strong> fördert der Staat aber an anderer<br />

Stelle durch die Integrationsämter. Neben dieser Kritik ist die<br />

Tatsache, dass <strong>Menschen</strong> aufgrund ihrer Behinderung kein Vermögen<br />

behalten geschweige denn aufbauen können, nicht gerecht.<br />

Infrastrukturelle Maßmahmen<br />

Bei den infrastrukturellen Rahmenbedingungen geht es zum Einen<br />

um das Angebot an ambulanten Diensten und zum Anderen um eine<br />

adäquate Beratung der Betroffenen, zum Beispiel in Form einer Budgetassistenz.<br />

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Heilpädagogik online 02/07

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