26.11.2014 Aufrufe

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ßere Zustimmung fand die Auffassung, die Pflicht nicht gesetzlich zu regeln, sondern durch<br />

Aufklärung für die Anschaffung von Rauchmeldern zu werben. Dies ist auch Gegenstand aller<br />

Feuerwehrtagungen in Thüringen.<br />

In Kampagnen sollte darüber aufgeklärt werden, <strong>das</strong>s der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet<br />

ist und die meisten Brände nachts ausbrechen. Das erklärt die große Anzahl von Toten und<br />

Verletzten bei nächtlichen Bränden sowie die Notwendigkeit von Rauchmeldern.<br />

Mit dem in der 99. Plenarsitzung am 29. Januar 2004 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung<br />

der Thüringer Bauordnung hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Anbringung von<br />

Rauchmeldern in Privatwohnungen abgelehnt.<br />

4. Die Darstellung des Petitionsausschusses in der Öffentlichkeit<br />

Die Petitionsausschüsse und Bürgerbeauftragten benötigen eine intensive Öffentlichkeitsarbeit,<br />

damit die Bürger davon Kenntnis erhalten, <strong>das</strong>s sie sich mit ihren Anliegen an die Petitionsausschüsse<br />

und Bürgerbeauftragten wenden können. Nicht zu unterschätzen ist, wie die<br />

mündliche und schriftliche Kommunikation des Petitionsausschusses mit den Bürgern in der<br />

Öffentlichkeit wirkt. Das stellten die Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und<br />

der Länder und die Bürgerbeauftragten auf ihrer Tagung in Kiel fest.<br />

Der Petitionsausschuss nutzte Bürgersprechstunden, den Tag der offenen Tür des <strong>Landtag</strong>s<br />

am 28. Juni <strong>2003</strong> und den Thüringentag vom 3. bis 5. Oktober <strong>2003</strong> in Mühlhausen, um über<br />

<strong>das</strong> Petitionsrecht, <strong>das</strong> Petitionsverfahren und den Petitionsausschuss zu informieren. Permanent<br />

präsent ist der Petitionsausschuss im Internet unter www.landtag.thueringen.de. Über<br />

die Tätigkeit des Ausschusses geben die <strong>Jahr</strong>esberichte ausführlich Auskunft. Die <strong>Arbeitsbericht</strong>e<br />

für die <strong>Jahr</strong>e 2001, 2002 und <strong>2003</strong> sind unter der genannten Internetadresse des <strong>Landtag</strong>s<br />

über die Internetseite des Petitionsausschusses erreichbar. Ebenso informieren Faltblätter<br />

und Schautafeln über <strong>das</strong> Petitionsrecht und den Petitionsausschuss. Über Eingaben,<br />

die eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben oder für die Öffentlichkeit von<br />

besonderem Interesse sein können, informiert der Ausschuss regelmäßig nach § 78 Abs. 2 der<br />

Geschäftsordnung des <strong>Landtag</strong>s durch Pressemitteilungen des Ausschussvorsitzenden.<br />

5. Die Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten<br />

Die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten bestimmt<br />

sich nach dem Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüG).<br />

Der Bürgerbeauftragte nimmt gemäß § 6 Abs. 2 ThürBüG an den Sitzungen des Petitionsausschusses<br />

teil. Außerdem unterrichtet er den Petitionsausschuss gemäß § 6 Abs. 1 ThürBüG<br />

monatlich schriftlich über Petitionen, die ihm direkt zugeleitet worden sind, bei denen er von<br />

einer sachlichen Prüfung abgesehen hat oder die einvernehmlich erledigt wurden.<br />

Die vom Bürgerbeauftragten nicht einvernehmlich erledigten Petitionen leitet er gemäß § 5<br />

Abs. 1 ThürBüG dem Petitionsausschuss zu. Im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> waren dies 22. Davon überwies der<br />

Petitionsausschuss der Landesregierung eine Petition zur Berücksichtigung und vier zur Erwägung.<br />

Bei einer Petition konnte der Ausschuss eine Entscheidung im Sinne der Petition<br />

herbeiführen. Fünf Petitionen erklärte er mit den erteilten Informationen für erledigt. Eine<br />

Petition leitete er zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!