Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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11.8 Rechtspflege<br />
11.8.1 Digitalisierung der Grundbücher<br />
Nach dem Kauf eines Grundstücks, dem jahrelange Verhandlungen vorausgegangen waren,<br />
fürchtete der Erwerber, nun nochmals längere Zeit auf die Umschreibung im Grundbuch<br />
warten zu müssen. Deshalb beanstandete er die Dauer der Bearbeitung beim Grundbuchamt.<br />
Die Überprüfung durch den Petitionsausschuss ergab, <strong>das</strong>s die Anträge des Petenten auf Eigentumsumschreibung<br />
beim Grundbuchamt im April <strong>2003</strong> eingegangen waren. Zu diesem<br />
Zeitpunkt befanden sich die Grundbuchakten zur Digitalisierung in der Erfassungsstelle<br />
Meiningen. Aufgrund von Beanstandungen konnten die betreffenden Grundbücher zunächst<br />
nicht digitalisiert werden und mussten noch einmal an <strong>das</strong> zuständige Grundbuchamt zurückgesandt<br />
werden. Das Grundbuchamt erfüllte die Anforderungen der Erfassungsstelle im Mai<br />
<strong>2003</strong>. Anfang Juni <strong>2003</strong> gelangten die Grundbücher nach der Digitalisierung zurück zum<br />
Grundbuchamt, wo dann auch die Eigentumsumschreibung erfolgte.<br />
Weiter hatte sich der Petitionsausschuss von der Landesregierung berichten lassen, <strong>das</strong>s für<br />
die Digitalisierung der 1,2 Millionen Grundbücher vier Erfassungsstellen in Thüringen eingerichtet<br />
wurden. Diese wurden benötigt, da die Digitalisierung neben dem laufenden Grundbuchverfahren<br />
organisatorisch nicht zu bewältigen war. Weil ein Teil der Mitarbeiter der<br />
Grundbuchämter in den Erfassungsstellen eingesetzt werden musste, verringerte sich die personelle<br />
Kapazität der Grundbuchämter. Aus diesen Gründen war die Bearbeitungszeit im<br />
Falle des Petenten letztlich nicht zu beanstanden.<br />
11.8.2 Spätfolgen des Verlustes eines Personalausweises<br />
Dem Petenten war im <strong>Jahr</strong> 1997 sein Personalausweis abhanden gekommen. Dies hatte er<br />
sofort angezeigt.<br />
Ein Betrüger hatte bei mehreren Thüringer Firmen unter dem Namen des Petenten und mit<br />
dessen Ausweis Elektrogeräte angemietet, Unterschriften gefälscht und die Elektrogeräte<br />
nicht zurückgegeben. Deswegen fand 1998 bei dem Betrüger eine Durchsuchung statt. Dabei<br />
wurde der abhanden gekommene Personalausweis des Petenten beschlagnahmt. Am 25. Mai<br />
2002 wurde der Petent in Brandenburg bei einer Routinekontrolle festgenommen, da die Polizei<br />
davon ausging, <strong>das</strong>s gegen ihn fünf Haftbefehle vorliegen. Erst nach zwei Tagen wurde er<br />
gegen Kaution entlassen.<br />
Der Petent, der sich über seine Festnahme zunächst beim Petitionsausschuss des Brandenburgischen<br />
<strong>Landtag</strong>s beschwert hatte, wurde von diesem an den Thüringer <strong>Landtag</strong> verwiesen.<br />
Denn die Brandenburger vermuteten, <strong>das</strong>s der Thüringer Polizei bei der Registrierung des<br />
abhanden gekommenen Personalausweises ein Fehler unterlaufen sei.<br />
Dies bestätigte sich nach den Stellungnahmen der Landesregierung nicht: Die Polizei hat den<br />
Namen aus dem abhanden gekommenen Ausweis als Aliasnamen im Informationssystem der<br />
Polizei, <strong>das</strong> beim Bundeskriminalamt nach bundeseinheitlichen Richtlinien geführt wird, zu<br />
erfassen. Außerdem kann die Polizei die Nummer des fremden Personalausweises durch einen<br />
INPOL-Sondervermerk aufnehmen. Weist sich eine festgenommene Person später unter dem<br />
Aliasnamen aus, kann die Polizei anhand der Personalausweisnummer sofort feststellen, ob es<br />
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