Jahresbericht 2011/2012 - Diakonie Württemberg
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42 Kurz und knapp<br />
Behindertenhilfe<br />
Landkreis- und<br />
Kirchenbezirksdiakonie<br />
Von Sorgen und Sorgenbewältigung der <strong>Diakonie</strong><br />
„Seit der Einführung von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen Diakonische<br />
Bezirksstellen immer häufiger Mittel und Wege finden, um Löcher im Sozialhilfesystem<br />
zu stopfen. Viele Menschen haben seit Einführung von ALG II dauerhaft zu wenig<br />
Geld. In finanziellen Notsituationen, etwa bei Ersatzbeschaffungen, haben sie keinerlei Ressourcen<br />
mehr. Bei Anträgen oder fehlerhaften Bescheiden von JobCentern oder Kassen müssen sie<br />
immer häufiger in ihren Rechtsansprüchen unterstützt werden. Diese Entwicklungen sind für die<br />
Beraterinnen und Berater vor Ort inzwischen sehr belastend. Als zuständige Abteilung haben wir<br />
den Austausch von Erfahrungen organisiert und auch Gespräche vor Ort geführt. Wichtig<br />
erscheint ein kollegialer Austausch über Gesetzes- und Versorgungslücken, um gezielt Änderungen<br />
im Gespräch mit Ämtern und Kassen bewirken zu können. Das politische Bewusstsein vor<br />
Ort kann durch Informationsveranstaltungen, Mitwirkung bei der Erstellung von Lebenslagenberichten<br />
und Aktionen auf Liga-Ebene geschärft werden. Auch auf Landes- und Bundesebene<br />
muss es Aufgabe der <strong>Diakonie</strong> sein, diese Entwicklungen zu thematisieren, für nachhaltige<br />
Verbesserungen der Situation einzutreten und Modelle einer armutsfesten Grundsicherung<br />
zu entwickeln.“<br />
Dr. Günter Banzhaf | Leiter der Abteilung Landkreis- und Kirchenbezirksdiakonie, Migration<br />
„Wohnen wo, wie und mit wem ich will! – dieses in Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention<br />
verankerte Recht der Menschen mit Behinderung unterstützt die <strong>Diakonie</strong>. Wir stehen jedoch<br />
vor der Herausforderung, dieses auf der Basis überholter und unzureichender Rahmenbedingungen<br />
zu verwirklichen. So bieten weder der allgemeine noch der soziale<br />
Wohnungsmarkt genügend Angebote bezahlbaren barrierefreien Wohnraums für<br />
Menschen mit Behinderung. Zwar gilt offiziell der Grundsatz ‚ambulant vor<br />
stationär‘. Die Regularien der Leistungserbringung privilegieren aber eindeutig<br />
stationäre Angebote. Deshalb ist es für die Träger schwer, Wohn- und<br />
Unterstützungsangebote außerhalb von Behinderteneinrichtungen bereitzustellen.<br />
Durch Initiativen des Verbands und der Träger haben wir erreicht, dass<br />
Landes- und Kommunalpolitik diese Problematik erkannt und aufgegriffen hat.<br />
Wir brauchen neue rechtliche und finanzielle Bedingungen für die Weiterentwicklung<br />
der Strukturen und Angebote genauso wie neue Verfahren der Bedarfsplanung<br />
auf struktureller und individueller Ebene. Außerdem müssen wir uns überlegen,<br />
was mit der alten, zum Teil nicht mehr zeitgemäßen oder benötigten Infrastruktur<br />
geschehen soll. Es gibt viel zu tun, viel zu stemmen!“<br />
Irene Kolb-Specht | Leiterin der Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie