Novemberpogrom - Österreich Journal
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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 125 / 28. 11. 2013<br />
Innenpolitik<br />
Entscheidungsgrundlage für<br />
Parlamentssanierung liegt vor<br />
Grundsatzentscheidungen im ersten Quartal 2014 notwendig<br />
Den im Parlament vertretenen Klubs wurde<br />
eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt,<br />
auf deren Basis im ersten Quartal 2014<br />
die notwendigen Grundsatzentscheidungen<br />
zur Sanierung des Parlamentsgebäudes getroffen<br />
werden sollen. Das Dokument wurde<br />
in den vergangenen Monaten vom Projektteam<br />
der Parlamentsdirektion in enger Zusammenarbeit<br />
mit der von den Ziviltechnikern<br />
Vasko+Partner gestellten Projektsteuerung<br />
ausgearbeitet und enthält eine Gegenüberstellung<br />
aller Entscheidungsalternativen<br />
hinsichtlich der Zukunft des Hohen Hauses.<br />
Für jede Entscheidungsalternative liegt<br />
auch eine aktuelle Kostenaufstellung vor, die<br />
auf einer unabhängigen Überprüfung der Kostenschätzungen<br />
des im Jahr 2011 von F+P<br />
Architekten/Werner Consult erstellten Gesamtkonzepts<br />
durch die Projektsteuerung<br />
(Vasko+Partner) beruht und von der Begleitenden<br />
Kontrolle iC Consulenten/PwC PricewaterhouseCoopers<br />
gesondert geprüft wurde.<br />
Sechs grundlegende Sanierungsund<br />
zwei Absiedelungsvarianten<br />
Neben den verschiedenen Sanierungsvarianten<br />
werden in der Entscheidungsgrundlage<br />
die Optionen zur Absiedelung des Betriebs<br />
während eines Umbaus sowie die Modelle<br />
zur Durchführung des Bauvorhabens<br />
beschrieben. Der Vollständigkeit halber wurden<br />
auch Alternativen wie ein Neubau oder<br />
ein Auslaufen des Gebäudebetriebs – für den<br />
Fall, daß keine Entscheidung für eine Sanierung<br />
getroffen wird – in die Gesamtdarstellung<br />
aufgenommen.<br />
Konkret beschreibt die<br />
Entscheidungsgrundlage hinsichtlich<br />
der Sanierung sechs Varianten<br />
Restnutzung<br />
Gibt es keine Entscheidung für eine Sanierung,<br />
muß der Betrieb des Parlamentsgebäudes<br />
– aufgrund der sich stetig verschärfenden<br />
Haftungsproblematik – schrittweise<br />
eingestellt und in eine Ersatzlokation umgesiedelt<br />
werden.<br />
Foto: Österreich <strong>Journal</strong> / Michael Mössmer<br />
Instandsetzung<br />
Die minimalste Sanierungsvariante sieht<br />
die Herstellung des gesetzeskonformen Gebäudezustandes<br />
und die Behebung aller Schäden<br />
und Mängel bei unveränderter Nutzung<br />
der Räumlichkeiten vor.<br />
Grundsanierung<br />
Die Sanierungsvariante „Grundsanierung“<br />
beinhaltet die „Instandsetzung“ bei<br />
gleichzeitiger Schaffung der baulichen Voraussetzungen<br />
für eine spätere Umsetzung<br />
von Verbesserungen im Betrieb, den Abläufen<br />
und den Funktionen des Gebäudes.<br />
Nachhaltige Sanierung<br />
Die „nachhaltige Sanierung“ beinhaltet<br />
die „Instandsetzung“ sowie die sofortige Umsetzung<br />
von Verbesserungen im Betrieb, in<br />
den Abläufen und Funktionen des Gebäudes,<br />
»Österreich <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />
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u. a. durch die Nutzung vorhandener Raumreserven<br />
und die Steigerung der Energieeffizienz.<br />
Architektonisches Zeichen<br />
Die Sanierungsvariante „Architektonisches<br />
Zeichen“ sieht überdies die Umsetzung<br />
allfälliger architektonischer Konzepte mit<br />
(repräsentativer) Außenwirkung vor.<br />
Neubau<br />
Eine weitere Entscheidungsalternative<br />
stellt die Errichtung eines neuen Parlamentsgebäudes<br />
dar, wobei das historische Parlamentsgebäude<br />
gemäß der (in diesem Fall<br />
noch zu definierenden) Folgenutzung saniert<br />
werden müßte.<br />
Das Hohe Haus am Ring braucht – was von außen kaum erkennbar ist – dringende<br />
Generalsanierung, was in Zeiten des Sparstifts extrem schwierig ist.