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Jahresbericht 2011 - Cusanuswerk

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im Betrachten verharrt oder eben, wie Deutschland im Falle Libyen, mit Enthaltung votiertund dies eine Abwägungsentscheidung nennt. Christlich ausgedrückt, dürfte man so oderso schuldig werden. M. E. verlangt die konkrete Gegenwart eines gewaltsamen Konfliktesdas Handeln für den Frieden, das Eindämmen des Gewaltmissbrauches und den Schutz derdavon betroffenen Menschen. Bloßes Vertrauen und Hoffen auf das Eintreten des Friedens,apathisches Zuschauen und erschrockenes Passivverhalten sind politisch und ethischunverantwortlich. Das bedeutet nicht, dass wir jeglichen Konflikt einer friedlichen Lösungzuführen könnten, aber wir müssen erklären können, warum wir so handeln oder nichthandeln.4. Glücklicherweise, möchte man sagen, sind die Friedensethiken der Katholischen undEvangelischen Kirche nahezu identisch. Beide lassen im äußersten Falle, als Ultima Ratio,die Androhung und die Anwendung militärischer Gewalt zu. Wir dürfen militärischeGewalt nicht kategorisch ausschließen, weder humanitär, noch als Intervention in einenUnrechtsstaat oder gegen Machtmissbrauch eines Diktators, noch in einem zwischenstaatlichenKonflikt. Wir können sie vielmehr dann akzeptieren, wenn alle anderen, vorallem die diplomatischen und politischen Anstrengungen vergeblich geblieben sind.Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit mögen sein: Bosnien-Herzegowina, Mazedonien,Kosovo, Kongo, Afghanistan, Darfur im Sudan, Libyen, der Kampf gegen die Piraterie amHorn von Afrika und Haiti, für viele auch Irak und Iran.5. Eine moderne „Ethik im Einsatz“ verlangt in der Kategorie „Militärischer Schutz“ diemilitärische Professionalität und eben nicht das Söldnertum als oberstes Kriterium. Auchbei der derzeit in Afghanistan von der NATO angewendeten Counter Insurgency (COIN)-Strategie einschließlich des Partnerings steht der Schutz der Bevölkerung im Zentrum allenHandelns, des militärischen wie des zivilen.6. Soldaten sind immer zur Einhaltung der Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechtesverpflichtet. Sie haben diese vollständig zu beachten. Ergänzt werden dieseRegeln durch ROE/Einsatzregeln, durch nationale Vorschriften, durch Abkommen zu Aufenthaltsbestimmungen(SOFAs) u. a. So wird Willkür vermieden, so wird ein verbindlicherRechtsrahmen gesetzt und Handlungssicherheit erzielt. Übrigens: Wenn sich ein Soldat imSinne dieser Rechtsvorschriften und Normen nicht rechtskonform verhält, dann hat er sichzu verantworten – völkerstrafrechtlich, strafrechtlich und disziplinarrechtlich. Auch dasgehört selbstverständlich zu einer „Ethik im Einsatz“.7. Deutsche Soldaten können grundsätzlich nur mit einem Mandat des Bundestags vonder Bundesregierung in Einsätze entsandt werden. Dabei handelt Deutschland in der Regelnicht allein, sondern im internationalen Verbund. Meist werden ein Mandat des Sicherheitsratesder Vereinten Nationen (VN) und ein Beschluss der Mehrheit des Parlamenteseinen militärischen Einsatz der Bundeswehr legitimieren. Übrigens: die meisten mit unsverbündeten Staaten haben weit weniger komplexe Entscheidungsprozesse zu beachten,bevor sie militärisch handeln können.8. „Reintegration und Reconcilliation“, Wiedereingliederung und Versöhnung, auch siesind ein Teil der erwähnten COIN-Strategie. Das eine, die Reintegration von gegnerischenC67

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