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Die Osterweiterung der Euopaeischen Union (OcP 22) - Universität ...

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56 EZFF Occasional Papers Nr. <strong>22</strong><br />

<strong>Die</strong> deutsche Industrie unterstützt dieses ehrgeizige Ziel, drängt aber auf weitere<br />

Anstrengungen zur Schaffung marktwirtschaftlicher Strukturen, zur Privatisierung<br />

und zum Auf- und Ausbau des institutionellen Rahmens in den Beitrittslän<strong>der</strong>n.<br />

Politische Überlegungen dürfen nicht den Blick auf unterschiedliche Fortschritte<br />

bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Kopenhagener Kriterien und in den Beitrittsverhandlungen<br />

verstellen. Am Ende muss die individuelle Binnenmarktreife für jede<br />

Beitrittsentscheidung maßgeblich sein.<br />

6. Um einer Zersplitterung des Binnenmarkts vorzubeugen, muss die vollständige<br />

Übernahme des EU-Rechtsbestands Ziel <strong>der</strong> Verhandlungen<br />

sein<br />

Nicht nur wirtschaftlich, auch rechtlich verdichten sich die Beziehungen zwischen<br />

<strong>der</strong> Europäischen <strong>Union</strong> und den Beitrittslän<strong>der</strong>n. Aus Sicht <strong>der</strong> deutschen<br />

Industrie ist die volle Übernahme und strikte Anwendung des EU-Rechtsbestands<br />

durch die Beitrittslän<strong>der</strong> notwendig, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu<br />

schaffen und einer Zersplitterung des europäischen Binnenmarkts vorzubeugen.<br />

Auch die Kommission unterstreicht, dass die Beitrittskandidaten vor einem Beitritt<br />

die Kernbereiche des Binnenmarkt-Rechtsbestandes übernommen und umgesetzt<br />

haben müssen.<br />

Es sollte grundsätzlich an dem Prinzip festgehalten werden, lange Übergangsfristen<br />

und umfangreiche Ausnahmeregelungen nicht zuzulassen. Sollten Übergangsregelungen<br />

notwendig sein, wie es bei <strong>der</strong> Übernahme nicht-produktbezogener<br />

Umweltstandards o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Freizügigkeit im Personenverkehr zu erwarten<br />

ist, müssen klare und zeitlich verbindliche Verpflichtungen zur Anwendung<br />

dieser Rechtsbereiche vereinbart werden. <strong>Die</strong> volle Freizügigkeit <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

ist auch auf die neuen Beitrittslän<strong>der</strong> anzuwenden, sobald sie den<br />

Rechtsbestand im sozialpolitischen Bereich vollständig übernommen und tatsächlich<br />

verwirklicht haben. Im Umweltbereich ist dafür Sorge zu tragen, dass<br />

zum Zeitpunkt des Beitritts in jedem Fall die produktbezogenen Standards Anwendung<br />

finden.<br />

<strong>Die</strong> volle Übernahme und Anwendung des EU-Rechtsbestands setzt eine funktionsfähige<br />

Verwaltung und Gerichtsbarkeit in den Beitrittslän<strong>der</strong>n voraus. Erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist <strong>der</strong> Aufbau effizienter Wettbewerbsbehörden und qualifizierter Gerichte,<br />

die die Entstehung einer Wettbewerbskultur för<strong>der</strong>n und eine dezentrale<br />

Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts, wie gegenwärtig von <strong>der</strong> Kommission<br />

vorgeschlagen, sicherstellen können. Erfor<strong>der</strong>lich sind weiterhin leistungsfähige<br />

und zuverlässige Zollverwaltungen, die zukünftig Umgehungseinfuhren in die<br />

EU wirksam verhin<strong>der</strong>n.

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