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Arbeitsbericht für das Jahr 2003 - Thüringer Landtag

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Da im Ergebnis nicht von einem rechtfertigenden Notstand auszugehen war, konnte der Petitionsausschuss<br />

dem Petenten nicht raten, auf der Durchführung eines Bußgeldverfahrens zu<br />

bestehen.<br />

11.9.6 Eine Straße für den Sommer<br />

Gegen die Sperrung der L 2381 zwischen Pippelsdorf und Kleingeschwenda richtete sich eine<br />

Petition aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.<br />

Die gesperrte Teilstrecke der L 2381 zwischen Pippelsdorf und Kleingeschwenda dient als<br />

Verbindungsstraße zwischen der B 85 und der B 281. Sie verläuft durch eine Trinkwasserschutzzone<br />

I. Da sie nicht entsprechend der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen<br />

in Wassergewinnungsgebieten ausgebaut war, wurde sie für den öffentlichen Verkehr<br />

gesperrt.<br />

In Verbindung mit Baumaßnahmen an der L 2381 wurde der gesperrte Abschnitt der L 2381<br />

als Umleitung genutzt und mit Bitumen befestigt aber nicht nach der genannten Richtlinie<br />

ausgebaut. Nach Ende der Bauarbeiten wurde diese für die Pippelsdorfer günstige Verkehrsanbindung<br />

wieder gesperrt. Nachdem sich der Petent drei <strong>Jahr</strong>e vergeblich für die Freigabe<br />

der Straße eingesetzt hatte, wandten sie sich an den Petitionsausschuss.<br />

Der Petent beklagte, <strong>das</strong>s er durch die Sperrung gezwungen sei, statt 10 km nach Saalfeld 26<br />

km zu fahren und <strong>das</strong> bei mangelnder Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr<br />

und bei steigenden Benzinkosten.<br />

Der Petitionsausschuss konnte dem Petenten mitteilen, <strong>das</strong>s der gesperrte Abschnitt zur<br />

Kreisstraße oder Gemeindestraße heruntergestuft und so ausgebaut werden soll, <strong>das</strong>s er in den<br />

Sommermonaten für den Pkw-Verkehr freigegeben werden kann. Im Winterhalbjahr soll dieser<br />

Straßenabschnitt aber wegen der geringen Fahrbahnbreite, der vorhandenen Kurven und<br />

dem starken Gefälle gesperrt bleiben. Damit konnte dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen<br />

werden.<br />

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