Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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11.10 Wissenschaft, Bildung und Kultur<br />
11.10.1 Personaleinsparungen an Hochschulen dürfen nicht willkürlich sein<br />
An Thüringer Hochschulen ist nicht jede unterrichtete Stunde eine voll bezahlte Stunde im<br />
Sinne der Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung. Je nach wissenschaftlichem Gehalt und<br />
praktischen Anteilen wird eine Stunde mit den Faktoren 1, 0,5 oder 0,3 gewertet. Die Zahl der<br />
tatsächlichen Unterrichtsstunden kann den nominellen Umfang der Lehrverpflichtung also<br />
übersteigen. Dies musste eine Sprachlehrkraft an der FSU Jena bereits 2001 zur Kenntnis<br />
nehmen, als ihre bis dahin mit dem Faktor 1 angerechneten acht Stunden nach einer Neubewertung<br />
durch die Universität auf zwölf Unterrichtsstunden hinausliefen. Die Petentin bestand<br />
jedoch auf der weiteren Anrechnung mit dem Faktor 1, da die Änderung der Abrechnung<br />
willkürlich sei, und wandte sich an den Petitionsausschuss.<br />
Der Petitionsausschuss verlangte vom Wissenschaftsministerium Informationen über Vergleichsfälle,<br />
um bewerten zu können, ob eine willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber<br />
anderen Sprachlehrkräften der Universität oder anderer Thüringer Hochschulen vorliegt.<br />
Das Ministerium hatte diese Zahlen zunächst nicht vorgelegt. Vielmehr nahm es die Petition<br />
zum Anlass, den Universitäten Anwendungshinweise zur Lehrverpflichtungsverordnung zu<br />
geben. Diese liefen darauf hinaus, alle anderen Sprachlehrkräfte wie die Petentin "herunterzustufen"<br />
und die Ungleichbehandlung auf diesem Weg zu beseitigen.<br />
Der Petitionsausschuss forderte <strong>das</strong> Wissenschaftsministerium deshalb nochmals auf, die<br />
Vergleichszahlen vorzulegen. Hierauf teilte <strong>das</strong> Wissenschaftsministerium Folgendes mit:<br />
Die FSU Jena habe die neue Anrechnungspraxis einheitlich ab dem Wintersemester<br />
<strong>2003</strong>/2004 angewendet. Die Universität Erfurt und die Fachhochschulen hätten die neue Anrechnungspraxis<br />
ebenfalls seit diesem Zeitpunkt angewendet. Die Bauhaus-Universität Weimar<br />
und die Technische Universität Ilmenau würden die Anrechnungshinweise ab dem Sommersemester<br />
2004 anwenden.<br />
Das Ministerium habe bereits mitgeteilt, <strong>das</strong>s es 38 Lehrkräfte für besondere Aufgaben an der<br />
FSU gebe, von denen auch nach der neuen Abrechnungspraxis nur bei 31 eine Anrechnung<br />
analog der Petentin erfolge. Auf die Fragen des Petitionsausschusses, mit welchem Faktor die<br />
Lehrveranstaltungen der übrigen 7 Lehrkräfte angerechnet würden und wodurch die höhere<br />
Anrechnung dieser Lehrveranstaltungsstunden gerechtfertigt sei, habe die FSU Jena mitgeteilt,<br />
<strong>das</strong>s aufgrund der bisherigen Dokumentationspraxis keine untereinander vergleichbaren<br />
Einzelfallangaben möglich seien. Bislang seien im Nachgang zu jedem Semester die Lehrkräfte<br />
über die Dekane der betroffenen Fakultäten und die Institutsdirektoren aufgefordert<br />
worden, die Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung mit Hilfe von Musterformularen zu dokumentieren.<br />
In diesen Formularen sollten auch die Anrechnungsfaktoren für die einzelnen Lehrveranstaltungen<br />
eingetragen werden, was allerdings nicht durchgängig ordnungsgemäß erfolgt<br />
sei. Die Anrechnung von Lehrveranstaltungen sei aufgrund bestimmter Festlegungen in den<br />
Arbeitsverträgen der Lehrkräfte für besondere Aufgaben und im Rahmen der Ausübung des<br />
Direktionsrechts im Einzelfall erfolgt. Dabei sei auch die Anzahl der Teilnehmer an den<br />
Lehrveranstaltungen und über <strong>das</strong> Lehrdeputat hinausgehende Lehrtätigkeiten berücksichtigt<br />
worden.<br />
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