26.11.2014 Aufrufe

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

11.8 Rechtspflege<br />

11.8.1 Digitalisierung der Grundbücher<br />

Nach dem Kauf eines Grundstücks, dem jahrelange Verhandlungen vorausgegangen waren,<br />

fürchtete der Erwerber, nun nochmals längere Zeit auf die Umschreibung im Grundbuch<br />

warten zu müssen. Deshalb beanstandete er die Dauer der Bearbeitung beim Grundbuchamt.<br />

Die Überprüfung durch den Petitionsausschuss ergab, <strong>das</strong>s die Anträge des Petenten auf Eigentumsumschreibung<br />

beim Grundbuchamt im April <strong>2003</strong> eingegangen waren. Zu diesem<br />

Zeitpunkt befanden sich die Grundbuchakten zur Digitalisierung in der Erfassungsstelle<br />

Meiningen. Aufgrund von Beanstandungen konnten die betreffenden Grundbücher zunächst<br />

nicht digitalisiert werden und mussten noch einmal an <strong>das</strong> zuständige Grundbuchamt zurückgesandt<br />

werden. Das Grundbuchamt erfüllte die Anforderungen der Erfassungsstelle im Mai<br />

<strong>2003</strong>. Anfang Juni <strong>2003</strong> gelangten die Grundbücher nach der Digitalisierung zurück zum<br />

Grundbuchamt, wo dann auch die Eigentumsumschreibung erfolgte.<br />

Weiter hatte sich der Petitionsausschuss von der Landesregierung berichten lassen, <strong>das</strong>s für<br />

die Digitalisierung der 1,2 Millionen Grundbücher vier Erfassungsstellen in Thüringen eingerichtet<br />

wurden. Diese wurden benötigt, da die Digitalisierung neben dem laufenden Grundbuchverfahren<br />

organisatorisch nicht zu bewältigen war. Weil ein Teil der Mitarbeiter der<br />

Grundbuchämter in den Erfassungsstellen eingesetzt werden musste, verringerte sich die personelle<br />

Kapazität der Grundbuchämter. Aus diesen Gründen war die Bearbeitungszeit im<br />

Falle des Petenten letztlich nicht zu beanstanden.<br />

11.8.2 Spätfolgen des Verlustes eines Personalausweises<br />

Dem Petenten war im <strong>Jahr</strong> 1997 sein Personalausweis abhanden gekommen. Dies hatte er<br />

sofort angezeigt.<br />

Ein Betrüger hatte bei mehreren Thüringer Firmen unter dem Namen des Petenten und mit<br />

dessen Ausweis Elektrogeräte angemietet, Unterschriften gefälscht und die Elektrogeräte<br />

nicht zurückgegeben. Deswegen fand 1998 bei dem Betrüger eine Durchsuchung statt. Dabei<br />

wurde der abhanden gekommene Personalausweis des Petenten beschlagnahmt. Am 25. Mai<br />

2002 wurde der Petent in Brandenburg bei einer Routinekontrolle festgenommen, da die Polizei<br />

davon ausging, <strong>das</strong>s gegen ihn fünf Haftbefehle vorliegen. Erst nach zwei Tagen wurde er<br />

gegen Kaution entlassen.<br />

Der Petent, der sich über seine Festnahme zunächst beim Petitionsausschuss des Brandenburgischen<br />

<strong>Landtag</strong>s beschwert hatte, wurde von diesem an den Thüringer <strong>Landtag</strong> verwiesen.<br />

Denn die Brandenburger vermuteten, <strong>das</strong>s der Thüringer Polizei bei der Registrierung des<br />

abhanden gekommenen Personalausweises ein Fehler unterlaufen sei.<br />

Dies bestätigte sich nach den Stellungnahmen der Landesregierung nicht: Die Polizei hat den<br />

Namen aus dem abhanden gekommenen Ausweis als Aliasnamen im Informationssystem der<br />

Polizei, <strong>das</strong> beim Bundeskriminalamt nach bundeseinheitlichen Richtlinien geführt wird, zu<br />

erfassen. Außerdem kann die Polizei die Nummer des fremden Personalausweises durch einen<br />

INPOL-Sondervermerk aufnehmen. Weist sich eine festgenommene Person später unter dem<br />

Aliasnamen aus, kann die Polizei anhand der Personalausweisnummer sofort feststellen, ob es<br />

54

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!