Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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deckten. Der Herstellungs- und Benutzungsaufwand könne über die Benutzungsgebühren<br />
dergestalt gedeckt werden, <strong>das</strong>s in die Gebührenkalkulation Abschreibungen und Zinsen eingerechnet<br />
werden. Der Zweckverband "Mittlere Unstrut" habe sich für eine Deckung der Investitionen<br />
zu 50 % über Beiträge entschieden, was zur Folge habe, <strong>das</strong>s im Verbandsgebiet<br />
des Zweckverbandes auch die Gebührenpflichtigen einen Teil der Investitionskosten mit trügen.<br />
8.3 Gerichtliche Prüfung verzögert Baubeginn der Anschlussstelle Eisenach-Mitte<br />
Zahlreiche Petenten hatten sich in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen und forderten<br />
den Baubeginn der Nordrampe der Anschlussstelle Eisenach-Mitte auf der Autobahn A 4 und<br />
die Verlegung der Landesstraße L 1016 aus der Ortslage Stregda heraus.<br />
Entgegen der Absicht des Thüringer Autobahnamtes wurde die Südrampe der Anschlussstelle<br />
Eisenach-Mitte bereits geöffnet, obwohl die Nordrampe inklusive Ortsumgehung noch nicht<br />
fertig war. Damit wurde die Landesstraße L 1016 zum direkten Autobahnzubringer. Vor allem<br />
der Schwerlastverkehr verstärkte sich. Die Ortsdurchfahrt Stregda wurde zur Wendestelle<br />
für Fahrzeuge, die die Nordrampe für die Auffahrt in Richtung Westen suchten.<br />
Mit dem Bau der Nordrampe und der Ortsumgehung sollte unverzüglich begonnen werden,<br />
sobald der erforderliche Planfeststellungsbeschluss für <strong>das</strong> Vorhaben vorliegt. Dies kündigte<br />
<strong>das</strong> Autobahnamt bereits 1999 an. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Mai 2002 gefasst.<br />
Trotzdem konnte es noch nicht losgehen, da <strong>das</strong> Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zunächst<br />
über eine Klage gegen den besagten Planfeststellungsbeschluss zu entscheiden hatte.<br />
Die Klage wurde vom BVerwG im Juni <strong>2003</strong> abgewiesen. Seit August <strong>2003</strong> war uneingeschränktes<br />
Baurecht gegeben.<br />
Aufgrund der Ungewissheit über Dauer und Ausgang der Klage vor dem BVerwG wurden die<br />
für <strong>das</strong> Bauvorhaben schon bereitgestellten Haushaltsmittel jedoch teilweise storniert oder für<br />
andere Bauvorhaben verwendet und standen somit im August <strong>2003</strong> nicht mehr in vollem Umfang<br />
zur Verfügung. Um weitere Zeitverzögerungen zu verhindern, setzte <strong>das</strong> Autobahnamt<br />
die vorhandenen Mittel für die bauvorbereitenden Maßnahmen ein. Gleichzeitig begann <strong>das</strong><br />
Autobahnamt mit der Erstellung der Unterlagen für die für März 2004 vorgesehene Ausschreibung<br />
des Bauvorhabens. Sofern <strong>das</strong> Vergabeverfahren ohne Verzögerungen abgeschlossen<br />
werden kann, wird derzeit von einem Baubeginn Anfang Juli 2004 ausgegangen.<br />
Der Bitte der Petenten, mit dem Bau der Nordrampe und der Ortsumgehung früher zu beginnen,<br />
konnte der Petitionsausschuss allerdings nicht abhelfen.<br />
9. Der Petitionsausschuss vor Ort<br />
Konflikte durch Mülldeponie in der Nähe von Wohnhäusern<br />
Die Nachbarn einer Mülldeponie waren immer wieder Geruchs- und Staubbelästigungen<br />
durch die Deponie sowie deren Aufbereitungsanlage ausgesetzt. Deshalb behandelte der Petitionsausschuss<br />
mehrfach die hiergegen gerichtete Petition der Nachbarn, die eine Bürgerinitiative<br />
gegründet hatten.<br />
Zwischen der Mülldeponie und den Wohnhäusern liegen nur etwa 300 Meter. Der quälende<br />
Gestank führte bei den Bewohnern der benachbarten Häuser zeitweise zu Übelkeit, Kopf-<br />
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