Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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ßere Zustimmung fand die Auffassung, die Pflicht nicht gesetzlich zu regeln, sondern durch<br />
Aufklärung für die Anschaffung von Rauchmeldern zu werben. Dies ist auch Gegenstand aller<br />
Feuerwehrtagungen in Thüringen.<br />
In Kampagnen sollte darüber aufgeklärt werden, <strong>das</strong>s der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet<br />
ist und die meisten Brände nachts ausbrechen. Das erklärt die große Anzahl von Toten und<br />
Verletzten bei nächtlichen Bränden sowie die Notwendigkeit von Rauchmeldern.<br />
Mit dem in der 99. Plenarsitzung am 29. Januar 2004 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung<br />
der Thüringer Bauordnung hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Anbringung von<br />
Rauchmeldern in Privatwohnungen abgelehnt.<br />
4. Die Darstellung des Petitionsausschusses in der Öffentlichkeit<br />
Die Petitionsausschüsse und Bürgerbeauftragten benötigen eine intensive Öffentlichkeitsarbeit,<br />
damit die Bürger davon Kenntnis erhalten, <strong>das</strong>s sie sich mit ihren Anliegen an die Petitionsausschüsse<br />
und Bürgerbeauftragten wenden können. Nicht zu unterschätzen ist, wie die<br />
mündliche und schriftliche Kommunikation des Petitionsausschusses mit den Bürgern in der<br />
Öffentlichkeit wirkt. Das stellten die Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und<br />
der Länder und die Bürgerbeauftragten auf ihrer Tagung in Kiel fest.<br />
Der Petitionsausschuss nutzte Bürgersprechstunden, den Tag der offenen Tür des <strong>Landtag</strong>s<br />
am 28. Juni <strong>2003</strong> und den Thüringentag vom 3. bis 5. Oktober <strong>2003</strong> in Mühlhausen, um über<br />
<strong>das</strong> Petitionsrecht, <strong>das</strong> Petitionsverfahren und den Petitionsausschuss zu informieren. Permanent<br />
präsent ist der Petitionsausschuss im Internet unter www.landtag.thueringen.de. Über<br />
die Tätigkeit des Ausschusses geben die <strong>Jahr</strong>esberichte ausführlich Auskunft. Die <strong>Arbeitsbericht</strong>e<br />
für die <strong>Jahr</strong>e 2001, 2002 und <strong>2003</strong> sind unter der genannten Internetadresse des <strong>Landtag</strong>s<br />
über die Internetseite des Petitionsausschusses erreichbar. Ebenso informieren Faltblätter<br />
und Schautafeln über <strong>das</strong> Petitionsrecht und den Petitionsausschuss. Über Eingaben,<br />
die eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben oder für die Öffentlichkeit von<br />
besonderem Interesse sein können, informiert der Ausschuss regelmäßig nach § 78 Abs. 2 der<br />
Geschäftsordnung des <strong>Landtag</strong>s durch Pressemitteilungen des Ausschussvorsitzenden.<br />
5. Die Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten<br />
Die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten bestimmt<br />
sich nach dem Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüG).<br />
Der Bürgerbeauftragte nimmt gemäß § 6 Abs. 2 ThürBüG an den Sitzungen des Petitionsausschusses<br />
teil. Außerdem unterrichtet er den Petitionsausschuss gemäß § 6 Abs. 1 ThürBüG<br />
monatlich schriftlich über Petitionen, die ihm direkt zugeleitet worden sind, bei denen er von<br />
einer sachlichen Prüfung abgesehen hat oder die einvernehmlich erledigt wurden.<br />
Die vom Bürgerbeauftragten nicht einvernehmlich erledigten Petitionen leitet er gemäß § 5<br />
Abs. 1 ThürBüG dem Petitionsausschuss zu. Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> waren dies 22. Davon überwies der<br />
Petitionsausschuss der Landesregierung eine Petition zur Berücksichtigung und vier zur Erwägung.<br />
Bei einer Petition konnte der Ausschuss eine Entscheidung im Sinne der Petition<br />
herbeiführen. Fünf Petitionen erklärte er mit den erteilten Informationen für erledigt. Eine<br />
Petition leitete er zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages<br />
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