11.07.2015 Aufrufe

49 Abs. 1 Nr. 9 EStG

49 Abs. 1 Nr. 9 EStG

49 Abs. 1 Nr. 9 EStG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

o Als weitere Rechtsfolge normiert § 2 <strong>Abs</strong>. 5 Satz 3 AStG die Anwendung des § 50 <strong>Abs</strong>. 3 Satz 2<strong>EStG</strong> und somit die Anwendung einer Mindeststeuer von 25 %.Da der tatsächliche Steuersatz 32,4% betrug, entfällt in diesem Fall die Anwendung derMindeststeuer.o Jedoch ist zu überprüfen, ob die zu entrichtende Steuer von 17 075 € höher ist als dieinländische Steuer, die sich für F ergeben würde, wenn er der unbeschränkten Steuerpflichtunterliegen würde (§ 2 <strong>Abs</strong>. 6 AStG). In diesem Fall würde der die steuerliche Belastung beiunbeschränkter Steuerpflicht überschreitende Steuerbetrag nicht erhoben.I.3.2.3 Pauschalbesteuerung (§ 50 <strong>Abs</strong>. 7 <strong>EStG</strong>)− Die Einkommensteuer kann bei beschränkt Steuerpflichtigen teilweise oder ganz erlassen werdenoder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründenzweckmäßig ist oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig ist.141

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!