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Die Osterweiterung der Euopaeischen Union (OcP 22) - Universität ...

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<strong>Die</strong> <strong>Osterweiterung</strong> <strong>der</strong> EU 31<br />

Kriterien, attestiert, dass sie in allen drei Bereichen so weitgehende Fortschritte<br />

aufweisen würden, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfolgen<br />

könne und solle. <strong>Die</strong> EU erwartete von <strong>der</strong> Aufnahme von Verhandlungen nicht<br />

zuletzt auch zusätzliche Schubkraft zugunsten einer Fortsetzung <strong>der</strong> Bemühungen<br />

um volle Erfüllung aller Kriterien in diesen Staaten.<br />

Der Europäische Rat von Helsinki im Dezember 1999 entschied, dass nun auch<br />

mit Lettland und Litauen, <strong>der</strong> Slowakei, sowie mit Bulgarien und Rumänien<br />

(sowie mit Malta) Beitrittsverhandlungen geführt werden sollten; <strong>der</strong> Türkei<br />

wurde ausdrücklich <strong>der</strong> Status eines Beitrittskandidaten zugesprochen. Mit diesem<br />

Votum hatten die Fünfzehn ihre Absicht bekundet, den Erweiterungsprozess<br />

mit einer größeren Zahl von Staaten fortzusetzen. Sie hatten allerdings kein<br />

Datum genannt, bis zu dem die Verhandlungen abgeschlossen sein sollten und<br />

sie hatten sich letztlich auch nicht zur Frage <strong>der</strong> künftigen Grenze <strong>der</strong> erweiterten<br />

Europäischen <strong>Union</strong> geäußert.<br />

3. Bedingungen für die Handlungsfähigkeit einer erweiterten EU<br />

Beide Seiten, die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die MOE-Staaten, schreiben<br />

<strong>der</strong> <strong>Osterweiterung</strong> <strong>der</strong> EU eine wichtige Funktion auf dem Weg zu einer<br />

politischen Neuordnung Europas zu. Stillschweigend gehen sie dabei sicherlich<br />

von <strong>der</strong> Annahme aus, dass <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> <strong>Osterweiterung</strong> Europa dauerhafte<br />

Stabilität bringen soll und wird und dass die Handlungsfähigkeit <strong>der</strong> EU im<br />

Zuge dieses Prozesses nicht geschmälert und beeinträchtigt werden darf. Handlungsfähigkeit<br />

bedeutet dabei, im Innern und nach außen mit Problemen und<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen produktiv fertig zu werden; für die Handlungsfähigkeit<br />

wichtig ist, dass die EU ihren Bürgern als anerkennenswert erscheint, was nicht<br />

zuletzt von <strong>der</strong> Leistungsbilanz, die allerdings vom jeweiligen Interessenstandpunkt<br />

aus perzipiert wird, abhängt. Sicherlich wird nur eine insofern handlungsfähige<br />

EU einen Beitrag zur Stabilisierung <strong>der</strong> europäischen Verhältnisse leisten<br />

können.<br />

Nun zeigt <strong>der</strong> Blick auf die breite in Politik wie Wissenschaft geführte Diskussion<br />

um den Prozess <strong>der</strong> <strong>Osterweiterung</strong> <strong>der</strong> EU, dass dieser Prozess nicht<br />

gleichsam automatisch Handlungsfähigkeit zu gewährleisten verspricht, son<strong>der</strong>n<br />

dass hier vielmehr vielerlei Unsicherheitsfaktoren auszumachen sind. 15 An<strong>der</strong>s<br />

gesagt: Nur unter bestimmten Bedingungen wird sich Handlungsfähigkeit einstellen<br />

und werden Belastungen vermieden werden können. Beide Seiten müs-<br />

15<br />

vgl. dazu Werner Weidenfeld (Hrsg.) (1997): Europa öffnen. Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Erweiterung, Gütersloh.

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