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Kinderlose-Frauen-und-M_C3_A4nner-Ungewollte-oder-gewollte-Kinderlosigkeit-im-Lebenslauf-und-Nutzung-von-Unterst_C3_BCtzungsangeboten-Studie,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true

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Dieser Bef<strong>und</strong> ist zu reflektieren in Bezug auf die sozialrechtlichen Regelungen zur künstlichenBefruchtung: In § 27a des Sozialgesetzbuches V (SGB V) sind die Regelungen fürgesetzlich Krankenversicherte fixiert, die Ausführungsbest<strong>im</strong>mungen dazu in den Richtliniendes B<strong>und</strong>esausschusses der Ärzte <strong>und</strong> Krankenkassen geregelt. 36 Danach bekommtnur das verheiratete Paar bei der gesetzlichen Versicherung 50 % der Leistungen für Inseminationmit St<strong>im</strong>ula tion, IVF <strong>und</strong> ICSI erstattet. Nicht verheiratete Paare erhalten keineBezahlung.Signifikant sind die Unterschiede zwischen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männern: Von den ungewollt kinderlosen<strong>Frauen</strong> sind 66 % in fester Partnerschaft (43 % unverheiratet, 22 % verheiratet, 1 % ineingetragener Lebenspartnerschaft), ungewollt kinderlose Männer nur 51 % (34 % unverheiratet,17 % verheiratet).<strong>Frauen</strong> mit Kinderwunsch sind häufiger in einer festen Partnerschaft als Männer mit Kinderwunsch.Daraus lässt sich nicht ableiten, dass bei <strong>Frauen</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich Partnerschaft <strong>und</strong>Elternschaft enger miteinander verknüpft wären als bei Männern <strong>oder</strong> bei Männern eherentkoppelt. Der Bef<strong>und</strong> zeigt aber, dass <strong>Frauen</strong> häufiger trotz bestehender Partnerschaft keinKind bekommen <strong>und</strong> Männer einen unerfüllten Kinderwunsch haben, weil sie keine festePartnerin haben.Bei <strong>Frauen</strong> zeigt sich, dass sich ein Kinderwunsch erst durch die feste Partnerschaft (nichtehelicheLebensgemeinschaft <strong>oder</strong> Ehe) manifestiert, weil mit der Partnerschaft der entsprechendeRahmen besteht <strong>und</strong> die Elternschaft insofern eine sichere soziale <strong>und</strong> materielle Gr<strong>und</strong>lage hat,36 Richtlinien des B<strong>und</strong>esausschusses der Ärzte <strong>und</strong> Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur der künstlichenBefruchtung vom 14. 08. 1990; aktuelle Fassung vom 18. 12.2012.

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