IMMOBILIEN - Fokus
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Vandalismusschäden und manchmal<br />
auch Kollisionsschäden mit unbekannten<br />
Fahrzeugen – wenn der Unfallgegner<br />
Fahrerflucht begeht – decken. Diese sind<br />
sehr zu empfehlen, da sie gegen häufige<br />
und oft kostspielige Risken absichern<br />
und doch wesentlich preisgünstiger als<br />
die Vollkaskoversicherung sind.<br />
VOLLKASKOVERSICHERUNG. Die Vollkaskoversicherung<br />
(oder auch „Kollisionskaskoversicherung“)<br />
deckt zusätzlich zu<br />
den Schäden der Teilkasko alle Schäden<br />
ab, die bei einem Unfall unabhängig vom<br />
Verschulden oder durch böse Absicht<br />
fremder Personen entstanden sind.<br />
RISIKOAUSSCHLÜSSE. Soweit nichts anderes<br />
vereinbart ist, besteht kein Ver-<br />
sicherungsschutz für Schadenereignisse,<br />
1. die bei der Vorbereitung oder Begehung<br />
gerichtlich strafbarer Handlungen durch<br />
den Versicherungsnehmer eintreten, für<br />
die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;<br />
2. die bei der Verwendung des Kraftfahrzeugs<br />
bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung,<br />
bei der es auf die Erzielung<br />
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,<br />
oder ihren Trainingsfahrten, entstehen;<br />
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen,<br />
Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher<br />
Hand und Erdbeben ursächlich zusammenhängen;<br />
4. die durch den Einfluss ionisierender<br />
Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes<br />
vom 8. Juli 1969, BGBl. Nr.<br />
227/69 in der jeweils geltenden Fassung,<br />
entstehen.<br />
GROBE FAHRLÄSSIGKEIT. Schäden, die durch<br />
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten<br />
verursacht werden, sind ebenfalls<br />
nicht gedeckt. Dazu einige Beispiele: Das<br />
Fahrzeug wird wegen mangelnder Sicherung<br />
entwendet (Fahrzeug unverschlossen<br />
oder Ersatzschlüssel befinden sich<br />
im Auto). Das Fahrzeug wird in nicht verkehrssicherem<br />
Zustand benützt (abgefahrene<br />
Reifen, keine Winterbereifung).<br />
Das Fahrzeug wird trotz Fahruntüchtigkeit<br />
benützt (Trunkenheit am Steuer, bei<br />
Übermüdung, Medikamenteneinfluss,<br />
Drogeneinwirkung etc.). Auch bei Fahren<br />
ohne Lenkerberechtigung ist das Fahrzeug<br />
nicht versichert!<br />
ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH. Der örtliche<br />
Geltungsbereich der Versicherung erstreckt<br />
sich, unbeschadet einer darüber<br />
hinausgehenden Vereinbarung, auf Europa<br />
im geografischen Sinn, jedenfalls<br />
aber auf das Gebiet jener Staaten, die das<br />
Übereinkommen zwischen den nationalen<br />
Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten<br />
des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
und anderen assoziierten Staaten<br />
vom 30. Mai 2002, ABl. Nr. L 192 vom<br />
31. Juli 2003, S. 23, unterzeichnet haben.<br />
VERSICHERUNGSPERIODE UND -DAUER. Als Versicherungsperiode<br />
gilt, wenn der Versicherungsvertrag<br />
nicht für kürzere Zeit<br />
abgeschlossen ist, der Zeitraum eines<br />
Jahres, und zwar auch dann, wenn die<br />
Jahresprämie vertragsgemäß in Teilbeträgen<br />
zu entrichten ist. Beträgt die vereinbarte<br />
Vertragslaufzeit mindestens ein<br />
Jahr, verlängert sich der Vertrag jeweils<br />
um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat<br />
vor Ablauf gekündigt wird.<br />
PRÄMIENHÖHE UND SELBSTBEHALT. Die Prämienhöhe<br />
richtet sich nach der Produktvariante<br />
und dem vereinbarten Selbstbehalt.<br />
Der Selbstbehalt – Prozentsatz oder<br />
fixer Betrag – ist jener Teil, den der Kunde<br />
selbst tragen muss. Es ist auch möglich,<br />
dass Versicherer Vergünstigungen<br />
für Versicherungsnehmer in Abhängigkeit<br />
zu den Bonusstufen der Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
gewähren. Vergleiche<br />
lohnen sich!<br />
Auskünfte über Anbieter erhält man<br />
beim Verband der Versicherungsunternehmen<br />
Österreichs (VVO), 1030 Wien,<br />
Schwarzenbergplatz 7, Tel. 01/711 56-0,<br />
www.vvo.at. �<br />
MÄRZ 2010 FOKUS I HOME & BUSINESS 91