950 Jahre Kleinrinderfeld 1060 - 2010 Festschrift - Gemeinde ...
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Pfarrei St. Martin<br />
dr. hanS-PEtEr trEnSchEl, WaltEr hEnn, Willi Grimm, Eva maria linSEnbrEdEr<br />
PFARREIGESCHICHTE<br />
Das St. Martins-Patrozinium der Pfarrkirche weist auf<br />
ein hohes Alter der Pfarrei hin. Ob jedoch ihr Ursprung<br />
in der königlichen Eigenpfarrei eines karolingischen Krongutsbezirks<br />
zu suchen ist, muss offen bleiben. Die erste<br />
Nennung der Pfarrei ist im 14. Jahrhundert mit der Nachricht<br />
vom Bau einer Martinskirche verbunden. Die geistliche<br />
Jurisdiktion über <strong>Kleinrinderfeld</strong> gehörte seit alters her<br />
zum Erzbistum Mainz. Der Dechant des Mainzer Ruralkapitels<br />
Tauberbischofsheim hatte das Patronatsrecht an der<br />
<strong>Kleinrinderfeld</strong>er Kirche inne; er bestellte „die Pfarr dieses<br />
Orts uf bestetigung des Erzbischofen und Churfürsten zu<br />
Maintz“. Durch einen Vertrag vom 15. Mai 1656 zwischen<br />
dem Erzbistum Mainz und dem Hochstift Würzburg kam<br />
die geistliche Jurisdiktion über <strong>Kleinrinderfeld</strong> an Würzburg.<br />
Der Dekan des Ruralkapitels Tauberbischofsheim<br />
blieb aber auch weiterhin Inhaber des Patronatsrechts; er<br />
behielt es bis zum Ende des Alten Reiches. Im 19. Jahrhundert<br />
war dieses Recht zwischen dem Bischöflichen<br />
Ordinariat in Würzburg und der Regierung zu Unterfranken<br />
als Vertreterin des Landesherrn strittig. Erst durch einen<br />
Vergleich vom 11. Januar 1888 wurde dem Diözesanbischof<br />
zu Würzburg die collatio libera an der Pfarrkirche<br />
<strong>Kleinrinderfeld</strong> zuerkannt.<br />
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