49 Abs. 1 Nr. 9 EStG
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Grundfreibetrages (beschränkt Steuerpflichtige haben keinen Anspruch auf Wahrung desExistenzminimums gegen die Bundesrepublik Deutschland) entstünde.- gem. § 3 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Nr</strong>. 2 SolZG ist die auf die Abzugssteuer ein Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 %einzubehalten.111