BK-Heft 2/2012 - Baukammer Berlin
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Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.<strong>2012</strong> 14:44 Uhr Seite 6<br />
Bericht des Präsidenten<br />
führend durch die <strong>Baukammer</strong>, fertiggestellt<br />
worden. Dieses Merkblatt ist im<br />
<strong>Baukammer</strong>heft veröffentlicht und alle<br />
Interessierten können dort die wesentlichen<br />
Punkte nachlesen. Im Übrigen steht<br />
selbstverständlich die <strong>Baukammer</strong> für<br />
Fragen zur Verfügung.<br />
Zu den ab 1. Juli geltenden EC-Normen<br />
ist zu sagen, dass wir auf Initiative von<br />
Herrn Dipl.-Ing. Enseleit ein Rundschreiben<br />
an alle Bezirksverwaltungen und an<br />
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt geschickt haben, auf<br />
das die Senatsverwaltung jetzt geantwortet<br />
hat. Erwartungsgemäß gibt es<br />
keine Übergangsfristen, gleichwohl<br />
bestehen aus Sicht der Obersten Bauaufsicht<br />
des Landes <strong>Berlin</strong> keine Bedenken,<br />
wenn ab dem 1. Juli <strong>2012</strong> bereits<br />
zuvor (für die Verfahren gemäß § 63 bis<br />
65 Bauordnung <strong>Berlin</strong>) geplante<br />
und bemessene Konstruktionen<br />
nach den bisher bekannt<br />
gemachten alten deutschen<br />
Normen ausgeführt werden. D.<br />
h., dass diese gleichwertig im<br />
Sinne § 3 Abs. 3 Bauordnung<br />
<strong>Berlin</strong> sind. Im Einzelnen wird<br />
auf das Rundschreiben von<br />
Herrn Wathling vom 30.04.<strong>2012</strong><br />
6 | <strong>Baukammer</strong> <strong>Berlin</strong> 2/<strong>2012</strong><br />
verwiesen, welches sich in diesem <strong>Heft</strong><br />
wiederfindet. Weiter möchte ich zur<br />
umfassenden Darlegung der Rechtslage<br />
auf ein ebenfalls hier abgedrucktes Kurzgutachten<br />
von Herrn Prof. Dr. Sangenstedt<br />
als auch auf den stattgefundenen<br />
Vortrag in der <strong>Baukammer</strong> von Herrn<br />
Rechtsanwalt Kemper hinweisen. Auch<br />
möchte ich nochmal auf die diversen Veröffentlichungen<br />
im Deutschen Ingenieurblatt<br />
verweisen, wo man sich ausführlich<br />
mit den zivilrechtlichen Aspekten der<br />
Einführung der neuen Eurocodes<br />
beschäftigt hat.<br />
Bekanntlich hat die <strong>Baukammer</strong> <strong>Berlin</strong><br />
durch das neue Ingenieurgesetz die Aufgabe,<br />
ausländische Studienabschlüsse<br />
als Ingenieurstudiengänge anzuerkennen.<br />
Fast 70 Anträge sind bereits bearbeitet<br />
worden, wobei einige wenige auch<br />
in unserem Bildungsausschuss entschieden<br />
werden mussten, weil es sich<br />
um sehr schwierige Grenzfälle handelte.<br />
Hier möchte ich mich bei der Geschäftsstelle<br />
der <strong>Baukammer</strong>, insbesondere bei<br />
Frau Engling, bedanken, die hier einen<br />
erheblichen Aufgabenzuwachs erfahren<br />
hat. Den Bildungsausschuss bitte ich,<br />
sich, wie bisher, unbürokratisch dieser<br />
neuen Aufgabe zuzuwenden und danke<br />
ihm dafür.<br />
Aus der letzten Bundesingenieurkammer-Versammlung<br />
kann ich erwartungsgemäß<br />
berichten, dass ich angesichts<br />
der schon in der vorletzten Vertreterversammlung<br />
bekannt gewordenen<br />
Machenschaften der sog. Findungskommission<br />
in der Bundesingenieurkammer<br />
nicht mehr zur Wahl angetreten bin. Einziger<br />
Kandidat war deshalb Herr Dipl.-<br />
Ing. Kammeyer, der mit rund<br />
Dreiviertel aller Stimmen<br />
gewählt wurde. Alles Weitere ist<br />
bekannt und steht zusammengefasst<br />
auf den Seiten der <strong>Baukammer</strong><br />
<strong>Berlin</strong> und der Bundesingenieurkammer.<br />
Herrn Dipl.-<br />
Ing. Rainer Ueckert gratuliere<br />
ich zur Wiederwahl in den Bundesvorstand.