Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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Als Lied der Deutschen wurde es am 5. Oktober 1841 aus Anlass der Ehrung des badischen<br />
Liberalen Karl Welcker in Hamburg uraufgeführt. Erstmals offiziell gesungen wurde <strong>das</strong><br />
Deutschlandlied 1890, als Helgoland im Tausch gegen die afrikanische Insel Sansibar wieder<br />
zu Deutschland gehörte.<br />
Zur Nationalhymne wurde <strong>das</strong> Lied der Deutschen - genau 81 <strong>Jahr</strong>e nach seiner Entstehung -<br />
erst in der Weimarer Republik am 11. August 1922 von der ersten sozialdemokratischen Regierung<br />
erhoben und blieb es – wenn auch auf fatale Weise umgedeutet – im Dritten Reich.<br />
Mit dem Untergang des Dritten Reiches geriet auch <strong>das</strong> Deutschlandlied auf den Index und<br />
der Gesang wurde von den Alliierten unter Strafe gestellt.<br />
Bei der Gründung der Bundesrepublik 1949 wurde zunächst keine Nationalhymne benannt;<br />
vielfach wurde Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne eingesetzt. Auf Vorschlag des<br />
damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, sollte die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete<br />
und von Hermann Reutter vertonte "Hymne an Deutschland" als Nationalhymne<br />
verwendet werden. Sie wurde Silvester 1950 uraufgeführt, konnte sich aber nicht durchsetzen.<br />
Im Oktober 1951 beschloss der Karlsruher CDU-Parteitag, Bundespräsident Heuss zu bitten,<br />
den Bann vom Deutschlandlied zu nehmen. Erst für den Auftritt zu den Olympischen Spielen<br />
1952 entschied man sich für <strong>das</strong> Deutschlandlied und bestimmte die dritte Strophe als zu singenden<br />
Text.<br />
Für die Transformation des Deutschlandliedes zur Nationalhymne der Bundesrepublik<br />
Deutschland werden die Schriftwechsel zwischen dem Bundespräsidenten Theodor Heuss und<br />
Bundeskanzler Konrad Adenauer vom 29. April und 2. Mai 1952 als entscheidend angesehen.<br />
An diese Korrespondenz anschließend einigten sich im August 1991 der damalige Bundespräsident<br />
Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in einem Briefwechsel,<br />
die dritte Strophe des Deutschlandliedes auch zur Hymne der wieder vereinten Republik zu<br />
deklarieren.<br />
11.11.3 Blut – Das Ende einer Petition<br />
Eine Justizvollzugsanstalt leitete dem Petitionsausschuss ein Schreiben eines Strafgefangenen<br />
in einem Schutzumschlag zu und teilte dazu mit, <strong>das</strong>s sich der Gefangene eine Wunde beigebracht<br />
und mit dem Blut <strong>das</strong> Schreiben sowie den Umschlag beschmiert habe. Es sei daher<br />
angebracht, bei der Berührung des Schreibens Schutzhandschuhe zu tragen. Der Gefangene<br />
werde sowohl vom Anstaltsarzt als auch vom Psychiater behandelt.<br />
Der Ausschuss leitete den Brief des Gefangenen ungeöffnet zurück. Der Ausschuss ging davon<br />
aus, <strong>das</strong>s dieser <strong>das</strong> Schreiben bewusst beschmiert hatte. Er teilte ihm deshalb mit, <strong>das</strong>s<br />
diese Form der Petition nicht den Anforderungen entspricht, die an eine Eingabe zu stellen<br />
sind. Auch wenn Petitionen grundsätzlich formlos eingereicht werden können, gibt es Grenzen,<br />
an denen die Befassungs- und Erledigungspflicht endet. Der Petent wurde darauf hingewiesen,<br />
<strong>das</strong>s er jederzeit eine inhaltsgleiche Petition in angemessener Form einreichen kann.<br />
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