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Zentrale Kohärenz bei Menschen mit Autismus

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Rahmenbedingungen für ein Persönliches Budget für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Behinderung<br />

und dies nicht nur für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> einer geistigen Behinderung.<br />

Denn die von den Sozialhilfeträgern befürchteten Mehrkosten entstünden<br />

wohl am ehesten <strong>bei</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> hohem Assistenz- und<br />

Pflegebedarf, <strong>bei</strong> denen eine ambulante Unterstützung zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt teurer wäre. Die Diskussion, inwieweit <strong>Menschen</strong><br />

frei wählen dürfen, ob sie eine stationäre oder eine ambulante<br />

Wohnform vorziehen, ist in der Zukunft weiterzuführen.<br />

Die strukturellen Probleme der verworrenen Verantwortlichkeiten im<br />

deutschen Sozialrecht sind weithin bekannt. Daran wird auch das<br />

Persönliche Budget als trägerübergreifende Komplexleistung kurzfristig<br />

nichts ändern. Allerdings kann das trägerübergreifende Moment<br />

des baden-württembergischen sowie des angelaufenen Bundesprojekts<br />

ein Schritt in die richtige Richtung der Entflechtung sein. Auf<br />

die auftretenden strukturellen Probleme <strong>bei</strong> der Vergabe von Persönlichen<br />

Budgets muss weiter hingewiesen werden, um so dem Ausschluss<br />

einzelner Personengruppen entgegenzuwirken.<br />

Bei der Frage der Teilnahmevoraussetzungen müssen zudem Konzepte<br />

entwickelt werden, die es allen behinderten <strong>Menschen</strong> möglich<br />

machen, ein Persönliches Budget zu beziehen. In Rheinland-Pfalz ist<br />

man bereits soweit, dass auch <strong>Menschen</strong> am Projekt teilnehmen, die<br />

kognitiv nicht in der Lage sind zu verstehen, dass sie ein Persönliches<br />

Budget erhalten. Es ist als positive Entwicklung zu bezeichnen,<br />

dass diesen <strong>Menschen</strong> ein gesetzlicher Betreuer zur Seite steht, der,<br />

soweit dies möglich ist, <strong>mit</strong> dem Betroffenen gemeinsam die Hilfeplanung<br />

durchspricht. Solche Möglichkeiten sind weiter auszubauen. So<br />

kann auch die staatliche Standardversorgung für <strong>Menschen</strong>, die fast<br />

gar nicht in der Lage sind, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu kommunizieren,<br />

von einer durch persönliche Assistenz entwickelten Hilfeplanung<br />

abgelöst werden, die direkt und ständig <strong>mit</strong> dem Betroffenen in<br />

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Heilpädagogik online 02/07

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