Die Osterweiterung der Euopaeischen Union (OcP 22) - Universität ...
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102 EZFF Occasional Papers Nr. <strong>22</strong><br />
Am 29. Juni 1998 nahm <strong>der</strong> Rat daher eine „gemeinsame Maßnahme [...] zur<br />
Schaffung eines Mechanismus zur gemeinsamen Bewertung <strong>der</strong> Übernahme,<br />
Anwendung und effizienten Umsetzung des Besitzstandes <strong>der</strong> Europäischen<br />
<strong>Union</strong> in den Bereichen Justiz und Inneres durch die Beitrittslän<strong>der</strong>“ an. 8 Wie<br />
dies in dem langen Titel des Rechtsaktes bereits zum Ausdruck kommt, konzentriert<br />
sich diese Maßnahme auf eine möglichst vollständige Evaluierung <strong>der</strong> Beitrittskandidaten<br />
in den Bereichen Inneres und Justiz, wobei im Unterschied zu<br />
den Stellungnahmen <strong>der</strong> Kommission eine beson<strong>der</strong>e Betonung auf die „Anwendung“<br />
und „Umsetzung“ des Besitzstandes <strong>der</strong> EU gelegt wird. Artikel 1 (2)<br />
verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass sich ihre Behörden „uneingeschränkt“<br />
an dem Bewertungsmechanismus beteiligen, eine Verpflichtung,<br />
die durch Artikel 3 ausdrücklich auf alle den Mitgliedstaaten aufgrund ihrer bilateralen<br />
Arbeitserfahrungen mit den Beitrittslän<strong>der</strong>n vorliegenden Informationen,<br />
Schengen-Materialien und Berichte <strong>der</strong> Botschaften <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />
ausgedehnt wird. Artikel 3 (3) sieht zudem die Möglichkeit <strong>der</strong> Bildung von Adhoc-Gruppen<br />
durch den Rat vor, die zum Zweck zusätzlicher Informationsermittlung<br />
Missionen in den Beitrittslän<strong>der</strong>n durchführen können sollen. Zentrales<br />
Gremium des Bewertungsmechanismus ist eine Sachverständigengruppe (mittlerweile<br />
im Ratsgefüge als „Collective Evaluation Group“ bekannt), die unter<br />
Aufsicht des Ausschusses <strong>der</strong> Ständigen Vertreter gemeinsame Bewertungen <strong>der</strong><br />
Lage in den Beitrittslän<strong>der</strong>n hinsichtlich <strong>der</strong> Übernahme, Anwendung und Umsetzung<br />
des EU-Besitzstandes vornimmt, diese fortlaufend aktualisiert und dem<br />
Rat hierüber Bericht erstattet.<br />
Obwohl die „Collective Evaluation Group“ erst am 30. September 1998 zum<br />
ersten Mal zusammentrat, hat <strong>der</strong> „Bewertungsmechanismus“ schon zu einigen<br />
Ergebnissen geführt: Am 29. April 1999 einigten sich die Mitgliedstaaten auf<br />
eine von <strong>der</strong> deutschen Präsidentschaft erarbeitete „strukturierte Prüfliste“<br />
(„structured checklist“) zur Bewertung <strong>der</strong> Beitrittskandidaten in den Bereichen<br />
Justiz und Inneres. 9 <strong>Die</strong>se enthält nicht weniger als 36 detaillierte Fragepunkte<br />
zur Sicherheit an den Außengrenzen, 43 zum Bereich Einwan<strong>der</strong>ung, 33 zum<br />
Bereich Asyl, 32 zur Funktionsweise <strong>der</strong> Polizei, 21 zum Zollwesen und neun<br />
(diese mit über 40 Unterpunkten) zum Bereich Justiz. Der Bereich <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Übernahme des EU-Besitzstandes nimmt in <strong>der</strong> Liste nur geringen Raum<br />
ein: Mehr als 90% <strong>der</strong> Fragepunkte betreffen die Kapazität <strong>der</strong> Beitrittslän<strong>der</strong><br />
zur praktischen Anwendung und Umsetzung des EU-Besitzstandes, wobei neben<br />
wichtigen verfahrensmäßigen und organisatorischen Aspekten v.a. auch Problembereiche<br />
wie Ausbildung, Ausstattung und Korruption berücksichtigt sind.<br />
<strong>Die</strong> Liste dient nun als Grundlage sowohl für die von nationalen Behörden und<br />
<strong>der</strong> Kommission zu beschaffenden Informationen als auch die Bewertungen <strong>der</strong><br />
8<br />
9<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> EG, Nr. L 191 vom 7.7.98, S. 8-9.<br />
Ratsdokument Nr. 53<strong>22</strong>/3/99 REV 3 (DG H).