Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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ten Kindern zu verbessern und z.B. eine Informationsbroschüre zu veröffentlichen. Die Landesregierung<br />
hat dem Petitionsausschuss zugesagt, die Anregungen der Petentin aufzugreifen.<br />
11.1.4 Kein Verbot für <strong>das</strong> Züchten von Haustieren<br />
Gegen <strong>das</strong> Züchten von Haustieren hatte sich eine Petentin aus München gewandt und vom<br />
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein entsprechendes Verbot gefordert. Sie sieht<br />
in dem Züchten die eigentliche Ursache von deutschland- und weltweitem Tierelend. In diesem<br />
Zusammenhang beklagte sie auch, <strong>das</strong>s Tiere in "privaten" Tierheimen auf engstem<br />
Raum zusammengepfercht würden und "ein jämmerliches Dasein fristen müssten".<br />
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kam zu der Einschätzung, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Tierschutzgesetz<br />
für ein generelles Verbot oder eine zahlenmäßige Begrenzung der gewerbsmäßigen<br />
oder nicht gewerbsmäßigen Heimtierzucht keine Rechtsgrundlage enthält. Mangels Verhältnismäßigkeit<br />
einer solchen gesetzlichen Regelung konnte auch keine entsprechende Änderung<br />
des Tierschutzgesetzes in Aussicht gestellt werden.<br />
Soweit die Petition aber die Durchführung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch die zuständigen<br />
Landesbehörden thematisierte, wurde sie den Landesvolksvertretungen zugeleitet.<br />
Die Grundsätze zum Halten von Tieren sind in den §§ 2 und 2a des Tierschutzgesetzes<br />
(TierschG) geregelt. Danach muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,<br />
<strong>das</strong> Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und<br />
verhaltensgerecht unterbringen. Die Kontrolle der Einhaltung der im Tierschutzgesetz sowie<br />
in den Rechtsverordnungen geregelten Anforderungen obliegt in Thüringen den Veterinärund<br />
Lebensmittelüberwachungsämtern bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten.<br />
Das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit berichtete dem Petitionsausschuss über<br />
die Umsetzung des Tierschutzrechtes in Thüringen. Danach haben die Tierschutzbehörden<br />
von 1998 bis 2001 über 25.000 Kontrollen in Tierhaltungen durchgeführt. Schwerpunkt der<br />
Überprüfungen war die Haltung von Heimtieren sowie von landwirtschaftlichen Nutztieren.<br />
Fast 9.000 Kontrollen wurden in Hunde- und Katzenhaltungen sowie über 8.000 Überprüfungen<br />
im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung vorgenommen. Im Rahmen der<br />
Überwachungstätigkeit wurden 3.621 Verstöße gegen Haltungsvorschriften ermittelt. Im Berichtszeitraum<br />
ergab sich eine durchschnittliche Beanstandungsquote von 14,4 %. Mit fast<br />
65 % aller Verstöße stand die private Hundehaltung im Vordergrund. An zweiter Stelle rangierten<br />
tierschutzrelevante Beanstandungen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Im<br />
Gegensatz zur Hundehaltung war bei den landwirtschaftlichen Nutztieren in den einzelnen<br />
<strong>Jahr</strong>en eine deutliche Verringerung der festgestellten Mängel zu erkennen.<br />
In Bezug auf die Situation der herrenlosen Tiere und der Fundtiere wurde bereits 1992 ein<br />
Landesförderprogramm aufgelegt, aus dem bisher über 2,1 Millionen Euro für den Auf- und<br />
Ausbau von Tierheimen und Tierstationen zur Verfügung gestellt wurden. Damit wurde eine<br />
flächendeckende Struktur von Tierheimen und Tierstationen in Thüringen aufgebaut. In 30<br />
gemeinnützigen und kommunalen Tierheimen stehen 755 Hunde- und 1.210 Katzenplätze zur<br />
Verfügung. Auch hier wurden die Haltungsbedingungen regelmäßig von den Tierschutzbehörden<br />
überprüft.<br />
Der Petitionsausschuss hat die Petentin umfassend über die Sach- und Rechtslage in Thüringen<br />
unterrichtet.<br />
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