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Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

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Diese Steigerung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, <strong>das</strong>s im Vergleich zu 2002 ungefähr<br />

doppelt so viele mündliche Petitionen im <strong>Landtag</strong> vorgetragen wurden.<br />

1.5 Die Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses<br />

Seitdem der Bürgerbeauftragte seine Tätigkeit aufgenommen hat und seine Bürgersprechstunden<br />

regelmäßig anbietet, hat der Petitionsausschuss seine Bürgersprechstunden in den Landkreisen<br />

nicht mehr in dem Umfang angeboten, wie in der 1. und 2. Legislaturperiode.<br />

Außerdem berücksichtigt der Petitionsausschuss bei der Planung seiner Sprechstunden die<br />

Termine des Bürgerbeauftragten.<br />

Zum Tag der offenen Tür des Thüringer <strong>Landtag</strong>s in Erfurt und zum Thüringentag in Mühlhausen<br />

stand er an seinem Informationsstand den Bürgern für Gespräche und mündliche Petitionen<br />

zur Verfügung.<br />

1.6 Der Härtefonds<br />

Der Petitionsausschuss verfügt über einen Härtefonds in Höhe von 12.800 Euro zur Unterstützung<br />

bei außergewöhnlichen Notständen. Die Entscheidungen über die begrenzten Mittel<br />

des Härtefonds sind nicht leicht. Viele Petenten schildern finanzielle Probleme und bitten um<br />

Hilfe. Nicht alle können berücksichtigt werden. Der Petitionsausschuss muss sich für diejenigen<br />

entscheiden, die am dringendsten der Unterstützung bedürfen. Um dies besser feststellen<br />

zu können, beauftragt der Ausschuss einzelne Mitglieder damit, sich persönlich bei den Betroffenen<br />

als "Pate" zu informieren.<br />

2. Die Strafvollzugskommission<br />

Die Strafvollzugskommission ist nach § 98 Abs. 6 der Geschäftsordnung des <strong>Landtag</strong>s ein<br />

ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses. Sie wird vom Petitionsausschuss bestellt.<br />

Ihr gehören zurzeit fünf Mitglieder des Petitionsausschusses und ein Mitglied des Justizausschusses<br />

an. Sie hat eine eigene Geschäftsordnung. Danach behandelt die Strafvollzugskommission<br />

die ihr vom Petitionsausschuss überwiesenen Eingaben. Weiter befasst sie sich mit<br />

dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, freiheitsentziehenden Maßregeln der<br />

Besserung und Sicherung.<br />

Sie informiert sich vor Ort. Zu diesem Zweck besuchte sie im <strong>Jahr</strong> <strong>2003</strong> die Justizvollzugsanstalten<br />

Hohenleuben, Untermaßfeld, Chemnitz - Teilanstalt Reichenhain und Gera.<br />

Die Anstalt in Hohenleuben wird seit 1990 als Justizvollzugsanstalt genutzt und verfügt über<br />

336 Haftplätze. Bereits 1897 wurde auf dem Gelände ein Gefängnishaus erbaut. In der Zwischenzeit<br />

unterlag die Anlage verschiedenen Nutzungen. Über einen größeren Zeitraum diente<br />

sie als Frauengefängnis, als Jugendhaus und als Jugendstrafanstalt, in der alle jugendlichen<br />

weiblichen Straffälligen der DDR untergebracht waren. Nach der Thüringer Verordnung über<br />

den Vollstreckungsplan vom 14. November 2001 ist die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben<br />

insbesondere zuständig für männliche Gefangene mit Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen<br />

von mehr als 3 bis zu 42 Monaten aus dem Einzugsbereich des Landgerichts Gera sowie<br />

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