Die Osterweiterung der Euopaeischen Union (OcP 22) - Universität ...
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56 EZFF Occasional Papers Nr. <strong>22</strong><br />
<strong>Die</strong> deutsche Industrie unterstützt dieses ehrgeizige Ziel, drängt aber auf weitere<br />
Anstrengungen zur Schaffung marktwirtschaftlicher Strukturen, zur Privatisierung<br />
und zum Auf- und Ausbau des institutionellen Rahmens in den Beitrittslän<strong>der</strong>n.<br />
Politische Überlegungen dürfen nicht den Blick auf unterschiedliche Fortschritte<br />
bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Kopenhagener Kriterien und in den Beitrittsverhandlungen<br />
verstellen. Am Ende muss die individuelle Binnenmarktreife für jede<br />
Beitrittsentscheidung maßgeblich sein.<br />
6. Um einer Zersplitterung des Binnenmarkts vorzubeugen, muss die vollständige<br />
Übernahme des EU-Rechtsbestands Ziel <strong>der</strong> Verhandlungen<br />
sein<br />
Nicht nur wirtschaftlich, auch rechtlich verdichten sich die Beziehungen zwischen<br />
<strong>der</strong> Europäischen <strong>Union</strong> und den Beitrittslän<strong>der</strong>n. Aus Sicht <strong>der</strong> deutschen<br />
Industrie ist die volle Übernahme und strikte Anwendung des EU-Rechtsbestands<br />
durch die Beitrittslän<strong>der</strong> notwendig, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu<br />
schaffen und einer Zersplitterung des europäischen Binnenmarkts vorzubeugen.<br />
Auch die Kommission unterstreicht, dass die Beitrittskandidaten vor einem Beitritt<br />
die Kernbereiche des Binnenmarkt-Rechtsbestandes übernommen und umgesetzt<br />
haben müssen.<br />
Es sollte grundsätzlich an dem Prinzip festgehalten werden, lange Übergangsfristen<br />
und umfangreiche Ausnahmeregelungen nicht zuzulassen. Sollten Übergangsregelungen<br />
notwendig sein, wie es bei <strong>der</strong> Übernahme nicht-produktbezogener<br />
Umweltstandards o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Freizügigkeit im Personenverkehr zu erwarten<br />
ist, müssen klare und zeitlich verbindliche Verpflichtungen zur Anwendung<br />
dieser Rechtsbereiche vereinbart werden. <strong>Die</strong> volle Freizügigkeit <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
ist auch auf die neuen Beitrittslän<strong>der</strong> anzuwenden, sobald sie den<br />
Rechtsbestand im sozialpolitischen Bereich vollständig übernommen und tatsächlich<br />
verwirklicht haben. Im Umweltbereich ist dafür Sorge zu tragen, dass<br />
zum Zeitpunkt des Beitritts in jedem Fall die produktbezogenen Standards Anwendung<br />
finden.<br />
<strong>Die</strong> volle Übernahme und Anwendung des EU-Rechtsbestands setzt eine funktionsfähige<br />
Verwaltung und Gerichtsbarkeit in den Beitrittslän<strong>der</strong>n voraus. Erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist <strong>der</strong> Aufbau effizienter Wettbewerbsbehörden und qualifizierter Gerichte,<br />
die die Entstehung einer Wettbewerbskultur för<strong>der</strong>n und eine dezentrale<br />
Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts, wie gegenwärtig von <strong>der</strong> Kommission<br />
vorgeschlagen, sicherstellen können. Erfor<strong>der</strong>lich sind weiterhin leistungsfähige<br />
und zuverlässige Zollverwaltungen, die zukünftig Umgehungseinfuhren in die<br />
EU wirksam verhin<strong>der</strong>n.