950 Jahre Kleinrinderfeld 1060 - 2010 Festschrift - Gemeinde ...
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des 19. Jahrhunderts auf, z. B. in der Waldabteilung Un-<br />
glücksberg im heutigen Stadtwald.<br />
Aussagen über die Baumarten enthält auch das Be-<br />
reitungsprotokoll von 1577; dort werden vorwiegend<br />
Buchen, Espen und Eichen genannt. In der Waldbeschreibung<br />
von 1648 werden folgende Baumarten in Form von<br />
geschlossenen Beständen oder als Teile in Mischbeständen<br />
angeführt: Eiche 62 mal, Aspe 43 mal, Tanne (=Kiefer)<br />
25 mal, Buche 19 mal, Birke 17 mal, Hasel 12 mal. Daraus<br />
lassen sich näherungsweise die Verhältnisse ableiten, wie<br />
sie sich nach Abschluss der Wüstungsperiode herausgebildet<br />
hatten. Wenn die Buche gegenüber dem Protokoll von<br />
1577 zurücktritt, dürfte das an der Einführung der Mittelwaldwirtschaft<br />
liegen. In den inneren, seit jeher Wald tragenden<br />
Abteilungen des Guttenberger Waldes ist nie von<br />
Nadelholz die Rede, sondern nur von Eiche und Buche.<br />
Die Waldweide<br />
Wie fast alle Wälder in Mitteleuropa diente der Guttenberger<br />
Wald in der vorindustriellen Zeit bis ins 19.<br />
Jahrhundert als Weidegrund für Haustiere. So durfte z.B.<br />
die <strong>Gemeinde</strong> Waldbrunn sogar bis 1886 die Schweine<br />
in mehrere Abteilungen des Staatswaldes treiben. Im<br />
fürstbischöflichen Teil des Forstes gab es zu Ende des 16.<br />
Jahrhunderts keine bäuerlichen Rechte zum Vieheintrieb.<br />
Wie sehr das Hochstift darauf bedacht war, keine neuen<br />
Berechtigten in seinen Wäldern zu dulden, geht daraus<br />
hervor, dass im Falle gemeindlichen Vieheintriebs zur Verdeutlichung<br />
der Rechtsverhältnisse stets betont wurde,<br />
es geschehe aus Gnaden oder es werde der <strong>Gemeinde</strong><br />
vergönnt. Eine solche Bewilligung konnte jederzeit zurückgezogen<br />
werden. Schon früh im 17. Jahrhundert wird<br />
der Vieheintrieb im Wald des Hochstifts im Zusammenhang<br />
mit einer intensiveren Forstwirtschaft seltener.<br />
Welche Vorteile das Wüstfallen von Gemarkungen für den<br />
Vieheintrieb der überdauernden <strong>Gemeinde</strong>n hatte, zeigt<br />
ein Verzeichnis aus dem Jahr 1594. Danach trieb auch<br />
<strong>Kleinrinderfeld</strong> sein Vieh zur Weinstraße und in die wüsten<br />
Marken von Rohrensee und Brunn.<br />
Der Schweineeintrieb zur Eichel- und Buchelmast<br />
brachte beachtliche Einnahmen. So kauften z.B. im <strong>Jahre</strong><br />
1604 die Einwohner von <strong>Kleinrinderfeld</strong>, Kist und Moos<br />
die Mast in einigen Waldorten des hochstiftischen Forstes<br />
für zusammen 91 Gulden. Rechte zum Schweineeintrieb<br />
in den fürstbischöflichen Wald hatte keine <strong>Gemeinde</strong>, so<br />
dass in Mastjahren der Schweineeintrieb stets neu verpachtet<br />
wurde und zwar nur für die Zeit von Mastbeginn<br />
im Herbst bis Weihnachten (Art. 12 der Waldordnung von<br />
1721). Der staatliche Kampf gegen die Waldverwüstung<br />
durch Waldweide hatte schon im 16. Jahrhundert mit der<br />
Verbannung allen Viehs aus den jungen Schlägen begonnen,<br />
insbesondere wurde bereits damals die für den Wald<br />
höchst schädliche Weide der Schafe und Ziegen stark<br />
eingeschränkt.