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Geschäfts- bericht

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2.15 Sachanlagen<br />

> Grundstücke und Gebäude<br />

Die Grundstücke und Gebäude umfassen Liegenschaften in der Schweiz, die im<br />

Wesentlichen als Filialstandorte genutzt werden, und Warenverteilzentralen in der<br />

Schweiz, in Deutschland und in Österreich. Die Grundstücke und Gebäude werden<br />

zu Anschaffungswerten abzüglich kumulierter Abschreibungen für Gebäude und all­<br />

fälliger Wertminderungen (siehe Anmerkung 2.18 «Wertminderung von Vermögenswerten»)<br />

bilanziert. Diese Bewertung wird periodisch durch externe unabhängige<br />

Gutachter auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Die lineare Abschreibungsdauer<br />

für Gebäude beträgt 40 Jahre. Gebäude im Bau recht werden über die Baurechtsdauer,<br />

höchstens aber über 40 Jahre, abge schrieben. Grund stücke werden nicht<br />

abgeschrieben.<br />

> Mobilien<br />

Die Mobilien umfassen Ladeneinrichtungen, technische Lagereinrichtungen, EDV­<br />

Hardware, Büroeinrichtungen und übrige betriebliche Sachanlagen. Sie werden<br />

aktiviert, wenn ein mit ihnen verbundener zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen dem<br />

Unternehmen zufliesst. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich<br />

kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen (siehe Anmerkung<br />

2.18 «Wertminderung von Vermögenswerten»). Die Abschreibung richtet sich nach<br />

der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer und erfolgt linear in der Regel wie folgt:<br />

Einbauten und Einrichtungen wie Laden­, Lager­ und Büroeinrichtungen: 10 Jahre<br />

EDV­Hardware: 5 Jahre<br />

2.16 Finanzielle Vermögenswerte<br />

Alle Käufe und Veräusserungen von finanziellen Vermögenswerten werden am Tag<br />

erfasst, an dem sich der Konzern zum Kauf oder Verkauf verpflichtet. Finanzielle<br />

Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet<br />

werden, werden beim Erwerb zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten<br />

erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle<br />

Vermögenswerte werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)<br />

bewertet, welcher üblicherweise dem bezahlten Preis entspricht. Die Transaktionskosten<br />

werden der Erfolgsrechnung belastet. Finanzielle Vermögenswerte werden<br />

ausgebucht, sobald die Rechte auf Geldflüsse aus dem Vermögenswert abgelaufen<br />

sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und<br />

Vorteile aus deren Besitz abgetreten hat.<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden vier Kategorien unterteilt.<br />

Die gewählte Kategorie hängt vom jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen<br />

Vermögenswerte erworben wurden.<br />

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