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Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

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Da sich die Petition auf eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes richtete und<br />

die Fraktionen die Möglichkeit haben, entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen,<br />

hat der Petitionsausschuss die Petition den Fraktionen des <strong>Landtag</strong>s zur Kenntnis gegeben.<br />

11.4.11 Nutzung eines Schlosses als öffentliche Einrichtung der Gemeinde<br />

Für die Nutzung eines Schlosses strebten mehrere Vereine, die sich um die Erhaltung des<br />

Schlosses sehr verdient gemacht haben und die Räume des Schlosses für Veranstaltungen<br />

sowie als Vereinssitz nutzen, eine neue Vereinbarung an. Da es sich um eine Einrichtung der<br />

Gemeinde handelt, wollte der Bürgermeister im Sinne der anderen im Ort ansässigen Vereine<br />

einen größeren Einfluss der Gemeinde auf die Nutzung festschreiben. In diesem Interessenkonflikt<br />

haben die <strong>Landtag</strong>spräsidentin und der Petitionsausschuss erfolgreich vermittelt.<br />

Das Schloss ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne von § 14 Thüringer Kommunalordnung.<br />

Innerhalb dieser Zweckbestimmung besteht ein Zugangsanspruch der Vereine, der durch Nutzungsvereinbarungen<br />

konkretisiert werden kann. Die im Schloss ansässigen Vereine nutzten<br />

<strong>das</strong> Schloss auf der Grundlage eines Mietvertrages mit der Gemeinde bereits seit 1993. Aufgrund<br />

der von den Vereinen wesentlich vorangetriebenen Nutzbarkeit des Schlosses und des<br />

gestiegenen Interesses der Gemeinde an der Nutzung des Schlosses wurde gemeinsam eine<br />

neue Vereinbarung erarbeitet. Diese neue Vereinbarung wurde von der Gemeinde verfasst<br />

und von den Vereinen unterzeichnet. Die Gemeinde wollte sich nun aber in dieser Form nicht<br />

mehr an die Nutzung des Schlosses binden. Da mehrere Versuche einer neuen Übereinkunft<br />

scheiterten, wandten sich die Vereine schließlich an die <strong>Landtag</strong>spräsidentin und den Petitionsausschuss<br />

mit der Bitte um Unterstützung beim Abschluss der neuen Nutzungsvereinbarung.<br />

Um die Grundlagen für eine neue Nutzungsvereinbarung zu schaffen, lud die <strong>Landtag</strong>spräsidentin<br />

alle an dieser Sache Beteiligten zu einem Gespräch ein. Im Ergebnis des Gesprächs<br />

wurden die Punkte festgehalten, die in die neue Vereinbarung aufgenommen werden sollten.<br />

Danach wurde die neue Vereinbarung durch den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft<br />

gemeinsam mit den Vereinen und der Gemeinde erarbeitet. Diese neue Vereinbarung wurde<br />

von den Vereinen und der Gemeinde unterzeichnet und gilt seit dem 1. Januar <strong>2003</strong>. Der Petitionsausschuss<br />

konnte feststellen, <strong>das</strong>s sich die Petition im Sinne der Petenten erledigt hat.<br />

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