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49 Abs. 1 Nr. 9 EStG

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⇒ Allerdings sind die beim pauschalen Lohnsteuerabzug berücksichtigten Beträge i.S.d. § 3 <strong>Nr</strong>n.13 und 16 <strong>EStG</strong> nicht in die Lohnsteuerbescheinigung einzubeziehen.⇒ Die pauschale Lohnsteuer ist im Rahmen einer Veranlagung (vgl. <strong>Abs</strong>chnitte I.3.2.1.1 undI.3.2.2) auf die Einkommensteuer anzurechnen.c. Steuerabzugsverfahren− geregelt in § 50a <strong>Abs</strong>. 5 <strong>EStG</strong>− Steuerabzug isto vom Schuldner der Aufsichtsratsvergütungen bzw. der Schuldner der Vergütungen gem.§ 50a <strong>Abs</strong>. 4 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 <strong>EStG</strong>,ooim Zeitpunkt des Zuflusses der Vergütung an den Gläubiger,für Rechnung des beschränkt steuerpflichtigen Vergütungsgläubigers vorzunehmen.− Bei sog. ausländische Verleihgesellschaften bzw. ausländischen Theaterunternehmen sindsowohl die ausländische Künstlerverleihgesellschaft als auch der inländische Veranstalter zumSteuerabzug nach § 50a <strong>EStG</strong> verpflichtet:120

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