Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag
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Da im Ergebnis nicht von einem rechtfertigenden Notstand auszugehen war, konnte der Petitionsausschuss<br />
dem Petenten nicht raten, auf der Durchführung eines Bußgeldverfahrens zu<br />
bestehen.<br />
11.9.6 Eine Straße für den Sommer<br />
Gegen die Sperrung der L 2381 zwischen Pippelsdorf und Kleingeschwenda richtete sich eine<br />
Petition aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.<br />
Die gesperrte Teilstrecke der L 2381 zwischen Pippelsdorf und Kleingeschwenda dient als<br />
Verbindungsstraße zwischen der B 85 und der B 281. Sie verläuft durch eine Trinkwasserschutzzone<br />
I. Da sie nicht entsprechend der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen<br />
in Wassergewinnungsgebieten ausgebaut war, wurde sie für den öffentlichen Verkehr<br />
gesperrt.<br />
In Verbindung mit Baumaßnahmen an der L 2381 wurde der gesperrte Abschnitt der L 2381<br />
als Umleitung genutzt und mit Bitumen befestigt aber nicht nach der genannten Richtlinie<br />
ausgebaut. Nach Ende der Bauarbeiten wurde diese für die Pippelsdorfer günstige Verkehrsanbindung<br />
wieder gesperrt. Nachdem sich der Petent drei <strong>Jahr</strong>e vergeblich für die Freigabe<br />
der Straße eingesetzt hatte, wandten sie sich an den Petitionsausschuss.<br />
Der Petent beklagte, <strong>das</strong>s er durch die Sperrung gezwungen sei, statt 10 km nach Saalfeld 26<br />
km zu fahren und <strong>das</strong> bei mangelnder Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr<br />
und bei steigenden Benzinkosten.<br />
Der Petitionsausschuss konnte dem Petenten mitteilen, <strong>das</strong>s der gesperrte Abschnitt zur<br />
Kreisstraße oder Gemeindestraße heruntergestuft und so ausgebaut werden soll, <strong>das</strong>s er in den<br />
Sommermonaten für den Pkw-Verkehr freigegeben werden kann. Im Winterhalbjahr soll dieser<br />
Straßenabschnitt aber wegen der geringen Fahrbahnbreite, der vorhandenen Kurven und<br />
dem starken Gefälle gesperrt bleiben. Damit konnte dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen<br />
werden.<br />
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