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Jahresbericht 2011/2012 - Diakonie Württemberg

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42 Kurz und knapp<br />

Behindertenhilfe<br />

Landkreis- und<br />

Kirchenbezirksdiakonie<br />

Von Sorgen und Sorgenbewältigung der <strong>Diakonie</strong><br />

„Seit der Einführung von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen Diakonische<br />

Bezirksstellen immer häufiger Mittel und Wege finden, um Löcher im Sozialhilfesystem<br />

zu stopfen. Viele Menschen haben seit Einführung von ALG II dauerhaft zu wenig<br />

Geld. In finanziellen Notsituationen, etwa bei Ersatzbeschaffungen, haben sie keinerlei Ressourcen<br />

mehr. Bei Anträgen oder fehlerhaften Bescheiden von JobCentern oder Kassen müssen sie<br />

immer häufiger in ihren Rechtsansprüchen unterstützt werden. Diese Entwicklungen sind für die<br />

Beraterinnen und Berater vor Ort inzwischen sehr belastend. Als zuständige Abteilung haben wir<br />

den Austausch von Erfahrungen organisiert und auch Gespräche vor Ort geführt. Wichtig<br />

erscheint ein kollegialer Austausch über Gesetzes- und Versorgungslücken, um gezielt Änderungen<br />

im Gespräch mit Ämtern und Kassen bewirken zu können. Das politische Bewusstsein vor<br />

Ort kann durch Informationsveranstaltungen, Mitwirkung bei der Erstellung von Lebenslagenberichten<br />

und Aktionen auf Liga-Ebene geschärft werden. Auch auf Landes- und Bundesebene<br />

muss es Aufgabe der <strong>Diakonie</strong> sein, diese Entwicklungen zu thematisieren, für nachhaltige<br />

Verbesserungen der Situation einzutreten und Modelle einer armutsfesten Grundsicherung<br />

zu entwickeln.“<br />

Dr. Günter Banzhaf | Leiter der Abteilung Landkreis- und Kirchenbezirksdiakonie, Migration<br />

„Wohnen wo, wie und mit wem ich will! – dieses in Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention<br />

verankerte Recht der Menschen mit Behinderung unterstützt die <strong>Diakonie</strong>. Wir stehen jedoch<br />

vor der Herausforderung, dieses auf der Basis überholter und unzureichender Rahmenbedingungen<br />

zu verwirklichen. So bieten weder der allgemeine noch der soziale<br />

Wohnungsmarkt genügend Angebote bezahlbaren barrierefreien Wohnraums für<br />

Menschen mit Behinderung. Zwar gilt offiziell der Grundsatz ‚ambulant vor<br />

stationär‘. Die Regularien der Leistungserbringung privilegieren aber eindeutig<br />

stationäre Angebote. Deshalb ist es für die Träger schwer, Wohn- und<br />

Unterstützungsangebote außerhalb von Behinderteneinrichtungen bereitzustellen.<br />

Durch Initiativen des Verbands und der Träger haben wir erreicht, dass<br />

Landes- und Kommunalpolitik diese Problematik erkannt und aufgegriffen hat.<br />

Wir brauchen neue rechtliche und finanzielle Bedingungen für die Weiterentwicklung<br />

der Strukturen und Angebote genauso wie neue Verfahren der Bedarfsplanung<br />

auf struktureller und individueller Ebene. Außerdem müssen wir uns überlegen,<br />

was mit der alten, zum Teil nicht mehr zeitgemäßen oder benötigten Infrastruktur<br />

geschehen soll. Es gibt viel zu tun, viel zu stemmen!“<br />

Irene Kolb-Specht | Leiterin der Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie

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