11.07.2015 Aufrufe

49 Abs. 1 Nr. 9 EStG

49 Abs. 1 Nr. 9 EStG

49 Abs. 1 Nr. 9 EStG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beispiel:Die in Liechtenstein ansässige Langstreckenläuferin M ist Berufssportlerin und nimmt aneinem Leichtathletikmeeting in Berlin teil. Der Veranstalter zahlt eine Startgebühr sowie einPreisgeld.S übt ihre Tätigkeit als Berufssportlerin weisungsungebunden aus; sie erzielt somit keineEinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 <strong>EStG</strong>. Jedoch führt die im Inlandausgeübte und verwertete sportliche Darbietung auch nicht zu Einkünften aus selbständigerTätigkeit i.S.d. § 18 <strong>EStG</strong>, da selbständig tätige Berufssportler nach ständiger BFH-Rechtsprechung regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. S erzielt somit gem.§ <strong>49</strong> <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Nr</strong>. 2 Buchst. d) <strong>EStG</strong> i.V.m. § 15 <strong>EStG</strong> Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit denensie beschränkt steuerpflichtig ist.=> Künstler, deren Tätigkeit als „künstlerisch“ anerkannt wird, erzielen inländische Einkünftei.S.d. § <strong>49</strong> <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Nr</strong>. 3 i.V.m. § 18 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>EStG</strong>.Beispiel:Der in San Marino ansässige Modeschöpfer stellt seine neue Kollektion auf einerModenschau in Köln vor. Der Veranstalter zahlt ihm eine Vergütung.72

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!