13.07.2015 Aufrufe

Geschäftsbericht 2010 - Panalpina

Geschäftsbericht 2010 - Panalpina

Geschäftsbericht 2010 - Panalpina

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Konzernrechnung <strong>2010</strong>134Ansprüche gegen Pantainer AGIn einem Fall aus dem Jahr 2004 wird Pantainer vorgeworfen, dass Container mit Chemikalien, die mit Frachtbriefen von Pantainer befördertwurden, aber nicht als gefährliche Fracht deklariert waren, zum Ausbruch von Feuer auf einem Containerschiff geführt hätten. Als Folgedes Feuers erklärte das Schiff Havarie-Grosse. Die Kläger könnten Schadenersatz zur Kompensation der Havarie-Grosse-Beträge, des Schadensund Verlusts an Fracht sowie potenzieller Schäden am Schiff verlangen. Es wurden 2005 in Tokio gegen den Versender formelleGerichtsverfahren eingeleitet, in die Pantainer sowie weitere Konzerngesellschaften als Streitberufene einbezogen wurden. Weder Pantainernoch andere <strong>Panalpina</strong>-Gesellschaften sind im Gerichtsverfahren in Tokio formell beklagt. Im Juli <strong>2010</strong> wies das Gericht alle Klagen derKläger ab, die Kläger haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Streitwert beläuft sich auf ca. CHF 8,5 Millionen.Untersuchungen im Hinblick auf GeschäftspraktikenIm November <strong>2010</strong> ging <strong>Panalpina</strong> eine Vereinbarung über den Strafaufschub, ein Deferred Prosecution Agreement (DPA), mit dem US-Justizministerium (DOJ) ein, um Vorwürfe gegen das Unternehmen aufgrund einer Untersuchung des DOJ und der US-Börsenaufsicht(SEC) wegen Verletzungen des US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) beizulegen. Gemäss DPA hat das DOJ zugestimmt, das Strafverfahrenfür drei Jahre auszusetzen. <strong>Panalpina</strong> hat bestimmte Auflagen des DPA akzeptiert, beispielsweise die weitere Verbesserung ihrerCompliance-Richtlinien und -Verfahren und die regelmässige Bereitstellung von Berichten an das DOJ zu den vom Unternehmen gemachtenFortschritten. Wenn <strong>Panalpina</strong> ihre Verpflichtungen aufgrund des DPA erfüllt, wird das DOJ am Ende der Dreijahresfrist alle Vorwürfegegen das Unternehmen fallen lassen.Als Teil der Vereinbarung zur Beilegung des Falls hat <strong>Panalpina</strong>s US-Tochtergesellschaft, <strong>Panalpina</strong> Inc., zugestimmt, sich bezüglich dervorgebrachten Verstösse gegen die FCPA-Rechnungslegungsbestimmungen schuldig zu bekennen und eine Geldstrafe in Höhe von USD70,6 Millionen in vier Teilzahlungen zu zahlen. <strong>Panalpina</strong> Inc. hat zudem das endgültige Urteil in einem von der SEC eingeleiteten Zivilverfahrenakzeptiert, welches eine zusätzliche Zahlung von USD 11,3 Millionen an Gewinnen vorsieht. Diese Zahlungen und die Kosten der zugehörigenCompliance-Beratung sind Teil einer Rückstellung, die im Berichtsjahr gebildet wurde.Entschädigungsklage einzelner Aktionäre2009 wurde <strong>Panalpina</strong> als Mitbeklagte in ein in den USA eingeleitetes Zivilverfahren einbezogen, bei dem ein früherer MinderheitsaktionärEntschädigung aufgrund angeblich falscher Angaben und der Weglassung wesentlicher Tatsachen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit<strong>Panalpina</strong>s in Nigeria und deren Beendigung forderte. Im Berichtsjahr hat <strong>Panalpina</strong> diesen Fall mit einer unerheblichen Vergleichszahlungbeigelegt, um den Fortgang des Verfahrens und zugehörige Kosten zu vermeiden.Kartellrechtliche Untersuchungen in der SpeditionsindustrieIm Oktober 2007 wurden die <strong>Panalpina</strong>-Zentralen in der Schweiz und in den USA von den jeweiligen Wettbewerbsbehörden durchsucht.Darüber hinaus wurde eine Dokumenteneditionsverfügung der New Zealand Commerce Division und eine Verfügung zur Dokumentenaufbewahrungvom Competition Bureau Canada zugestellt. Im April 2008 forderte die australische Wettbewerbsbehörde von der australischenTochtergesellschaft Informationen und Dokumente an und im Juni 2008 erfolgte eine Dokumenteneditionsverfügung der europäischen Wettbewerbskommissionan <strong>Panalpina</strong> England im Zusammenhang mit behaupteten Wettbewerbsverstössen in der Speditionsindustrie. ImAugust <strong>2010</strong> kündigten die brasilianischen Behörden Voruntersuchungen gegen die Speditionsindustrie an.Diese Aktivitäten waren Teil einer konzertierten Aktion mehrerer Wettbewerbsbehörden gegen verschiedene grössere Speditionsunternehmenwegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten.Als direkte Konsequenz der von den Behörden durchgeführten Aktionen wurde ausserdem in den USA eine zivilrechtliche Sammelklagegegen <strong>Panalpina</strong> und einige ihrer grössten Wettbewerber wegen behaupteter Preisabsprachen im Zusammenhang mit Speditionsleistungeneingereicht. Im Juli 2009 reichten die Kläger eine ergänzende Klage ein, in die weitere Beklagte und Forderungen einbezogen wurden. ImNovember 2009 stellte der Konzern zusammen mit anderen Beklagten Anträge, um die ergänzende Klage wegen fehlender Substanziierungund fehlender gerichtlicher Zuständigkeit abzuweisen. Klägerische Antworten zu den Anträgen wurden im Januar <strong>2010</strong> eingereicht. Zumjetzigen Zeitpunkt ist <strong>Panalpina</strong> nicht in der Lage, eine Stellungnahme zum wahrscheinlichen Ausgang dieses Rechtsstreits abzugeben undso den möglichen Schadenersatz, sofern geschuldet, abzuschätzen.2009 stellte das Competition Bureau Canada seine Untersuchungen zu möglichen wettbewerbswidrigen Aktivitäten mangels Beweisen, dieeine unangemessene Wettbewerbsbeeinträchtigung erhärtet hätten, ein.Im Januar <strong>2010</strong> stellte auch die australische Wettbewerbsbehörde ihre Untersuchungen ein.Im Februar <strong>2010</strong> wurde <strong>Panalpina</strong> wegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten in der Speditionsindustrie eine Mitteilung der Beschwerdepunkte(Statement of Objections) durch die Europäische Wettbewerbskommission zugestellt. <strong>Panalpina</strong> präsentierte im Juli <strong>2010</strong> ineiner mündlichen Anhörung ihre Argumente. Im Januar 2011 erhielt <strong>Panalpina</strong> ein weiteres Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission.Eine endgültige Entscheidung wird nicht vor Mitte 2011 erwartet.Am 1. Oktober <strong>2010</strong> kündigte <strong>Panalpina</strong> eine Einigung mit dem US-Justizministerium (DOJ) in Zusammenhang mit Verstössen gegen dasUS-Bundeskartellgesetz (Sherman Antitrust Act) mit Bezug auf den Verkauf von internationalen Luftfrachtdienstleistungen an. Gemäss denBedingungen des Vergleichs, der noch gerichtlich bestätigt werden muss, hat <strong>Panalpina</strong> zugestimmt, eine Geldstrafe in Höhe von ca. USD12 Millionen zu zahlen.Im Berichtsjahr hat <strong>Panalpina</strong> auch Vergleichsverhandlungen mit der New Zealand Commerce Commission aufgenommen, die sich bereitsin einem sehr fortgeschrittenen Stadium befinden. Folglich wurde für die erwartete Geldstrafe bereits eine Rückstellung gebildet.Interne Untersuchungen sowie die Kooperation <strong>Panalpina</strong>s mit den Wettbewerbsbehörden in den Jurisdiktionen, in denen noch ermitteltwird, sind im Gang. Eine Prognose über den Ausgang dieser Verfahren ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Als Folge dieser Verfahrenkönnten <strong>Panalpina</strong> unter Umständen erhebliche Bussgelder auferlegt werden. <strong>Panalpina</strong> ist noch nicht in der Lage, ihre Risiken und mögli -che finanzielle Konsequenzen abzuschätzen. Daher wurden zum 31. Dezember <strong>2010</strong> keine Rückstellungen gebildet.<strong>Panalpina</strong> Geschäftsbericht <strong>2010</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!