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BK-Heft 2/2012 - Baukammer Berlin

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Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.<strong>2012</strong> 14:46 Uhr Seite 54<br />

Recht<br />

Bemessung und Konstruktion von Holzbauten),<br />

der zu erlassen war, da maßgebliche<br />

Werte zu günstig angesetzt wurden<br />

und hieraus konkrete Gefahren für Leib<br />

und Leben bei der Umsetzung der Norm<br />

drohten.<br />

Das DIN erstellte daraufhin ein „Berichtigtes<br />

Dokument“ mit Ausgabedatum<br />

2010-12, welches die bis dato vorliegenden<br />

Änderungen und Berichtigungen<br />

zusammenfasste. Seit dem ersten Quartal<br />

2011 in Teilen (bspw. Eurocode 2) als<br />

gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S.<br />

3 BauO Bln von der Obersten Bauaufsichtsbehörde<br />

in <strong>Berlin</strong> anerkannt.<br />

Allerdings räumt auch die Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung in <strong>Berlin</strong><br />

zuletzt mit Rundschreiben VI D Nr. 39/11<br />

v. 21.03.2011 ein, dass einige nationale<br />

Anhänge (bspw. zum Eurocode 1) – erst<br />

kurz vor dem 01.07.<strong>2012</strong> Weißdruckstatus<br />

erreichen werden. Es erscheint<br />

durchaus wahrscheinlich, dass insbesondere<br />

diese „nachgeschobenen“ Normen<br />

nicht frei von Unklarheiten und Fehlern<br />

sind, mit der Folge, dass mangelhafte<br />

Normen mit Wirkung zum 01.07.<strong>2012</strong><br />

zur Technischen Baubestimmung erhoben<br />

werden.<br />

Verunsicherungen und unüberschaubare<br />

Haftungsrisiken für die Ingenieure sind<br />

die Folge.<br />

III.Umsetzung der Eurocodes in der<br />

Praxis problematisch<br />

1. Softwareprobleme<br />

Da bis zum 01.07.<strong>2012</strong> die altbekannten<br />

DIN als Technische Baubestimmungen<br />

gelten, darüber hinaus die Eurocodes<br />

vielfältigen Überarbeitungen unterlagen<br />

und auch noch liegen, haben sich beispielsweise<br />

die Softwareentwickler nur<br />

äußerst zögerlich der Umsetzung der<br />

Eurocodepakete angenommen. Bei<br />

Ingenieuren bekannte und bewährte Statiksoftware<br />

wird erst seit kurzem mit<br />

Hochdruck angepasst. Die zwingende<br />

Folge des Zeitdrucks sind auch hier Programmierfehler<br />

und Updates.<br />

ithin ist nicht ausgeschlossen, dass zum<br />

01.07.<strong>2012</strong> dem Ingenieur nur solche<br />

Statiksoftware zur Verfügung steht, die<br />

im Hinblick auf die Umsetzung der Eurocodepakete<br />

als mangelhaft bezeichnet<br />

werden muss. Fehlerhafte Anwendungen<br />

der Eurocodepakete bzw. Berechnungsfehler<br />

sind nicht ausgeschlossen.<br />

2. Unzureichende Vorbereitung der<br />

Ingenieure<br />

Die Einführung jeder neuen Norm stellt<br />

54 | <strong>Baukammer</strong> <strong>Berlin</strong> 2/<strong>2012</strong><br />

den Ingenieur jeweils neu vor die Herausforderung,<br />

die neue Norm in seinen Planungen<br />

korrekt umzusetzen. Je umfangreicher<br />

die Änderungen sind, desto<br />

schwieriger wird diese Aufgabe selbstverständlich<br />

für den Ingenieur.<br />

Gerade kleineren Ingenieurbüros mit ein<br />

oder zwei Ingenieuren fehlt oft das Geld<br />

für kostenintensive Schulungsmaßnahmen.<br />

Auch verfügen solche Büros oft<br />

nicht über die notwendige Zeit, sich mit<br />

der gebotenen Sorgfalt in die neuen Normierungen<br />

einzuarbeiten. Ihnen steht<br />

nicht die Möglichkeit zum notwendigen<br />

Erfahrungsaustausch offen.<br />

Hinzu tritt das Problem, dass auch Fachkommentierung<br />

zur den Eurocodepaketen<br />

noch nicht vorliegt, die dem Ingenieur<br />

eine wichtige Hilfestellung bei der Auslegung<br />

einzelner Normen sein kann.<br />

Die Ingenieure werden somit gerade in<br />

der Anfangsphase ab dem 01.07.<strong>2012</strong><br />

regelmäßig auf sich alleine gestellt sein,<br />

wenn es um die richtige Anwendung der<br />

Eurocodepakete 0-5, 7 und 9 geht. Planungsfehler<br />

und Haftungsrisiken in<br />

erheblichem Umfange sind die Folge.<br />

IV. Lösungsansätze<br />

1. Verschiebung der Einführung der<br />

Eurocodes als Technische<br />

Baubestimmung<br />

Es könnte darüber nachgedacht werden,<br />

den Termin zur Einführung der Eurocodepakte<br />

0-5, 7 und 9 auf einen späteren<br />

Zeitpunkt zu verlegen, beispielsweise<br />

den 01.07.2013. Bis zum 01.07.2013<br />

könnten die bereits im Weißdruck vorliegenden<br />

Codepakete – wie bisher auch –<br />

als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3<br />

S. 3 BauO Bln neben den bekannten und<br />

bewährten DIN angewandt werden.<br />

2. Befristete Möglichkeit der<br />

Anwendung der bekannten DIN als<br />

gleichwertige Lösung<br />

Alternativ zur Verschiebung des Starttermins<br />

könnte – spiegelbildlich zum Rundschreiben<br />

VI D Nr. 39/11 v. 21.03.2011<br />

der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

<strong>Berlin</strong> - darüber nachgedacht werden,<br />

trotz Erhebung der Eurocodes 0-5,<br />

7 und 9 zur Technischen Baubestimmung<br />

mit Wirkung zum 01.07.<strong>2012</strong>, die<br />

bis zum 30.06.<strong>2012</strong> anzuwendenden<br />

DIN-Normen als gleichwertige Lösung<br />

i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln weiterhin<br />

zuzulassen. Der Status als gleichwertige<br />

Lösung könnte zumindest bis zur für den<br />

März 2013 angekündigten Überarbeitung<br />

der Eurocodes aufrecht erhalten<br />

werden.<br />

3. Erörterung<br />

der beiden Lösungsansätze<br />

Beiden Lösungsansätzen ist der Vorteil<br />

gemeinsam, dass durch die Schaffung<br />

eines größeren Zeitfensters der Druck<br />

von den an der Einführung der Eurocodes<br />

beteiligten Personenkreisen genommen<br />

wird. Unzulänglichkeiten in Bezug<br />

auf die anzuwendende Statiksoftware<br />

u.ä. könnten beseitigt werden. Notwendige<br />

Schulungsmaßnahmen der Ingenieure<br />

könnten besser und in größerem<br />

Umfange durchgeführt werden. Durch<br />

ein weiteres Nebeneinander von DIN-<br />

Normen und Eurocode könnte insbesondere<br />

den Ingenieuren ein flüssiger Übergang<br />

zu den neuen Eurocodes ermöglicht<br />

werden.<br />

Eine Verschiebung der verbindlichen Einführung<br />

der Eurocodes als Technische<br />

Baubestimmung um bspw. 12 Monate<br />

hätte darüber hinaus den Vorteil, dass<br />

zusätzliche Zeit zur Verfügung stehen<br />

würde, um sämtliche vorgenannten Probleme<br />

unter geringerem Zeitdruck zu<br />

lösen. Es bestünde weiterhin die Möglichkeit,<br />

bis zum 01.07.2013 eine Komplettierung<br />

des Eurocodepaketes herbeizuführen,<br />

sodass ein in sich geschlossenes<br />

Gesamtkonzept bestehen würde,<br />

welches ein Nebeneinander von Eurocodes<br />

und DIN Normen obsolet machen<br />

könnte. Schließlich und endlich bestünde<br />

die Möglichkeit, auf Grundlage weiterer<br />

wissenschaftlicher Forschungen und<br />

Anwendungen in der Praxis noch bestehende<br />

Fehler und Unzulänglichkeiten der<br />

Eurocodes zu beseitigen und dem Ingenieur<br />

so eine größere Sicherheit zu verschaffen,<br />

dass das von ihm in öffentlich<br />

rechtlicher Hinsicht zu beachtende Normenpaket<br />

fehlerfrei ist.<br />

Allerdings dürfte es nunmehr für eine Verschiebung<br />

des Einführungstermins der<br />

Eurocodes, - weg vom 01.07.<strong>2012</strong> – hin<br />

zu einem späteren Zeitpunkt nunmehr<br />

deutlich zu spät sein. Schließlich wurde<br />

der Einführungstermin bereits im August<br />

2010 festgelegt. Ferner ist zu bedenken,<br />

dass die Einführung der Eurocodes zum<br />

01.07.<strong>2012</strong> nicht nur in <strong>Berlin</strong>, sondern in<br />

allen 16 Bundesländern stattfindet. Ein<br />

Alleingang <strong>Berlin</strong>s ist insoweit ausgeschlossen.<br />

Die Deklaration der bis dato geltenden<br />

DIN-Normen als gleichwertige Lösung<br />

i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln würde<br />

dagegen einen weitaus geringeren Verwaltungsaufwand<br />

hervorrufen, da der<br />

Starttermin der Eurocodes 01.07.<strong>2012</strong> in<br />

keiner Art und Weise tangiert würde. Eine<br />

entsprechende Reaktion auf die zuvor

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