Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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ve als wesentliche Verbesserung der Situation angesehen. Weitere Gaserfassungsbrunnen<br />
sollen im Februar/März 2004 eingebaut werden. Die Verrottungsboxen sollen umgebaut werden.<br />
Die Vertreter der Bürgerinitiative machten deutlich, <strong>das</strong>s sie die angekündigten Maßnahmen<br />
wohlwollend zur Kenntnis nehmen, die weitere Entwicklung der Deponie aber kritisch<br />
begleiten werden.<br />
Aufgrund der wesentlichen Verbesserungen des Deponiebetriebs und des positiven Eindrucks,<br />
der bei dem Ortstermin am 24. Oktober <strong>2003</strong> vermittelt wurde, hat der Petitionsausschuss die<br />
Petition für erledigt erklärt. Allerdings liegt inzwischen eine neue Beschwerde der Petenten<br />
gegen Schwefelwasserstoff-Immissionen der Mülldeponie vor, die der Petitionsausschuss<br />
prüft.<br />
10. Ersuchen des Petitionsausschusses um eine Entscheidung<br />
der Landesregierung im Sinne der Petenten<br />
Nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a bis d der Geschäftsordnung des <strong>Landtag</strong>s kann der Petitionsausschuss<br />
Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung, zur<br />
Kenntnisnahme oder als Material überweisen.<br />
<strong>2003</strong> hat der Petitionsausschuss der Landesregierung zwei Eingaben zur Berücksichtigung<br />
und vier Eingaben zur Erwägung überwiesen.<br />
Die Überweisung einer Eingabe an die Landesregierung zur Berücksichtigung bedeutet, <strong>das</strong>s<br />
der Petitionsausschuss <strong>das</strong> Anliegen als berechtigt ansieht und die Landesregierung deshalb<br />
gebeten wird, dem Anliegen zu entsprechen.<br />
Zur Erwägung wird eine Eingabe der Landesregierung überwiesen, wenn <strong>das</strong> Anliegen nach<br />
der Auffassung des Petitionsausschusses bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen berechtigt<br />
sein könnte, deshalb nochmals überprüft und nach Möglichkeiten gesucht werden soll, um<br />
dem Anliegen zu entsprechen.<br />
Der Petitionsausschuss kann wegen des verfassungsrechtlichen Gewaltenteilungsprinzips<br />
nicht erzwingen, <strong>das</strong>s die Landesregierung seinen Beschlüssen nachkommt. Der Petitionsausschuss<br />
geht aber davon aus, <strong>das</strong>s die Landesregierung seiner Bitte trotz fehlender rechtlicher<br />
Verbindlichkeit nachkommt. Über die Ausführung der Beschlüsse gibt die Landesregierung<br />
dem Petitionsausschuss nach § 101 der Geschäftsordnung des <strong>Landtag</strong>s innerhalb von zwei<br />
Monaten einen schriftlichen Bericht. Ist dies aus besonderen Gründen nicht möglich, gibt sie<br />
einen Zwischenbericht.<br />
10.1 Entschädigung für die Bebauung von Grundstücken im komplexen Wohnungsund<br />
Siedlungsbau der DDR<br />
Gegenstand dieser Petition, die der Petitionsausschuss gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 1 a) der Geschäftsordnung<br />
des <strong>Landtag</strong>s (GO) der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen<br />
hat, war die Entschädigung, die nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz und dem Bodensonderungsgesetz<br />
für die Bebauung von Grundstücken im komplexen Wohnungs- und Siedlungsbau<br />
der DDR zu gewähren ist.<br />
Die Petenten sind Eigentümer von Grundstücken, auf denen ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse<br />
eine Plattenbausiedlung errichtet wurde. Die Eigentumsverhältnisse wurden in der<br />
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