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Vermieten muss<br />

leistbar bleiben<br />

Ungleichgewicht der Verträge<br />

Auf eine Presseaussendung der AK mit der aufgestellten Forderung, dass<br />

Wohnen leistbar sein muss, repliziert der ÖVI-Geschäftsführer Anton<br />

Holzapfel mit der Feststellung, dass auch „Vermieten leistbar bleiben muss“.<br />

KOSTENBELASTUNG. Schon seit der Wohnrechtsnovelle<br />

2006, mit der die Erhaltungspflichten<br />

des Vermieters im Vollanwendungsbereich<br />

ausgeweitet wurden,<br />

trifft den Vermieter eine immer höhere<br />

Kostenbelastung. Auf Grund der in den<br />

vergangenen Jahren veröffentlichten,<br />

teils widersprüchlichen Entscheidungen<br />

des OGH zur Erhaltungspflicht des Vermieters<br />

(Stichwort Therme, Ausmalen) ist<br />

zum einen eine Verunsicherung von Mietern<br />

und Vermietern entstanden, zum<br />

anderen steigt der Druck auf die Vermieter,<br />

zusätzliche Kosten zu tragen.<br />

MIETZINSREGULIERUNG. Eine jahrzehntelange<br />

restriktive Mietzinsregulierung hat<br />

zu einem deutlichen Ungleichgewicht auf<br />

dem Markt geführt: Junge Wohnungssuchende<br />

müssen deutlich mehr an<br />

Wohnkosten aufwenden und damit jenen<br />

Aufwand zum Teil tragen, der von Mietern<br />

mit Verträgen aus der Zeit vor 1994<br />

nicht geleistet wird. „Dieses Ungleichgewicht<br />

kann aber nur dadurch entschärft<br />

werden, dass der Preisschutz bei Altmietverträgen<br />

zum Beispiel im Wege einer<br />

Fünfzehntel-Anhebung relativiert wird“,<br />

fordert der Österreichische Verband der<br />

Immobilientreuhänder ÖVI. „Vor allem<br />

bei der Weitergabe von Mietrechten wäre<br />

Gelegenheit, die Fehler der Vergangenheit<br />

MÄRZ 2010<br />

allmählich auszumerzen und eine Richtwertmiete<br />

auch für diese Fälle einzuführen“,<br />

so Geschäftsführer Anton Holzapfel.<br />

MIETAUFWAND. Tatsächlich liegt der Mietaufwand<br />

von Wohnungsmietern privater<br />

und gewerblicher Vermieter im Vollanwendungsbereich<br />

des MRG in Wien<br />

unter dem Niveau von Genossenschaftswohnungen.<br />

Nach einer Auswertung des<br />

Mikrozensus 2008 beträgt der Mietaufwand<br />

(Hauptmietzins ohne BK) bei privaten<br />

und gewerblichen Vermietern – die<br />

immerhin zwischen 60 bis 70 Prozent<br />

aller Wohnungen im MRG-Altbau vermieten<br />

– im Durchschnitt bei den 2008 aufrechten<br />

Mietverträgen bei 3,8 €/m² und<br />

liegt damit nicht nur unter dem Mietniveau<br />

von Genossenschaftswohnungen<br />

und gemeinnütziger Bauträger (4,07 €/<br />

m²), sondern auch nur geringfügig höher<br />

als der Mietaufwand bei Gemeindewohnungen<br />

(3,31 €/m²).<br />

QUERFINANZIERUNG. Dieser Umstand geht<br />

überwiegend darauf zurück, dass Vermieter<br />

des MRG-Althauses das gewichtige<br />

Erbe der Altmietverträge tragen, wodurch<br />

es zwangsläufig zu einer massiven Querfinanzierung<br />

von „Neu auf Alt“ kommen<br />

muss. In Wien stellt nahezu die Hälfte<br />

aller aufrechten Mietverhältnisse im Voll-<br />

anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes<br />

(42 Prozent) Altmietverträge dar, die<br />

vor 1994 geschlossen wurden, deren<br />

Mietzinsniveau weit unter 3 €/m² liegt.<br />

Neumietverträge liegen durchschnittlich<br />

bei 4,89 €/m². Damit lassen die wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen im<br />

Vollanwendungsbereich des MRG kaum<br />

Spielraum für Modernisierungsmaßnahmen<br />

zu. Eine Studie der TU Wien im Auftrag<br />

der Fachgruppe für Immobilientreuhänder<br />

ermittelte, dass allein für die<br />

Umsetzung der mietrechtlich erforderlichen<br />

Erhaltungsmaßnahmen Kosten von<br />

1,36 €/m² kalkuliert werden müssen. �<br />

Der Geschäftsführer des ÖVI Anton Holzapfel<br />

kreidet das Ungleichgewicht von bestehenden<br />

Mietverträgen an.<br />

FOKUS I HOME & BUSINESS 17

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