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Geschäfts- bericht

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Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte<br />

Unter diese Kategorie fallen derivative Finanzinstrumente, welche nicht dem Hedge<br />

Accounting zugeordnet werden. Allfällige Wertänderungen werden über die Erfolgsrechnung<br />

verbucht.<br />

> Darlehen und Forderungen<br />

Darlehen und Forderungen sind nicht derivative Vermögenswerte mit bestimmbaren<br />

Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden im Umlaufvermögen<br />

ausgewiesen, wenn deren Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanz ­<br />

stichtag übersteigt. Andernfalls werden sie im Anlagevermögen ausgewiesen. Die<br />

Bilanzposition «Forderungen, Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzungen»<br />

(siehe Anmerkung 18) fallen unter diese Kategorie. Darlehen und Forderun gen<br />

werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.<br />

> Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte<br />

Finanzielle Vermögenswerte, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden, sind nicht<br />

derivative Vermögenswerte mit festen oder festsetzbaren Zahlungen und fixen<br />

Laufzeiten, welche die Charles Vögele Gruppe bis zur Endfälligkeit halten will und<br />

kann. In den <strong>Geschäfts</strong>jahren 2010 und 2009 hielt die Charles Vögele Gruppe<br />

keine Finanzanlagen dieser Kategorie.<br />

> Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />

Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative Ver­<br />

mögenswerte, die entweder dieser Kategorie zugeordnet wurden oder keiner der<br />

übrigen Kategorien angehören. Sie sind im Anlagevermögen enthalten, es sei denn,<br />

ihre Veräusserung ist innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag vorgesehen.<br />

Die in den <strong>Geschäfts</strong>jahren 2010 und 2009 ausgewiesenen Beteiligungen<br />

(siehe Anmerkung 22) fallen in diese Kategorie.<br />

2.17 Immaterielle Anlagen<br />

> Goodwill<br />

Der Goodwill repräsentiert den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs<br />

oder eines Erwerbs von <strong>Geschäfts</strong>aktivitäten in Form von Netto ­<br />

vermögen über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den<br />

Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens oder der <strong>Geschäfts</strong>aktivitäten<br />

zum Erwerbszeitpunkt. Allfällige Akquisitionskosten werden direkt der<br />

Erfolgsrechnung belastet. Der Goodwill wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest<br />

unterzogen (siehe Anmerkung 2.18).<br />

> Übrige immaterielle Anlagen<br />

Die übrigen immateriellen Anlagen beinhalten Informatiksoftware, Markenrechte<br />

und Lizenzen und werden dann aktiviert, wenn ein mit ihnen verbundener zukünftiger<br />

wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufliesst und ihre Anschaffungskosten<br />

verlässlich bewertet werden können.<br />

Die übrigen immateriellen Anlagen haben bestimmte Nutzungsdauern und werden<br />

zu ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und all fälliger<br />

Wertminderungen bewertet (siehe Anmerkung 2.18). Die Abschreibung erfolgt<br />

bei Informatiksoftware linear über fünf Jahre und bei Lizenzen und Markenrechten<br />

maximal über die geschätzte Nutzungsdauer.<br />

17<br />

Finanzkommentar<br />

Erfolgsrechnung und Bilanz<br />

Geldfluss und Eigenkapital<br />

Anhang<br />

Konzernprüfung

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