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Vandalismusschäden und manchmal<br />

auch Kollisionsschäden mit unbekannten<br />

Fahrzeugen – wenn der Unfallgegner<br />

Fahrerflucht begeht – decken. Diese sind<br />

sehr zu empfehlen, da sie gegen häufige<br />

und oft kostspielige Risken absichern<br />

und doch wesentlich preisgünstiger als<br />

die Vollkaskoversicherung sind.<br />

VOLLKASKOVERSICHERUNG. Die Vollkaskoversicherung<br />

(oder auch „Kollisionskaskoversicherung“)<br />

deckt zusätzlich zu<br />

den Schäden der Teilkasko alle Schäden<br />

ab, die bei einem Unfall unabhängig vom<br />

Verschulden oder durch böse Absicht<br />

fremder Personen entstanden sind.<br />

RISIKOAUSSCHLÜSSE. Soweit nichts anderes<br />

vereinbart ist, besteht kein Ver-<br />

sicherungsschutz für Schadenereignisse,<br />

1. die bei der Vorbereitung oder Begehung<br />

gerichtlich strafbarer Handlungen durch<br />

den Versicherungsnehmer eintreten, für<br />

die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;<br />

2. die bei der Verwendung des Kraftfahrzeugs<br />

bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung,<br />

bei der es auf die Erzielung<br />

einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,<br />

oder ihren Trainingsfahrten, entstehen;<br />

3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen,<br />

Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher<br />

Hand und Erdbeben ursächlich zusammenhängen;<br />

4. die durch den Einfluss ionisierender<br />

Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes<br />

vom 8. Juli 1969, BGBl. Nr.<br />

227/69 in der jeweils geltenden Fassung,<br />

entstehen.<br />

GROBE FAHRLÄSSIGKEIT. Schäden, die durch<br />

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten<br />

verursacht werden, sind ebenfalls<br />

nicht gedeckt. Dazu einige Beispiele: Das<br />

Fahrzeug wird wegen mangelnder Sicherung<br />

entwendet (Fahrzeug unverschlossen<br />

oder Ersatzschlüssel befinden sich<br />

im Auto). Das Fahrzeug wird in nicht verkehrssicherem<br />

Zustand benützt (abgefahrene<br />

Reifen, keine Winterbereifung).<br />

Das Fahrzeug wird trotz Fahruntüchtigkeit<br />

benützt (Trunkenheit am Steuer, bei<br />

Übermüdung, Medikamenteneinfluss,<br />

Drogeneinwirkung etc.). Auch bei Fahren<br />

ohne Lenkerberechtigung ist das Fahrzeug<br />

nicht versichert!<br />

ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH. Der örtliche<br />

Geltungsbereich der Versicherung erstreckt<br />

sich, unbeschadet einer darüber<br />

hinausgehenden Vereinbarung, auf Europa<br />

im geografischen Sinn, jedenfalls<br />

aber auf das Gebiet jener Staaten, die das<br />

Übereinkommen zwischen den nationalen<br />

Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten<br />

des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

und anderen assoziierten Staaten<br />

vom 30. Mai 2002, ABl. Nr. L 192 vom<br />

31. Juli 2003, S. 23, unterzeichnet haben.<br />

VERSICHERUNGSPERIODE UND -DAUER. Als Versicherungsperiode<br />

gilt, wenn der Versicherungsvertrag<br />

nicht für kürzere Zeit<br />

abgeschlossen ist, der Zeitraum eines<br />

Jahres, und zwar auch dann, wenn die<br />

Jahresprämie vertragsgemäß in Teilbeträgen<br />

zu entrichten ist. Beträgt die vereinbarte<br />

Vertragslaufzeit mindestens ein<br />

Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils<br />

um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat<br />

vor Ablauf gekündigt wird.<br />

PRÄMIENHÖHE UND SELBSTBEHALT. Die Prämienhöhe<br />

richtet sich nach der Produktvariante<br />

und dem vereinbarten Selbstbehalt.<br />

Der Selbstbehalt – Prozentsatz oder<br />

fixer Betrag – ist jener Teil, den der Kunde<br />

selbst tragen muss. Es ist auch möglich,<br />

dass Versicherer Vergünstigungen<br />

für Versicherungsnehmer in Abhängigkeit<br />

zu den Bonusstufen der Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

gewähren. Vergleiche<br />

lohnen sich!<br />

Auskünfte über Anbieter erhält man<br />

beim Verband der Versicherungsunternehmen<br />

Österreichs (VVO), 1030 Wien,<br />

Schwarzenbergplatz 7, Tel. 01/711 56-0,<br />

www.vvo.at. �<br />

MÄRZ 2010 FOKUS I HOME & BUSINESS 91

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