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Geschäftsbericht 2010 - Panalpina

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uns nicht nur auf die grossen Handelsrouten, sondern auchauf interessante Nischenrouten mit Wachstumspotenzial.Dass unsere Produkte auch weiterhin eine grosse Rollespielen werden, ist mit der Neubesetzung der entsprechendenSchlüsselpositionen im Bereich Luftfracht, Seefrachtund in der Logistik, zu der auch der Strassentransportgehört, mit branchenweit anerkannten Führungspersönlichkeitendeutlich geworden. Wir sehen, dass die Fokussierungauf Kunden, Schlüsselindustrien und die Stärkung derProduktsegmente dazu beiträgt, die Marktanteile und dieProfitabi lität kontinuierlich zu steigern.Gab es weitere Faktoren, die <strong>Panalpina</strong>s Ausgangslageverbessert haben?Rudolf W. Hug: Wir konnten endlich das Kapitel von zweiRechtsfällen abschliessen, die uns, aber auch eine Vielzahlvon Wettbewerbern in den vergangenen Jahren stark beschäftigthaben. Im Oktober vermeldeten wir eine Einigungmit dem US Department of Justice (DOJ) im Zusammenhangmit Verstössen gegen das US-Bundeskartellgesetz(Sherman Antitrust Act). Im Rahmen dieser Einigung schloss<strong>Panalpina</strong> mit dem DOJ eine Vergleichsvereinbarung, einsogenanntes «Plea Agreement», ab. Der Vergleich befreit dasUnternehmen von der weiteren Strafverfolgung für jeglichesVerhalten im Bezug auf den Verkauf von Luftfrachtdienstleistungen.Im Zusammenhang mit solchen Praktiken, diesich nach unserer Auffassung nicht auf die Preisgestaltungder Kunden auswirkten, sind in der Europäischen Union, inder Schweiz und in Neuseeland noch wettbewerbsbehördlicheUntersuchungen pendent. Die brasilianischen Wettbewerbsbehördenhaben Mitte August <strong>2010</strong> öffentlich eineUntersuchung gegen die internationale Transport- undLogistikindustrie angekündigt, wohingegen entsprechendeUntersuchungen in Kanada und Australien eingestelltwurden.Die Fokussierung auf Kunden,Schlüsselindustrien und dieStärkung der Produktsegmenteträgt dazu bei, die Marktanteileund die Profitabilität zu steigern.Beim zweiten Fall handelte es sich um ein Verfahren wegenVerstössen gegen den US Foreign Corrupt Practices Act(FCPA). Im Zuge eines Vergleichs schloss <strong>Panalpina</strong> mit demDOJ eine Vereinbarung über den Strafaufschub, ein sogenanntes«Deferred Prosecution Agreement», ab, das fürden Zeitraum von drei Jahren eine Befreiung von strafrechtlicherVerfolgung vorsieht. <strong>Panalpina</strong> verpflichtet sich darin,<strong>Panalpina</strong> Geschäftsbericht <strong>2010</strong>

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