Geschäfts- bericht
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2.18 Wertminderung von Vermögenswerten<br />
Sämtliche aktivierten Vermögenswerte werden jährlich auf eine Wertminderung hin<br />
überprüft. Bei Anzeichen einer Wertminderung wird ein Werthaltigkeitstest durch<br />
geführt. Bei Goodwillpositionen ist auch ein Werthaltigkeitstest durchzu führen, wenn<br />
keine Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen (siehe Anmerkung 2.17 «Goodwill»).<br />
Mit diesem Test ist der erzielbare Betrag zu ermitteln; liegt dieser Wert unter dem<br />
Buchwert, so ist ein Wertminderungsaufwand in der Höhe der Differenz zwischen<br />
Buchwert und erzielbarem Betrag als Wertminderungs aufwand in der Erfolgsrechnung<br />
zu verbuchen.<br />
> Erzielbarer Betrag<br />
Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem Nutzungswert und<br />
dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten.<br />
> Nutzungswert<br />
Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der<br />
fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner<br />
Nutzungs dauer erwartet werden.<br />
> Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten<br />
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten ist der Betrag, der durch<br />
den Verkauf eines Vermögenswerts in einer Transaktion zu Marktbedingun gen<br />
zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräusserungskosten<br />
erzielt werden könnte.<br />
2.19 Latente Steuern<br />
Lat ente Steuern werden, unter Verwendung der LiabilityMethode, für alle temporären<br />
Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten<br />
und ihren Buchwerten gemäss IFRSAbschluss angesetzt. Latente Steuern<br />
werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die<br />
am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum<br />
Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der<br />
latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.<br />
Latente Steuerguthaben aus Verlustvorträgen werden in dem Umfang angesetzt,<br />
in dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zeit ein zu versteuernder Gewinn<br />
verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.<br />
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang<br />
mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt,<br />
es sei denn, dass der Zeitpunkt der Realisation der temporären Differenzen vom<br />
Konzern gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die tempo rären<br />
Differenzen in absehbarer Zeit nicht realisieren lassen.<br />
2.20 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Stichtagskurs<br />
per 31. Dezember bewertet.<br />
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