Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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11.9 Wirtschaft und Verkehr<br />
11.9.1 Landesplanerische Beurteilung großflächiger Einzelhandelsvorhaben<br />
Ein großes Einzelhandelsunternehmen begehrte eine Rechtsvorschrift, nach der bei der Ansiedlung<br />
von Einzelhandelsmärkten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 m² eine verbindliche<br />
staatliche Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll.<br />
Großflächige Einzelhandelsvorhaben (Vorhaben ab einer Verkaufsraumfläche von 700 m²<br />
bzw. einer Geschossfläche von 1.200 m²) werden nach den im Landesentwicklungsprogramm<br />
aufgeführten Zielen und Grundsätzen sowie der Richtlinie über die Verfahrensweise bei großflächigen<br />
Einzelhandelsvorhaben im Landesplanungs- und Baurecht von 1992 nur in Oberund<br />
Mittelzentren zugelassen. Auf dieser Grundlage wird von der Referatsgruppe Raumordnung<br />
und Landesplanung im Thüringer Landesverwaltungsamt ermittelt, inwieweit ein Vorhaben<br />
bei Abwägung der von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken<br />
und Anregungen mit den Vorgaben der Raumordnungspläne harmonisiert werden<br />
kann. Insbesondere wird dabei geprüft, ob <strong>das</strong> großflächige Einzelhandelsvorhaben den Einzugsbereich<br />
des zentralen Ortes wesentlich überschreitet und die verbrauchernahe Versorgung<br />
der Bevölkerung sowie die Handelsstruktur benachbarter zentraler Orte wesentlich beeinträchtigt.<br />
Diese landesplanerische Beurteilung ist allerdings nicht verbindlich. Das heißt, Flächenreduzierungen<br />
oder Untersagungen können nicht rechtlich verbindlich vorgenommen werden,<br />
sondern haben nur empfehlenden Charakter, da sie ansonsten in die zwischen den Einzelhandelsunternehmen<br />
bestehenden Konkurrenzverhältnisse eingreifen würden.<br />
Der Petitionsausschuss hat die Petition, soweit ihr durch eine Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes<br />
entsprochen werden kann, den Fraktionen des <strong>Landtag</strong>s zur Kenntnis<br />
gegeben, da diese die Möglichkeit haben, entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen.<br />
11.9.2 Touristische Hinweisschilder an Autobahnen<br />
Ein Verein setzte sich dafür ein, <strong>das</strong>s mit einem Hinweisschild an der Bundesautobahn 38 im<br />
Bereich Heilbad Heiligenstadt auf <strong>das</strong> Grenzmuseum "Schifflersgrund" und <strong>das</strong> Grenzlandmuseum<br />
"Eichsfeld" hingewiesen wird.<br />
Die Aufstellung von touristischen Unterrichtungstafeln auf Autobahnen erfolgt bundeseinheitlich<br />
nach der "Richtlinie für touristische Hinweise an Straßen" (RtH 1988). Die Entscheidung<br />
darüber, ob solche Schilder aufgestellt werden, obliegt dem Ministerium für Wirtschaft,<br />
Arbeit und Infrastruktur als Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen.<br />
Im Zeitpunkt der Beratung der Petition wurde ein Gesamtkonzept für die Aufstellung touristischer<br />
Unterrichtungstafeln entlang der Bundesautobahn 38 erarbeitet. Der Antrag des Petenten<br />
wurde in <strong>das</strong> noch zu erarbeitende Konzept aufgenommen.<br />
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