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IMMOBILIEN - Fokus

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Der Business Park Poleczki ist nicht nur<br />

der größte Businesspark, sondern überhaupt<br />

die größte Immobilienentwicklung in<br />

Polen. Bis 2015 soll auf 14 ha ein modernes<br />

Büroviertel entstehen.<br />

rungspotenzial aufweist. Dementsprechend<br />

steigt auch bereits die Aktivität am Markt.<br />

Derzeit gibt es noch interessante Möglichkeiten,<br />

in den Markt einzusteigen, sowohl<br />

für institutionelle als auch für private Anleger<br />

und Nutzer.<br />

KEINE ÜBERGANGSFRISTEN FÜR ZWEITWOHNSITZE.<br />

Besonders interessant ist für private Anleger,<br />

dass seit 2. Mai 2009 die Übergangsfristen<br />

für den Erwerb von Zweitwohnsitzen<br />

ausgelaufen sind und seit diesem<br />

Zeitpunkt auch Ferienimmobilien für EU-<br />

Inländer ohne Beschränkung erworben<br />

werden können. Eine Beschränkung besteht<br />

nun lediglich noch für land- und<br />

forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften,<br />

für die – auch für EU-Inländer – bis<br />

MÄRZ 2010<br />

1. Mai 2016 eine Genehmigungspflicht besteht.<br />

Der Erwerb einer Immobilie in Polen<br />

bringt nicht zwingend auch den Erwerb<br />

des Grund und Bodens mit sich. Ähnlich<br />

den verschiedenen Varianten des „Bauens<br />

auf fremdem Grund“ in Österreich, wie<br />

etwa dem Baurecht, Superädifikat und (mit<br />

einem Recht des Bauens verbundene)<br />

Pachtrechte an Liegenschaften, ist in Polen<br />

der Abschluss von „Nießbrauchverträgen“<br />

(bestimmte Nutzungsrechte) über Liegenschaften<br />

weit verbreitet. Diese Liegenschaften<br />

stehen im Regelfall im öffentlichen<br />

Eigentum. Die Dauer derartiger Verträge<br />

ist – wie im österreichischen Baurecht – auf<br />

99 Jahre beschränkt (dies allerdings mit<br />

dem Recht auf eine Verlängerung, außer es<br />

besteht ein öffentliches Interesse an der<br />

Beendigung). Derartige Immobilien können<br />

ebenso vererbt, verkauft und belastet<br />

werden – wie eine Immobilie im Eigentum.<br />

Allerdings ist eine jährliche Abgabe zu bezahlen,<br />

die zwischen 1 bis 3 % vom Verkehrswert<br />

der Liegenschaft beträgt (für<br />

Wohnimmobilien im Regelfall nicht mehr<br />

als 1 %). Der Kaufvertrag über eine Immobilie<br />

ist in Form eines Notariatsakts abzuschließen<br />

und bildet den Titel zur Eintragung<br />

des Eigentumsrechts in den<br />

öffentlichen Landregistern (Grundbuch).<br />

Beim Erwerb einer Wohnimmobilie von<br />

einem gewerblichen Bauträger fallen 7 %<br />

Umsatzsteuer an, beim Erwerb einer anderen,<br />

neu gebauten Immobilie 22 % Umsatzsteuer.<br />

Verkäufe unter Privatleuten unterliegen<br />

einer Transaktionssteuer von 2 %,<br />

die jedoch vom Marktwert – und nicht vom<br />

Kaufpreis – berechnet wird.<br />

MIETVERTRÄGE FÜR MAXIMAL ZEHN JAHRE. Die<br />

Miete sowohl von Gewerbe- als auch von<br />

Wohnimmobilien ist in Polen grundsätzlich<br />

im Zivilgesetzbuch geregelt, allerdings<br />

besteht daneben auch das „Gesetz zum<br />

Schutz der Mieter“ von Wohnimmobilien.<br />

Üblich ist die Vereinbarung von Mietverträgen<br />

auf bestimmte Dauer, wobei diese<br />

maximal zehn Jahre sein kann. Bei Fortsetzung<br />

des Mietverhältnisses über diese<br />

Dauer hinaus gilt der Mietvertrag als unbefristet<br />

und kann – im Gegensatz zum be-<br />

fristeten Vertrag – ohne Begründung zu<br />

den vertraglichen oder gesetzlichen Terminen<br />

und Fristen gekündigt werden (soweit<br />

bei Wohnimmobilien nicht Kündigungsschutztatbestände<br />

bestehen). Für eine<br />

wirksame Befristung ist es erforderlich, einen<br />

schriftlichen Vertrag abzuschließen,<br />

da sonst ein Vertrag auf unbestimmte Dau-<br />

Ferienimmobilien können ohne<br />

Beschränkung gekauft werden.<br />

er vorliegt. Grundsätzlich hat der Mieter<br />

für die Wartung und Erhaltung des Mietobjekts<br />

aufzukommen, während der Vermieter<br />

für die Erhaltung der Subs tanz des<br />

Hauses Sorge tragen muss. Zur reinen Miete<br />

hat der Mieter auch die üblichen Betriebskosten<br />

(sowie die Kosten für Heizung,<br />

Warmwasser, Klimatisierung, Strom,<br />

Versicherung etc.) zu tragen. Die Vereinbarung<br />

von Kautionen in Höhe von drei Monatsmieten<br />

ist üblich. Eine Untervermietung<br />

oder Weitergabe des Mietobjekts ist<br />

nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.<br />

Ebenso bedarf ein Umbau, der in die<br />

Substanz des Bestand objekts eingreift, der<br />

Zustimmung des Vermieters. Die Miete<br />

von gewerblich genutzten Immobilien unterliegt<br />

dem Normalsatz der Umsatzsteuer<br />

von 22 %, während die Miete von Wohnimmobilien<br />

von der Umsatzsteuer befreit ist.<br />

Die Miete wird im Regelfall wertgesichert<br />

(nach dem jeweils gültigen Verbraucherpreisindex)<br />

vereinbart. �<br />

Die AUTOREN<br />

Mag. Alexander Stolitzka<br />

Dominika Manglus<br />

Lambert Eversheds<br />

1010 Wien, Kärntner Ring 12<br />

Tel. +43 1 516 20-150<br />

a.stolitzka@lamberteversheds.com<br />

www.lamberteversheds.com<br />

www.eversheds.pl<br />

FOKUS I HOME & BUSINESS 59

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