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2.18 Wertminderung von Vermögenswerten<br />

Sämtliche aktivierten Vermögenswerte werden jährlich auf eine Wertminderung hin<br />

überprüft. Bei Anzeichen einer Wertminderung wird ein Werthaltigkeitstest durch­<br />

geführt. Bei Goodwillpositionen ist auch ein Werthaltigkeitstest durchzu führen, wenn<br />

keine Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen (siehe Anmerkung 2.17 «Goodwill»).<br />

Mit diesem Test ist der erzielbare Betrag zu ermitteln; liegt dieser Wert unter dem<br />

Buchwert, so ist ein Wertminderungsaufwand in der Höhe der Differenz zwischen<br />

Buchwert und erzielbarem Betrag als Wertminderungs aufwand in der Erfolgsrechnung<br />

zu verbuchen.<br />

> Erzielbarer Betrag<br />

Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem Nutzungswert und<br />

dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten.<br />

> Nutzungswert<br />

Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der<br />

fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende seiner<br />

Nutzungs dauer erwartet werden.<br />

> Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten<br />

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten ist der Betrag, der durch<br />

den Verkauf eines Vermögenswerts in einer Transaktion zu Marktbedingun gen<br />

zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräusserungskosten<br />

erzielt werden könnte.<br />

2.19 Latente Steuern<br />

Lat ente Steuern werden, unter Verwendung der Liability­Methode, für alle temporären<br />

Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten<br />

und ihren Buchwerten gemäss IFRS­Abschluss angesetzt. Latente Steuern<br />

werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die<br />

am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum<br />

Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der<br />

latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.<br />

Latente Steuerguthaben aus Verlustvorträgen werden in dem Umfang angesetzt,<br />

in dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zeit ein zu versteuernder Gewinn<br />

verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.<br />

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang<br />

mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt,<br />

es sei denn, dass der Zeitpunkt der Realisation der temporären Differenzen vom<br />

Konzern gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die tempo rären<br />

Differenzen in absehbarer Zeit nicht realisieren lassen.<br />

2.20 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Stichtagskurs<br />

per 31. Dezember bewertet.<br />

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