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950 Jahre Kleinrinderfeld 1060 - 2010 Festschrift - Gemeinde ...

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melspforten in Würzburg und Paradeis in Heidingsfeld,<br />

ferner von Adeligen und Bauern. Sorgfältig waren die<br />

Fürstbischöfe bemüht, den ungeteilten Gesamtbesitz der<br />

Waldparzellen, die zum Teil ehemaliges Ackerland waren,<br />

in ihre Hand zu bekommen. Stellten sich ihnen hierbei<br />

Schwierigkeiten entgegen, scheuten sie auch vor Drohungen<br />

nicht zurück.<br />

Bei der Arrondierung des fürstbischöflichen Waldbesitzes<br />

spielte der Wüstungsprozess insofern eine wesentliche<br />

Rolle, als sich die Grundherren das Heimfallrecht bei Verwaldung<br />

der Äcker zunutze machten. So behielt sich der<br />

Abt von Oberzell bei Verleihung des Haselbrunner Hofes<br />

an die Gebrüder Brendelein im Jahr 1427 das Recht vor,<br />

'waz der ecker zu holtze werde', ihn wieder einzuziehen.<br />

Verhältnismäßig spät hingegen gelang es den Fürstbischöfen<br />

den Irtenberger Wald an sich zu bringen. Erst 1510<br />

konnte Lorenz von Bibra mit dem Ankauf der Schäferei das<br />

Hutrecht zu Limbach und auch auf Irtenberger Gemarkung<br />

an sich bringen. Damit hatte er ein nicht unbedeutendes<br />

Recht in der Hand, doch waren die Mainzer bis zur Mitte<br />

des 16. Jahrhunderts die Herren auf der Irtenberger Gemarkung.<br />

Eine Änderung dieses Zustandes trat erst 1585<br />

ein, als Erzbischof Wolfgang von Mainz und Fürstbischof<br />

Julius Echter die Markungen Rohrensee und Irtenberg<br />

gegeneinander tauschten und die Weinstraße, d. h. jene<br />

Straße, die von Oberaltertheim nach <strong>Kleinrinderfeld</strong> führt,<br />

als Grenze zwischen Mainz und Würzburg festsetzten. Die<br />

beiden Hoheitssäulen nahe des ehemaligen Forsthauses<br />

Irtenberg markieren heute die Grenze zwischen Bayern<br />

und Baden-Württemberg und erinnern an diesen Vertrag.<br />

Mit dem Vertrag vom 30. März 1585 hatten die Fürstbischöfe<br />

im Großen und Ganzen den Irtenberger und Guttenberger<br />

Wald arrondiert. Dem Lorenz von Bibra gebührt<br />

ohne Zweifel das Hauptverdienst beim Erwerb dieses<br />

wertvollen Besitzes.<br />

Die Forstorganisation<br />

Vermutlich schon in der Mitte des 16. Jahrhunderts,<br />

spätestens aber seit Julius Echter wurden die Wälder und<br />

Orte in einer eigenen Vogtei Guttenberg zusammengefasst.<br />

Seit 1686 enthalten die Guttenberger Vogteirechnungen<br />

genaue Beschreibungen des Waldes. Der Rechnung des<br />

Wirtschaftsjahres 1706/1707 entnehmen wir die folgende<br />

Gliederung des Forstes, die bis Ende der fürstbischöflichen<br />

Zeit üblich war.<br />

1. das Kister Revier umfasste in etwa die heutigen<br />

Distrikte Büchelberg und Brunn. Bei der Beschreibung<br />

der einzelnen Waldabteilungen wird auch immer die Bestandesqualität<br />

– ob Bauholz oder Brennholz – und oft die<br />

Baumart angesprochen. Größe des Reviers: 4345 Morgen<br />

(=1309 ha)<br />

2. das <strong>Kleinrinderfeld</strong>er Revier (hier wird die vollständige<br />

Beschreibung aus H. JÄGER wiedergegeben) – bei<br />

Messenbach (=Maisenbach) stößt an die Moster (=Moser)

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