26.11.2014 Aufrufe

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

11.9 Wirtschaft und Verkehr<br />

11.9.1 Landesplanerische Beurteilung großflächiger Einzelhandelsvorhaben<br />

Ein großes Einzelhandelsunternehmen begehrte eine Rechtsvorschrift, nach der bei der Ansiedlung<br />

von Einzelhandelsmärkten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 m² eine verbindliche<br />

staatliche Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll.<br />

Großflächige Einzelhandelsvorhaben (Vorhaben ab einer Verkaufsraumfläche von 700 m²<br />

bzw. einer Geschossfläche von 1.200 m²) werden nach den im Landesentwicklungsprogramm<br />

aufgeführten Zielen und Grundsätzen sowie der Richtlinie über die Verfahrensweise bei großflächigen<br />

Einzelhandelsvorhaben im Landesplanungs- und Baurecht von 1992 nur in Oberund<br />

Mittelzentren zugelassen. Auf dieser Grundlage wird von der Referatsgruppe Raumordnung<br />

und Landesplanung im Thüringer Landesverwaltungsamt ermittelt, inwieweit ein Vorhaben<br />

bei Abwägung der von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken<br />

und Anregungen mit den Vorgaben der Raumordnungspläne harmonisiert werden<br />

kann. Insbesondere wird dabei geprüft, ob <strong>das</strong> großflächige Einzelhandelsvorhaben den Einzugsbereich<br />

des zentralen Ortes wesentlich überschreitet und die verbrauchernahe Versorgung<br />

der Bevölkerung sowie die Handelsstruktur benachbarter zentraler Orte wesentlich beeinträchtigt.<br />

Diese landesplanerische Beurteilung ist allerdings nicht verbindlich. Das heißt, Flächenreduzierungen<br />

oder Untersagungen können nicht rechtlich verbindlich vorgenommen werden,<br />

sondern haben nur empfehlenden Charakter, da sie ansonsten in die zwischen den Einzelhandelsunternehmen<br />

bestehenden Konkurrenzverhältnisse eingreifen würden.<br />

Der Petitionsausschuss hat die Petition, soweit ihr durch eine Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes<br />

entsprochen werden kann, den Fraktionen des <strong>Landtag</strong>s zur Kenntnis<br />

gegeben, da diese die Möglichkeit haben, entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen.<br />

11.9.2 Touristische Hinweisschilder an Autobahnen<br />

Ein Verein setzte sich dafür ein, <strong>das</strong>s mit einem Hinweisschild an der Bundesautobahn 38 im<br />

Bereich Heilbad Heiligenstadt auf <strong>das</strong> Grenzmuseum "Schifflersgrund" und <strong>das</strong> Grenzlandmuseum<br />

"Eichsfeld" hingewiesen wird.<br />

Die Aufstellung von touristischen Unterrichtungstafeln auf Autobahnen erfolgt bundeseinheitlich<br />

nach der "Richtlinie für touristische Hinweise an Straßen" (RtH 1988). Die Entscheidung<br />

darüber, ob solche Schilder aufgestellt werden, obliegt dem Ministerium für Wirtschaft,<br />

Arbeit und Infrastruktur als Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen.<br />

Im Zeitpunkt der Beratung der Petition wurde ein Gesamtkonzept für die Aufstellung touristischer<br />

Unterrichtungstafeln entlang der Bundesautobahn 38 erarbeitet. Der Antrag des Petenten<br />

wurde in <strong>das</strong> noch zu erarbeitende Konzept aufgenommen.<br />

59

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!