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Novemberpogrom - Österreich Journal

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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 125 / 28. 11. 2013<br />

Innenpolitik<br />

Entscheidungsgrundlage für<br />

Parlamentssanierung liegt vor<br />

Grundsatzentscheidungen im ersten Quartal 2014 notwendig<br />

Den im Parlament vertretenen Klubs wurde<br />

eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt,<br />

auf deren Basis im ersten Quartal 2014<br />

die notwendigen Grundsatzentscheidungen<br />

zur Sanierung des Parlamentsgebäudes getroffen<br />

werden sollen. Das Dokument wurde<br />

in den vergangenen Monaten vom Projektteam<br />

der Parlamentsdirektion in enger Zusammenarbeit<br />

mit der von den Ziviltechnikern<br />

Vasko+Partner gestellten Projektsteuerung<br />

ausgearbeitet und enthält eine Gegenüberstellung<br />

aller Entscheidungsalternativen<br />

hinsichtlich der Zukunft des Hohen Hauses.<br />

Für jede Entscheidungsalternative liegt<br />

auch eine aktuelle Kostenaufstellung vor, die<br />

auf einer unabhängigen Überprüfung der Kostenschätzungen<br />

des im Jahr 2011 von F+P<br />

Architekten/Werner Consult erstellten Gesamtkonzepts<br />

durch die Projektsteuerung<br />

(Vasko+Partner) beruht und von der Begleitenden<br />

Kontrolle iC Consulenten/PwC PricewaterhouseCoopers<br />

gesondert geprüft wurde.<br />

Sechs grundlegende Sanierungsund<br />

zwei Absiedelungsvarianten<br />

Neben den verschiedenen Sanierungsvarianten<br />

werden in der Entscheidungsgrundlage<br />

die Optionen zur Absiedelung des Betriebs<br />

während eines Umbaus sowie die Modelle<br />

zur Durchführung des Bauvorhabens<br />

beschrieben. Der Vollständigkeit halber wurden<br />

auch Alternativen wie ein Neubau oder<br />

ein Auslaufen des Gebäudebetriebs – für den<br />

Fall, daß keine Entscheidung für eine Sanierung<br />

getroffen wird – in die Gesamtdarstellung<br />

aufgenommen.<br />

Konkret beschreibt die<br />

Entscheidungsgrundlage hinsichtlich<br />

der Sanierung sechs Varianten<br />

Restnutzung<br />

Gibt es keine Entscheidung für eine Sanierung,<br />

muß der Betrieb des Parlamentsgebäudes<br />

– aufgrund der sich stetig verschärfenden<br />

Haftungsproblematik – schrittweise<br />

eingestellt und in eine Ersatzlokation umgesiedelt<br />

werden.<br />

Foto: Österreich <strong>Journal</strong> / Michael Mössmer<br />

Instandsetzung<br />

Die minimalste Sanierungsvariante sieht<br />

die Herstellung des gesetzeskonformen Gebäudezustandes<br />

und die Behebung aller Schäden<br />

und Mängel bei unveränderter Nutzung<br />

der Räumlichkeiten vor.<br />

Grundsanierung<br />

Die Sanierungsvariante „Grundsanierung“<br />

beinhaltet die „Instandsetzung“ bei<br />

gleichzeitiger Schaffung der baulichen Voraussetzungen<br />

für eine spätere Umsetzung<br />

von Verbesserungen im Betrieb, den Abläufen<br />

und den Funktionen des Gebäudes.<br />

Nachhaltige Sanierung<br />

Die „nachhaltige Sanierung“ beinhaltet<br />

die „Instandsetzung“ sowie die sofortige Umsetzung<br />

von Verbesserungen im Betrieb, in<br />

den Abläufen und Funktionen des Gebäudes,<br />

»Österreich <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />

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u. a. durch die Nutzung vorhandener Raumreserven<br />

und die Steigerung der Energieeffizienz.<br />

Architektonisches Zeichen<br />

Die Sanierungsvariante „Architektonisches<br />

Zeichen“ sieht überdies die Umsetzung<br />

allfälliger architektonischer Konzepte mit<br />

(repräsentativer) Außenwirkung vor.<br />

Neubau<br />

Eine weitere Entscheidungsalternative<br />

stellt die Errichtung eines neuen Parlamentsgebäudes<br />

dar, wobei das historische Parlamentsgebäude<br />

gemäß der (in diesem Fall<br />

noch zu definierenden) Folgenutzung saniert<br />

werden müßte.<br />

Das Hohe Haus am Ring braucht – was von außen kaum erkennbar ist – dringende<br />

Generalsanierung, was in Zeiten des Sparstifts extrem schwierig ist.

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