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Geschäftsbericht 2010 - Panalpina

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Konzernrechnung <strong>2010</strong>3 Massgebende Rechnungslegungsgrundsätze85Wenn nichts Anderes angegeben ist, wurden die im Folgenden genannten Rechnungslegungsgrundsätze für alle in dieser Konzernrechnungausgewiesenen Perioden und von allen Konzerneinheiten konsequent angewendet. Wenn nötig, wurden einige Vergleichsbeträge umgebucht,um eine Übereinstimmung mit der Darstellung im aktuellen Jahr zu erzielen.Seit dem 1. Januar <strong>2010</strong> wendet der Konzern die neu herausgegebenen Standards IFRIC 17 «Sachausschüttungen an Eigentümer»,IFRIC 19 «Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente» und den überarbeiteten Standard IFRS 1 «Erstmalige Anwendungder IFRS-Standards» sowie die Anpassungen in IFRS 1 «Erstmalige Anwendung der IFRS-Standards – Weitere Ausnahmen»,IFRS 2 «Anteilsbasierte Vergütung», IFRS 5 «Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte (oder Veräusserungsgruppen)»und IAS 1 «Darstellung des Abschlusses» an.IFRS 2 (Anpassung) Anteilsbasierte VergütungZusätzlich zur Berücksichtigung von IFRIC 8 «Anwendungsbereich von IFRS 2» und IFRIC 11 «Konzerninterne Geschäfte undGeschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2» werden die Anpassungen um die Leitlinie in IFRIC 11 zur Klassifizierung von konzerninternenGeschäften, die durch diese Interpretation nicht abgedeckt waren, erweitert. Die Änderung hatte keine Auswirkung auf dieKonzernrechnung.IFRS 5 (Anpassung) Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte (oder Veräusserungsgruppen)Die Anpassung stellt klar, dass IFRS 5 die Angaben enthält, die im Hinblick auf zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte(oder Veräusserungsgruppen) oder aufgegebene Geschäftsbereiche erforderlich sind. Es wird zudem geklärt, dass die allgemeinenAnforderungen von IAS 1 weiterhin gültig sind, insbesondere IAS 1, Paragraph 15 (Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse) und Paragraph125 (Quellen der Unsicherheit bei Schätzungen). Die Übernahme dieser Anpassung hatte keine Auswirkung auf die Finanzlagedes Konzerns, da der Konzern über keine qualifizierten Vermögenswerte verfügt.IAS 1 (Anpassung) Darstellung des AbschlussesDie Anpassung klärt, dass die mögliche Begleichung einer Verbindlichkeit durch die Herausgabe von Eigenkapital für deren Klassifizierungals kurzfristig oder langfristig nicht relevant ist. Durch eine Änderung der Definition für kurzfristige Verbindlichkeiten ermöglichtdie Anpassung, dass eine Verbindlichkeit als langfristig klassifiziert werden kann (vorausgesetzt, die Einheit hat das bedingungslose Recht,die Begleichung durch Bartransfer oder durch Transfer anderer Vermögenswerte für eine Dauer von mindestens 12 Monaten nach derRechnungslegungsperiode aufzuschieben), ungeachtet der Tatsache, dass die Einheit zu jeder Zeit von der Gegenpartei aufgefordert werdenkann, in Aktien zu begleichen. Die Anpassung hatte keine Auswirkung auf die Finanz- oder Ertragslage des Konzerns.IFRIC 17 Sachausschüttungen an EigentümerDie Interpretation bietet eine Leitlinie zur Rechnungslegung von Vereinbarungen, bei denen Einheiten Sachausschüttungen entwederals Ausschüttung von Reserven oder als Dividenden an Aktionäre verteilen. Der Konzern wird durch die Anwendung von IFRIC 17 nichtbeeinflusst, da der Konzern keine Sachausschüttungen an Eigentümer vornahm und dies auch nicht beabsichtigt.<strong>Panalpina</strong> wird durch die Anwendung der anderen oben erwähnten neuen, überarbeiteten oder angepassten Standards oder Interpretationennicht beeinflusst. Zusätzlich hat das IASB im April 2009 die Anpassungen seiner Standards herausgegeben, wobei insbesondere Inkonsistenzenbeseitigt und Begriffe geklärt wurden. Für jeden Standard gibt es separate Übergangsbestimmungen. Die Übernahme der Anpassungenführte zu Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze, die jedoch keine wesentliche Auswirkung auf die Finanz- oder Ertragslagedes Konzerns hatten.Die folgenden neuen Standards, Anpassungen und Interpretationen von bestehenden Grundsätzen sind für Rechnungslegungsperiodenmit Beginn am bzw. nach dem 1. Januar 2011 verbindlich. Der Konzern hat sich gegen eine frühzeitige Einführung dieser Grundsätze entschieden.IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung, herausgegeben im November 2009Dieser Standard ist der erste Schritt zur Ersetzung von IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung». IFRS 9 führt neue Anforderungenzur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein und wird sich wahrscheinlich auf die Rechnungslegungdes Konzerns für finanzielle Vermögenswerte auswirken. Der Standard ist erst ab 1. Januar 2013 anwendbar, steht jedoch für eine frühereAnwendung zur Verfügung. Die Auswirkung auf die Konzernrechnung kann noch nicht mit ausreichender Zuverlässigkeit bestimmt werden.IAS 24 (überarbeitete Fassung) Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, herausgegeben imNovember 2009Der überarbeitete Standard tritt an die Stelle von IAS 24 «Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen»,herausgegeben 2003. IAS 24 (überarbeitete Fassung) ist für Rechnungslegungsperioden am oder nach dem 1. Januar 2011 verpflichtend.Der überarbeitete Standard bietet eine vereinfachte Definition für nahestehende Unternehmen und Personen, indem er diebeabsichtigte Bedeutung klärt und Inkonsistenzen in der Definition beseitigt. <strong>Panalpina</strong> ist dabei zu analysieren, ob IAS 24 (überarbeiteteFassung) die Zusammensetzung der nahestehenden Unternehmen und Personen beeinflussen wird. Der Konzern wird IAS 24 (überarbeiteteFassung) für das Berichtsjahr 2011 anwenden.IAS 32 (Anpassung) Finanzinstrumente: Darstellung – Klassifizierung von Bezugsrechten, herausgegeben im Oktober 2009Die Anpassung gilt für Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem 1. Februar <strong>2010</strong>. Die Anpassung widmet sich der Rechnungslegungfür Bezugsrechte, die in einer anderen Währung als der funktionalen Währung der Emission denominiert sind. Vorausgesetzt, dass<strong>Panalpina</strong> Geschäftsbericht <strong>2010</strong>

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