49 Abs. 1 Nr. 9 EStG
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o bei Kapitalertragsteuerabzug für Ausschüttungen bei Schachtelbeteiligungen an inländischenKapitalgesellschaften• im EG-Bereich (§ 50d <strong>Abs</strong>. 2 Satz 1, 1. Halbsatz <strong>EStG</strong>)• außerhalb der EG (§ 50d <strong>Abs</strong>. 2 Satz 1, 2. Halbsatz <strong>EStG</strong>)Freistellungsvoraussetzungen:o Vergütung muss nach einem DBA oder einer anderen einschlägigen steuerrechtlichenRegelung steuerfrei oder partiell steuerpflichtig sein.o Gläubiger muss durch Wohnsitzbescheinigung seine Abkommensberechtigung nachweisen.o Antrag des Vergütungsgläubigers (ggf. des Vergütungsschuldners mit Vollmacht desGläubigers).o Antrag ist schriftlich beim Bundesamt für Finanzen (BfF) auf amtlichen Vordruck „imSteuerabzugsverfahren“, d.h. vor Auszahlung zu stellen.o BfF erteilt dem Vergütungsschuldner nach Prüfung Freistellungsbescheinigung als EinmaloderDauerfreistellung.123