IMMOBILIEN - Fokus
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Der Business Park Poleczki ist nicht nur<br />
der größte Businesspark, sondern überhaupt<br />
die größte Immobilienentwicklung in<br />
Polen. Bis 2015 soll auf 14 ha ein modernes<br />
Büroviertel entstehen.<br />
rungspotenzial aufweist. Dementsprechend<br />
steigt auch bereits die Aktivität am Markt.<br />
Derzeit gibt es noch interessante Möglichkeiten,<br />
in den Markt einzusteigen, sowohl<br />
für institutionelle als auch für private Anleger<br />
und Nutzer.<br />
KEINE ÜBERGANGSFRISTEN FÜR ZWEITWOHNSITZE.<br />
Besonders interessant ist für private Anleger,<br />
dass seit 2. Mai 2009 die Übergangsfristen<br />
für den Erwerb von Zweitwohnsitzen<br />
ausgelaufen sind und seit diesem<br />
Zeitpunkt auch Ferienimmobilien für EU-<br />
Inländer ohne Beschränkung erworben<br />
werden können. Eine Beschränkung besteht<br />
nun lediglich noch für land- und<br />
forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften,<br />
für die – auch für EU-Inländer – bis<br />
MÄRZ 2010<br />
1. Mai 2016 eine Genehmigungspflicht besteht.<br />
Der Erwerb einer Immobilie in Polen<br />
bringt nicht zwingend auch den Erwerb<br />
des Grund und Bodens mit sich. Ähnlich<br />
den verschiedenen Varianten des „Bauens<br />
auf fremdem Grund“ in Österreich, wie<br />
etwa dem Baurecht, Superädifikat und (mit<br />
einem Recht des Bauens verbundene)<br />
Pachtrechte an Liegenschaften, ist in Polen<br />
der Abschluss von „Nießbrauchverträgen“<br />
(bestimmte Nutzungsrechte) über Liegenschaften<br />
weit verbreitet. Diese Liegenschaften<br />
stehen im Regelfall im öffentlichen<br />
Eigentum. Die Dauer derartiger Verträge<br />
ist – wie im österreichischen Baurecht – auf<br />
99 Jahre beschränkt (dies allerdings mit<br />
dem Recht auf eine Verlängerung, außer es<br />
besteht ein öffentliches Interesse an der<br />
Beendigung). Derartige Immobilien können<br />
ebenso vererbt, verkauft und belastet<br />
werden – wie eine Immobilie im Eigentum.<br />
Allerdings ist eine jährliche Abgabe zu bezahlen,<br />
die zwischen 1 bis 3 % vom Verkehrswert<br />
der Liegenschaft beträgt (für<br />
Wohnimmobilien im Regelfall nicht mehr<br />
als 1 %). Der Kaufvertrag über eine Immobilie<br />
ist in Form eines Notariatsakts abzuschließen<br />
und bildet den Titel zur Eintragung<br />
des Eigentumsrechts in den<br />
öffentlichen Landregistern (Grundbuch).<br />
Beim Erwerb einer Wohnimmobilie von<br />
einem gewerblichen Bauträger fallen 7 %<br />
Umsatzsteuer an, beim Erwerb einer anderen,<br />
neu gebauten Immobilie 22 % Umsatzsteuer.<br />
Verkäufe unter Privatleuten unterliegen<br />
einer Transaktionssteuer von 2 %,<br />
die jedoch vom Marktwert – und nicht vom<br />
Kaufpreis – berechnet wird.<br />
MIETVERTRÄGE FÜR MAXIMAL ZEHN JAHRE. Die<br />
Miete sowohl von Gewerbe- als auch von<br />
Wohnimmobilien ist in Polen grundsätzlich<br />
im Zivilgesetzbuch geregelt, allerdings<br />
besteht daneben auch das „Gesetz zum<br />
Schutz der Mieter“ von Wohnimmobilien.<br />
Üblich ist die Vereinbarung von Mietverträgen<br />
auf bestimmte Dauer, wobei diese<br />
maximal zehn Jahre sein kann. Bei Fortsetzung<br />
des Mietverhältnisses über diese<br />
Dauer hinaus gilt der Mietvertrag als unbefristet<br />
und kann – im Gegensatz zum be-<br />
fristeten Vertrag – ohne Begründung zu<br />
den vertraglichen oder gesetzlichen Terminen<br />
und Fristen gekündigt werden (soweit<br />
bei Wohnimmobilien nicht Kündigungsschutztatbestände<br />
bestehen). Für eine<br />
wirksame Befristung ist es erforderlich, einen<br />
schriftlichen Vertrag abzuschließen,<br />
da sonst ein Vertrag auf unbestimmte Dau-<br />
Ferienimmobilien können ohne<br />
Beschränkung gekauft werden.<br />
er vorliegt. Grundsätzlich hat der Mieter<br />
für die Wartung und Erhaltung des Mietobjekts<br />
aufzukommen, während der Vermieter<br />
für die Erhaltung der Subs tanz des<br />
Hauses Sorge tragen muss. Zur reinen Miete<br />
hat der Mieter auch die üblichen Betriebskosten<br />
(sowie die Kosten für Heizung,<br />
Warmwasser, Klimatisierung, Strom,<br />
Versicherung etc.) zu tragen. Die Vereinbarung<br />
von Kautionen in Höhe von drei Monatsmieten<br />
ist üblich. Eine Untervermietung<br />
oder Weitergabe des Mietobjekts ist<br />
nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.<br />
Ebenso bedarf ein Umbau, der in die<br />
Substanz des Bestand objekts eingreift, der<br />
Zustimmung des Vermieters. Die Miete<br />
von gewerblich genutzten Immobilien unterliegt<br />
dem Normalsatz der Umsatzsteuer<br />
von 22 %, während die Miete von Wohnimmobilien<br />
von der Umsatzsteuer befreit ist.<br />
Die Miete wird im Regelfall wertgesichert<br />
(nach dem jeweils gültigen Verbraucherpreisindex)<br />
vereinbart. �<br />
Die AUTOREN<br />
Mag. Alexander Stolitzka<br />
Dominika Manglus<br />
Lambert Eversheds<br />
1010 Wien, Kärntner Ring 12<br />
Tel. +43 1 516 20-150<br />
a.stolitzka@lamberteversheds.com<br />
www.lamberteversheds.com<br />
www.eversheds.pl<br />
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