26.11.2014 Aufrufe

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

11.11 Eingaben, für die der Petitionsausschuss nicht zuständig ist<br />

Keine Überprüfungskompetenz besitzt der Petitionsausschuss für privatrechtliche Angelegenheiten<br />

und für Eingaben, die Bundesangelegenheiten betreffen.<br />

Privatrechtliche Angelegenheiten sind Rechtsverhältnisse zwischen privaten Personen oder<br />

solche, die auf Vorschriften des Privatrechts beruhen, wie beispielsweise Kauf, Miete, Pacht,<br />

Kredite, Dienstleistungen sowie Erbschaften. Wegen der fehlenden Überprüfungskompetenz<br />

kann der Petitionsausschuss in diesen Fällen keine Prüfung in der Sache vornehmen. Er kann<br />

lediglich einige allgemeine Hinweise geben. Denn eine Rechtsberatung darf nur von rechtsberatenden<br />

Berufen vorgenommen werden.<br />

Bundesangelegenheiten betreffen die Bundesgesetzgebung oder <strong>das</strong> Handeln von Bundesbehörden<br />

oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben des Bundes wahrnehmen, z.B.<br />

Arbeitsämter oder die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.<br />

11.11.1 Affiges<br />

Nichts tun konnte der Petitionsausschuss für einen Konzeptkünstler, dessen Kunst nach Medienberichten<br />

darin besteht, sich mit skurrilen Forderungen an öffentliche Stellen zu wenden.<br />

Mit seiner Petition forderte er, die Menschenaffen aus öffentlichen Zoos zu entfernen. Und<br />

zwar aus folgenden Gründen: Die Menschenaffen hätten hinter Gittern und Glas ihr Sexualleben<br />

nicht im Griff. Die "exhibitionistischen" Handlungen von Schimpansen, Gorillas und<br />

Orang-Utans könnten vor allem bei Kindern zu einer sittlichen Gefährdung führen. Überdies<br />

hätten die Menschenaffen wegen ihrer genetischen Ähnlichkeit mit dem Menschen Anspruch<br />

auf ein ungestörtes Sexualleben. Auch strafrechtliche Bedenken kamen dem Petenten. So<br />

könnten Zoodirektoren sich strafbar machen, wenn sie <strong>das</strong> natürliche aber exhibitionistische<br />

Treiben der Menschenaffen zulassen.<br />

Der Petitionsausschuss hat dem Petenten mitgeteilt, <strong>das</strong>s nach seiner Ansicht die mit drei Prozent<br />

bezifferbaren genetischen Unterschiede zwischen Menschen und Menschenaffen ausschlaggebend<br />

sind. Menschenaffen können wegen ihrer Handlungen nicht strafrechtlich verfolgt<br />

werden. Für den Fall, <strong>das</strong>s die "exhibitionistischen" Handlungen Anstoß erregen und<br />

damit die öffentliche Ordnung stören, hat der Ausschuss angeregt, die Affen zu bekleiden.<br />

11.11.2 Zur Geschichte der Nationalhymne<br />

Einem an der Geschichte der Nationalhymne interessierten Bürger konnte der Petitionsausschuss<br />

mit folgenden Informationen dienen:<br />

Für die Bundesrepublik Deutschland ist weder in der Verfassung noch in einem Gesetz ein<br />

Nationallied festgelegt. Der Breslauer Literaturprofessor August Heinrich Hoffmann von<br />

Fallersleben verfasste den Text des Deutschlandliedes am 26. August 1841 auf der damals<br />

noch zu England gehörenden Insel Helgoland. Die Melodie des Liedes entstammt dem von<br />

Joseph Haydn 1797 komponierten Streichquartett, <strong>das</strong> unter der Bezeichnung "Kaiser-<br />

Quartett" in die Musikgeschichte einging. Dieselbe Melodie lag dem Kaiserlied der Österreichisch-Ungarischen<br />

Monarchie zu Grunde.<br />

67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!