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950 Jahre Kleinrinderfeld 1060 - 2010 Festschrift - Gemeinde ...

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des 19. Jahrhunderts auf, z. B. in der Waldabteilung Un-<br />

glücksberg im heutigen Stadtwald.<br />

Aussagen über die Baumarten enthält auch das Be-<br />

reitungsprotokoll von 1577; dort werden vorwiegend<br />

Buchen, Espen und Eichen genannt. In der Waldbeschreibung<br />

von 1648 werden folgende Baumarten in Form von<br />

geschlossenen Beständen oder als Teile in Mischbeständen<br />

angeführt: Eiche 62 mal, Aspe 43 mal, Tanne (=Kiefer)<br />

25 mal, Buche 19 mal, Birke 17 mal, Hasel 12 mal. Daraus<br />

lassen sich näherungsweise die Verhältnisse ableiten, wie<br />

sie sich nach Abschluss der Wüstungsperiode herausgebildet<br />

hatten. Wenn die Buche gegenüber dem Protokoll von<br />

1577 zurücktritt, dürfte das an der Einführung der Mittelwaldwirtschaft<br />

liegen. In den inneren, seit jeher Wald tragenden<br />

Abteilungen des Guttenberger Waldes ist nie von<br />

Nadelholz die Rede, sondern nur von Eiche und Buche.<br />

Die Waldweide<br />

Wie fast alle Wälder in Mitteleuropa diente der Guttenberger<br />

Wald in der vorindustriellen Zeit bis ins 19.<br />

Jahrhundert als Weidegrund für Haustiere. So durfte z.B.<br />

die <strong>Gemeinde</strong> Waldbrunn sogar bis 1886 die Schweine<br />

in mehrere Abteilungen des Staatswaldes treiben. Im<br />

fürstbischöflichen Teil des Forstes gab es zu Ende des 16.<br />

Jahrhunderts keine bäuerlichen Rechte zum Vieheintrieb.<br />

Wie sehr das Hochstift darauf bedacht war, keine neuen<br />

Berechtigten in seinen Wäldern zu dulden, geht daraus<br />

hervor, dass im Falle gemeindlichen Vieheintriebs zur Verdeutlichung<br />

der Rechtsverhältnisse stets betont wurde,<br />

es geschehe aus Gnaden oder es werde der <strong>Gemeinde</strong><br />

vergönnt. Eine solche Bewilligung konnte jederzeit zurückgezogen<br />

werden. Schon früh im 17. Jahrhundert wird<br />

der Vieheintrieb im Wald des Hochstifts im Zusammenhang<br />

mit einer intensiveren Forstwirtschaft seltener.<br />

Welche Vorteile das Wüstfallen von Gemarkungen für den<br />

Vieheintrieb der überdauernden <strong>Gemeinde</strong>n hatte, zeigt<br />

ein Verzeichnis aus dem Jahr 1594. Danach trieb auch<br />

<strong>Kleinrinderfeld</strong> sein Vieh zur Weinstraße und in die wüsten<br />

Marken von Rohrensee und Brunn.<br />

Der Schweineeintrieb zur Eichel- und Buchelmast<br />

brachte beachtliche Einnahmen. So kauften z.B. im <strong>Jahre</strong><br />

1604 die Einwohner von <strong>Kleinrinderfeld</strong>, Kist und Moos<br />

die Mast in einigen Waldorten des hochstiftischen Forstes<br />

für zusammen 91 Gulden. Rechte zum Schweineeintrieb<br />

in den fürstbischöflichen Wald hatte keine <strong>Gemeinde</strong>, so<br />

dass in Mastjahren der Schweineeintrieb stets neu verpachtet<br />

wurde und zwar nur für die Zeit von Mastbeginn<br />

im Herbst bis Weihnachten (Art. 12 der Waldordnung von<br />

1721). Der staatliche Kampf gegen die Waldverwüstung<br />

durch Waldweide hatte schon im 16. Jahrhundert mit der<br />

Verbannung allen Viehs aus den jungen Schlägen begonnen,<br />

insbesondere wurde bereits damals die für den Wald<br />

höchst schädliche Weide der Schafe und Ziegen stark<br />

eingeschränkt.

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