950 Jahre Kleinrinderfeld 1060 - 2010 Festschrift - Gemeinde ...
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melspforten in Würzburg und Paradeis in Heidingsfeld,<br />
ferner von Adeligen und Bauern. Sorgfältig waren die<br />
Fürstbischöfe bemüht, den ungeteilten Gesamtbesitz der<br />
Waldparzellen, die zum Teil ehemaliges Ackerland waren,<br />
in ihre Hand zu bekommen. Stellten sich ihnen hierbei<br />
Schwierigkeiten entgegen, scheuten sie auch vor Drohungen<br />
nicht zurück.<br />
Bei der Arrondierung des fürstbischöflichen Waldbesitzes<br />
spielte der Wüstungsprozess insofern eine wesentliche<br />
Rolle, als sich die Grundherren das Heimfallrecht bei Verwaldung<br />
der Äcker zunutze machten. So behielt sich der<br />
Abt von Oberzell bei Verleihung des Haselbrunner Hofes<br />
an die Gebrüder Brendelein im Jahr 1427 das Recht vor,<br />
'waz der ecker zu holtze werde', ihn wieder einzuziehen.<br />
Verhältnismäßig spät hingegen gelang es den Fürstbischöfen<br />
den Irtenberger Wald an sich zu bringen. Erst 1510<br />
konnte Lorenz von Bibra mit dem Ankauf der Schäferei das<br />
Hutrecht zu Limbach und auch auf Irtenberger Gemarkung<br />
an sich bringen. Damit hatte er ein nicht unbedeutendes<br />
Recht in der Hand, doch waren die Mainzer bis zur Mitte<br />
des 16. Jahrhunderts die Herren auf der Irtenberger Gemarkung.<br />
Eine Änderung dieses Zustandes trat erst 1585<br />
ein, als Erzbischof Wolfgang von Mainz und Fürstbischof<br />
Julius Echter die Markungen Rohrensee und Irtenberg<br />
gegeneinander tauschten und die Weinstraße, d. h. jene<br />
Straße, die von Oberaltertheim nach <strong>Kleinrinderfeld</strong> führt,<br />
als Grenze zwischen Mainz und Würzburg festsetzten. Die<br />
beiden Hoheitssäulen nahe des ehemaligen Forsthauses<br />
Irtenberg markieren heute die Grenze zwischen Bayern<br />
und Baden-Württemberg und erinnern an diesen Vertrag.<br />
Mit dem Vertrag vom 30. März 1585 hatten die Fürstbischöfe<br />
im Großen und Ganzen den Irtenberger und Guttenberger<br />
Wald arrondiert. Dem Lorenz von Bibra gebührt<br />
ohne Zweifel das Hauptverdienst beim Erwerb dieses<br />
wertvollen Besitzes.<br />
Die Forstorganisation<br />
Vermutlich schon in der Mitte des 16. Jahrhunderts,<br />
spätestens aber seit Julius Echter wurden die Wälder und<br />
Orte in einer eigenen Vogtei Guttenberg zusammengefasst.<br />
Seit 1686 enthalten die Guttenberger Vogteirechnungen<br />
genaue Beschreibungen des Waldes. Der Rechnung des<br />
Wirtschaftsjahres 1706/1707 entnehmen wir die folgende<br />
Gliederung des Forstes, die bis Ende der fürstbischöflichen<br />
Zeit üblich war.<br />
1. das Kister Revier umfasste in etwa die heutigen<br />
Distrikte Büchelberg und Brunn. Bei der Beschreibung<br />
der einzelnen Waldabteilungen wird auch immer die Bestandesqualität<br />
– ob Bauholz oder Brennholz – und oft die<br />
Baumart angesprochen. Größe des Reviers: 4345 Morgen<br />
(=1309 ha)<br />
2. das <strong>Kleinrinderfeld</strong>er Revier (hier wird die vollständige<br />
Beschreibung aus H. JÄGER wiedergegeben) – bei<br />
Messenbach (=Maisenbach) stößt an die Moster (=Moser)