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Abgabenordnung (AO)

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz inZusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de§ 256 Einwendungen gegen die Vollstreckung§ 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung§ 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der VollstreckungZweiter AbschnittVollstreckung wegen Geldforderungen1. UnterabschnittAllgemeine Vorschriften§ 259 Mahnung§ 260 Angabe des Schuldgrundes§ 261 Niederschlagung§ 262 Rechte Dritter§ 263 Vollstreckung gegen Ehegatten§ 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher§ 265 Vollstreckung gegen Erben§ 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung§ 267 Vollstreckungsverfahren gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen2. UnterabschnittAufteilung einer Gesamtschuld§ 268 Grundsatz§ 269 Antrag§ 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab§ 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer§ 272 Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen§ 273 Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen§ 274 Besonderer Aufteilungsmaßstab§ 275 Abrundung§ 276 Rückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung§ 277 Vollstreckung§ 278 Beschränkung der Vollstreckung§ 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids§ 280 Änderung des Aufteilungsbescheids3. UnterabschnittVollstreckung in das bewegliche VermögenI. Allgemeines§ 281 Pfändung§ 282 Wirkung der Pfändung§ 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen§ 284 Eidesstattliche VersicherungII. Vollstreckung in Sachen§ 285 Vollziehungsbeamte§ 286 Vollstreckung in Sachen§ 287 Befugnisse des Vollziehungsbeamten§ 288 Zuziehung von Zeugen§ 289 Zeit der Vollstreckung§ 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten§ 291 Niederschrift§ 292 Abwendung der Pfändung- Seite 10 von 141 -

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