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Die Osterweiterung der Euopaeischen Union (OcP 22) - Universität ...

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102 EZFF Occasional Papers Nr. <strong>22</strong><br />

Am 29. Juni 1998 nahm <strong>der</strong> Rat daher eine „gemeinsame Maßnahme [...] zur<br />

Schaffung eines Mechanismus zur gemeinsamen Bewertung <strong>der</strong> Übernahme,<br />

Anwendung und effizienten Umsetzung des Besitzstandes <strong>der</strong> Europäischen<br />

<strong>Union</strong> in den Bereichen Justiz und Inneres durch die Beitrittslän<strong>der</strong>“ an. 8 Wie<br />

dies in dem langen Titel des Rechtsaktes bereits zum Ausdruck kommt, konzentriert<br />

sich diese Maßnahme auf eine möglichst vollständige Evaluierung <strong>der</strong> Beitrittskandidaten<br />

in den Bereichen Inneres und Justiz, wobei im Unterschied zu<br />

den Stellungnahmen <strong>der</strong> Kommission eine beson<strong>der</strong>e Betonung auf die „Anwendung“<br />

und „Umsetzung“ des Besitzstandes <strong>der</strong> EU gelegt wird. Artikel 1 (2)<br />

verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass sich ihre Behörden „uneingeschränkt“<br />

an dem Bewertungsmechanismus beteiligen, eine Verpflichtung,<br />

die durch Artikel 3 ausdrücklich auf alle den Mitgliedstaaten aufgrund ihrer bilateralen<br />

Arbeitserfahrungen mit den Beitrittslän<strong>der</strong>n vorliegenden Informationen,<br />

Schengen-Materialien und Berichte <strong>der</strong> Botschaften <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />

ausgedehnt wird. Artikel 3 (3) sieht zudem die Möglichkeit <strong>der</strong> Bildung von Adhoc-Gruppen<br />

durch den Rat vor, die zum Zweck zusätzlicher Informationsermittlung<br />

Missionen in den Beitrittslän<strong>der</strong>n durchführen können sollen. Zentrales<br />

Gremium des Bewertungsmechanismus ist eine Sachverständigengruppe (mittlerweile<br />

im Ratsgefüge als „Collective Evaluation Group“ bekannt), die unter<br />

Aufsicht des Ausschusses <strong>der</strong> Ständigen Vertreter gemeinsame Bewertungen <strong>der</strong><br />

Lage in den Beitrittslän<strong>der</strong>n hinsichtlich <strong>der</strong> Übernahme, Anwendung und Umsetzung<br />

des EU-Besitzstandes vornimmt, diese fortlaufend aktualisiert und dem<br />

Rat hierüber Bericht erstattet.<br />

Obwohl die „Collective Evaluation Group“ erst am 30. September 1998 zum<br />

ersten Mal zusammentrat, hat <strong>der</strong> „Bewertungsmechanismus“ schon zu einigen<br />

Ergebnissen geführt: Am 29. April 1999 einigten sich die Mitgliedstaaten auf<br />

eine von <strong>der</strong> deutschen Präsidentschaft erarbeitete „strukturierte Prüfliste“<br />

(„structured checklist“) zur Bewertung <strong>der</strong> Beitrittskandidaten in den Bereichen<br />

Justiz und Inneres. 9 <strong>Die</strong>se enthält nicht weniger als 36 detaillierte Fragepunkte<br />

zur Sicherheit an den Außengrenzen, 43 zum Bereich Einwan<strong>der</strong>ung, 33 zum<br />

Bereich Asyl, 32 zur Funktionsweise <strong>der</strong> Polizei, 21 zum Zollwesen und neun<br />

(diese mit über 40 Unterpunkten) zum Bereich Justiz. Der Bereich <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Übernahme des EU-Besitzstandes nimmt in <strong>der</strong> Liste nur geringen Raum<br />

ein: Mehr als 90% <strong>der</strong> Fragepunkte betreffen die Kapazität <strong>der</strong> Beitrittslän<strong>der</strong><br />

zur praktischen Anwendung und Umsetzung des EU-Besitzstandes, wobei neben<br />

wichtigen verfahrensmäßigen und organisatorischen Aspekten v.a. auch Problembereiche<br />

wie Ausbildung, Ausstattung und Korruption berücksichtigt sind.<br />

<strong>Die</strong> Liste dient nun als Grundlage sowohl für die von nationalen Behörden und<br />

<strong>der</strong> Kommission zu beschaffenden Informationen als auch die Bewertungen <strong>der</strong><br />

8<br />

9<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> EG, Nr. L 191 vom 7.7.98, S. 8-9.<br />

Ratsdokument Nr. 53<strong>22</strong>/3/99 REV 3 (DG H).

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