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BK-Heft 2/2012 - Baukammer Berlin

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Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.<strong>2012</strong> 14:44 Uhr Seite 6<br />

Bericht des Präsidenten<br />

führend durch die <strong>Baukammer</strong>, fertiggestellt<br />

worden. Dieses Merkblatt ist im<br />

<strong>Baukammer</strong>heft veröffentlicht und alle<br />

Interessierten können dort die wesentlichen<br />

Punkte nachlesen. Im Übrigen steht<br />

selbstverständlich die <strong>Baukammer</strong> für<br />

Fragen zur Verfügung.<br />

Zu den ab 1. Juli geltenden EC-Normen<br />

ist zu sagen, dass wir auf Initiative von<br />

Herrn Dipl.-Ing. Enseleit ein Rundschreiben<br />

an alle Bezirksverwaltungen und an<br />

die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

und Umwelt geschickt haben, auf<br />

das die Senatsverwaltung jetzt geantwortet<br />

hat. Erwartungsgemäß gibt es<br />

keine Übergangsfristen, gleichwohl<br />

bestehen aus Sicht der Obersten Bauaufsicht<br />

des Landes <strong>Berlin</strong> keine Bedenken,<br />

wenn ab dem 1. Juli <strong>2012</strong> bereits<br />

zuvor (für die Verfahren gemäß § 63 bis<br />

65 Bauordnung <strong>Berlin</strong>) geplante<br />

und bemessene Konstruktionen<br />

nach den bisher bekannt<br />

gemachten alten deutschen<br />

Normen ausgeführt werden. D.<br />

h., dass diese gleichwertig im<br />

Sinne § 3 Abs. 3 Bauordnung<br />

<strong>Berlin</strong> sind. Im Einzelnen wird<br />

auf das Rundschreiben von<br />

Herrn Wathling vom 30.04.<strong>2012</strong><br />

6 | <strong>Baukammer</strong> <strong>Berlin</strong> 2/<strong>2012</strong><br />

verwiesen, welches sich in diesem <strong>Heft</strong><br />

wiederfindet. Weiter möchte ich zur<br />

umfassenden Darlegung der Rechtslage<br />

auf ein ebenfalls hier abgedrucktes Kurzgutachten<br />

von Herrn Prof. Dr. Sangenstedt<br />

als auch auf den stattgefundenen<br />

Vortrag in der <strong>Baukammer</strong> von Herrn<br />

Rechtsanwalt Kemper hinweisen. Auch<br />

möchte ich nochmal auf die diversen Veröffentlichungen<br />

im Deutschen Ingenieurblatt<br />

verweisen, wo man sich ausführlich<br />

mit den zivilrechtlichen Aspekten der<br />

Einführung der neuen Eurocodes<br />

beschäftigt hat.<br />

Bekanntlich hat die <strong>Baukammer</strong> <strong>Berlin</strong><br />

durch das neue Ingenieurgesetz die Aufgabe,<br />

ausländische Studienabschlüsse<br />

als Ingenieurstudiengänge anzuerkennen.<br />

Fast 70 Anträge sind bereits bearbeitet<br />

worden, wobei einige wenige auch<br />

in unserem Bildungsausschuss entschieden<br />

werden mussten, weil es sich<br />

um sehr schwierige Grenzfälle handelte.<br />

Hier möchte ich mich bei der Geschäftsstelle<br />

der <strong>Baukammer</strong>, insbesondere bei<br />

Frau Engling, bedanken, die hier einen<br />

erheblichen Aufgabenzuwachs erfahren<br />

hat. Den Bildungsausschuss bitte ich,<br />

sich, wie bisher, unbürokratisch dieser<br />

neuen Aufgabe zuzuwenden und danke<br />

ihm dafür.<br />

Aus der letzten Bundesingenieurkammer-Versammlung<br />

kann ich erwartungsgemäß<br />

berichten, dass ich angesichts<br />

der schon in der vorletzten Vertreterversammlung<br />

bekannt gewordenen<br />

Machenschaften der sog. Findungskommission<br />

in der Bundesingenieurkammer<br />

nicht mehr zur Wahl angetreten bin. Einziger<br />

Kandidat war deshalb Herr Dipl.-<br />

Ing. Kammeyer, der mit rund<br />

Dreiviertel aller Stimmen<br />

gewählt wurde. Alles Weitere ist<br />

bekannt und steht zusammengefasst<br />

auf den Seiten der <strong>Baukammer</strong><br />

<strong>Berlin</strong> und der Bundesingenieurkammer.<br />

Herrn Dipl.-<br />

Ing. Rainer Ueckert gratuliere<br />

ich zur Wiederwahl in den Bundesvorstand.

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