Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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Da sich die Petition auf eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes richtete und<br />
die Fraktionen die Möglichkeit haben, entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen,<br />
hat der Petitionsausschuss die Petition den Fraktionen des <strong>Landtag</strong>s zur Kenntnis gegeben.<br />
11.4.11 Nutzung eines Schlosses als öffentliche Einrichtung der Gemeinde<br />
Für die Nutzung eines Schlosses strebten mehrere Vereine, die sich um die Erhaltung des<br />
Schlosses sehr verdient gemacht haben und die Räume des Schlosses für Veranstaltungen<br />
sowie als Vereinssitz nutzen, eine neue Vereinbarung an. Da es sich um eine Einrichtung der<br />
Gemeinde handelt, wollte der Bürgermeister im Sinne der anderen im Ort ansässigen Vereine<br />
einen größeren Einfluss der Gemeinde auf die Nutzung festschreiben. In diesem Interessenkonflikt<br />
haben die <strong>Landtag</strong>spräsidentin und der Petitionsausschuss erfolgreich vermittelt.<br />
Das Schloss ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne von § 14 Thüringer Kommunalordnung.<br />
Innerhalb dieser Zweckbestimmung besteht ein Zugangsanspruch der Vereine, der durch Nutzungsvereinbarungen<br />
konkretisiert werden kann. Die im Schloss ansässigen Vereine nutzten<br />
<strong>das</strong> Schloss auf der Grundlage eines Mietvertrages mit der Gemeinde bereits seit 1993. Aufgrund<br />
der von den Vereinen wesentlich vorangetriebenen Nutzbarkeit des Schlosses und des<br />
gestiegenen Interesses der Gemeinde an der Nutzung des Schlosses wurde gemeinsam eine<br />
neue Vereinbarung erarbeitet. Diese neue Vereinbarung wurde von der Gemeinde verfasst<br />
und von den Vereinen unterzeichnet. Die Gemeinde wollte sich nun aber in dieser Form nicht<br />
mehr an die Nutzung des Schlosses binden. Da mehrere Versuche einer neuen Übereinkunft<br />
scheiterten, wandten sich die Vereine schließlich an die <strong>Landtag</strong>spräsidentin und den Petitionsausschuss<br />
mit der Bitte um Unterstützung beim Abschluss der neuen Nutzungsvereinbarung.<br />
Um die Grundlagen für eine neue Nutzungsvereinbarung zu schaffen, lud die <strong>Landtag</strong>spräsidentin<br />
alle an dieser Sache Beteiligten zu einem Gespräch ein. Im Ergebnis des Gesprächs<br />
wurden die Punkte festgehalten, die in die neue Vereinbarung aufgenommen werden sollten.<br />
Danach wurde die neue Vereinbarung durch den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft<br />
gemeinsam mit den Vereinen und der Gemeinde erarbeitet. Diese neue Vereinbarung wurde<br />
von den Vereinen und der Gemeinde unterzeichnet und gilt seit dem 1. Januar <strong>2003</strong>. Der Petitionsausschuss<br />
konnte feststellen, <strong>das</strong>s sich die Petition im Sinne der Petenten erledigt hat.<br />
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